{"id":153749,"date":"2020-09-03T15:00:24","date_gmt":"2020-09-03T13:00:24","guid":{"rendered":"https:\/\/production.defectradar.com\/pruf-und-warnpflicht-vorlage\/"},"modified":"2023-10-27T10:53:42","modified_gmt":"2023-10-27T08:53:42","slug":"pruf-und-warnpflicht-vorlage","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.planradar.com\/at\/pruf-und-warnpflicht-vorlage\/","title":{"rendered":"Pr\u00fcf- und Warnpflicht Vorlage richtig erstellen"},"content":{"rendered":"

Entweder haben Sie es bereits selbst erfahren oder Sie kennen es vom H\u00f6ren-Sagen. Eine Bauleistung wird exakt gem\u00e4\u00df den Ausschreibungsunterlagen erbracht und trotzdem liegen M\u00e4ngel vor. Wenn Ausf\u00fchrungsfehler des eigenen Gewerkes ausgeschlossen sind, stellt sich f\u00fcr den Auftraggeber die Frage, ob es beim Auftragnehmer zu einer Vers\u00e4umnis der Pr\u00fcf- und Hinweispflicht kam. Wir zeigen Ihnen wie Auftragnehmer, \u00fcber eine Pr\u00fcf- und Warnpflicht Vorlage, diesem Prozess schneller und einfacher nachkommen.<\/p>\n

\"Pr\u00fcf-<\/p>\n

Ob Risse im Mauerwerk oder sonstige M\u00e4ngelerscheinungen, die mit dem Bauherrn selbstverst\u00e4ndlich nicht vereinbart waren: Treten Qualit\u00e4tsm\u00e4ngel auf, begeben sich beide Seiten auf Fehlersuche. Die Ursachen k\u00f6nnten sowohl in der Planung, in einer fehlerhaften Vorleistung oder in Problemen mit den verwendeten Baumaterialien liegen.<\/p>\n

Gehen wir nach der einheitlichen Rechtsprechung, bleibt grunds\u00e4tzlich der Werkunternehmer in der Verantwortung. Es sei denn, dass er seinen sonstigen auf die Vertragserf\u00fcllung ausgerichteten Sorgfaltspflichten nachgekommen ist und insbesondere die ihm obliegenden Pr\u00fcf- und Warnpflichten erf\u00fcllt hat.<\/p>\n

F\u00fcr welchen Zeitraum gilt eigentlich die Pr\u00fcffrist des Auftragnehmers?<\/h2>\n

Wie oft f\u00e4lschlicherweise angenommen wird, beginnt diese nicht schon im Ausschreibungs- & Vergabeverfahren. Die Warn- und Hinweispflicht des Auftragnehmers greift erst ab Vertragsabschluss im vollen Umfang. Das umfasst das Risiko des Entgeltverlust, der Gew\u00e4hrleistung und des Schadenersatzes.<\/p>\n

Die Kehrseite dieses Risikos ist die Chance des Werkunternehmers, die Mitteilung der Bedenken mit Vorschl\u00e4gen zur Verbesserung der Anweisungen oder Beistellungen des Auftraggebers zu verkn\u00fcpfen, die eine bessere Bauausf\u00fchrung und auch Zusatzangebote erm\u00f6glichen.<\/p>\n

Kann es auch vorkommen, dass die Pr\u00fcf- und Hinweispflicht entf\u00e4llt?<\/h2>\n

Ja, kommt aber selten vor. Das w\u00e4re grunds\u00e4tzlich dann der Fall, wenn:<\/p>\n