{"id":36439,"date":"2022-03-08T13:20:18","date_gmt":"2022-03-08T11:20:18","guid":{"rendered":"https:\/\/production.defectradar.com\/?page_id=36439"},"modified":"2023-03-21T18:34:47","modified_gmt":"2023-03-21T16:34:47","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.planradar.com\/ch\/agb\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der PlanRadar GmbH"},"content":{"rendered":"\n

g\u00fcltig ab 22. M\u00e4rz 2023<\/strong><\/p>\n\n\n\n

1. Pr\u00e4ambel<\/h2>\n\n\n\n

Die PlanRadar GmbH, CHE-361-784.668, c\/o Bederstrasse 66, 8002 Z\u00fcrich (im Folgenden kurz \u201ePlanRadar\u201c) entwickelt, vertreibt und verwaltet Software im Bereich der Baudokumentation und des M\u00e4ngelmanagements.<\/p>\n\n\n\n

Diese AGB regeln die Rechte und Pflichten zwischen PlanRadar und Kunden von PlanRadar. Kunden von PlanRadar sind Unternehmer im Sinne der gesetzlichen Regelung.<\/p>\n\n\n\n

2. Geltungsbereich<\/h2>\n\n\n\n

2.1 Diese AGB regeln die Gesch\u00e4ftsbeziehung zwischen PlanRadar und Kunden von PlanRadar, sei es auf entgeltlicher oder unentgeltlicher Basis (wie etwa im Rahmen von Testphasen). PlanRadar erbringt seine Leistungen ausschlie\u00dflich auf Grundlage dieser AGB. Die blo\u00dfe Inanspruchnahme von Leistungen von PlanRadar durch den Kunden bewirkt, dass die gegenst\u00e4ndlichen AGB einer solchen Gesch\u00e4ftsbeziehung zugrunde gelegt werden.<\/p>\n\n\n\n

2.2 Allenfalls in schriftlicher Form individuell mit dem Kunden vereinbarte Vertragsbestimmungen gelten vorranging zu diesen AGB.<\/p>\n\n\n\n

2.3 Sollte der Kunde selbst \u00fcber AGB verf\u00fcgen, best\u00e4tigt der Kunde durch Inanspruchnahme der Leistungen von PlanRadar, dass auf die Vertragsbeziehung zwischen PlanRadar und dem Kunden nur die gegenst\u00e4ndlichen AGB von PlanRadar zur Anwendung kommen. Allf\u00e4llige AGB des Kunden kommen nur dann zur Anwendung, wenn PlanRadar dies ausdr\u00fccklich schriftlich best\u00e4tigt.<\/p>\n\n\n\n

2.4 Individualvereinbarungen bed\u00fcrfen der Schriftform (Unterschrift). Formlose Erkl\u00e4rungen von PlanRadar (auch per E-Mail) sind nicht bindend.<\/p>\n\n\n\n

2.5 PlanRadar ist jederzeit berechtigt, diese AGB einseitig zu \u00e4ndern. Die \u00c4nderung wird dem Kunden mindestens zwei Monate vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Der Kunde ist berechtigt, der \u00c4nderung innerhalb von vier Wochen nach Zugang der E-Mail schriftlich zu widersprechen. Die \u00c4nderung gilt als anerkannt und verbindlich, wenn der Kunde der \u00c4nderung zugestimmt oder ihr nicht innerhalb der Vier-Wochenfrist widersprochen hat. PlanRadar weist in der Benachrichtigungs-E-Mail gesondert auf diese Rechtsfolgen und die M\u00f6glichkeit des Widerspruchs hin. Im Falle eines Widerspruchs ist PlanRadar berechtigt, die mit dem Kunden unter Geltung der alten AGB abgeschlossenen Vertr\u00e4ge unter Einhaltung einer einmonatigen K\u00fcndigungsfrist aus wichtigem Grund zu k\u00fcndigen. Sofern PlanRadar im Falle eines Widerspruchs einen oder mehrere solcher Vertr\u00e4ge nicht k\u00fcndigt, gelten f\u00fcr diesen bzw diese die alten AGB weiter.<\/p>\n\n\n\n

3. Leistungen von PlanRadar<\/h2>\n\n\n\n

3.1 PlanRadar stellt dem Kunden ein (allenfalls) aus mehreren Modulen bestehendes System f\u00fcr Baudokumentation und M\u00e4ngelmanagement als Software-as-a-Service (\u201eSaaS\u201c) in der jeweils aktuellen Version zur Nutzung \u00fcber das Internet, eine App als Client-Software sowie die M\u00f6glichkeit zur Speicherung von Daten zur Verf\u00fcgung (nachfolgend kurz \u201eSoftware\u201c).<\/p>\n\n\n\n

3.2 PlanRadar beh\u00e4lt sich vor, die Software sowie s\u00e4mtliche Spezifikationen der Software jederzeit weiterzuentwickeln und zu \u00e4ndern (zB durch Verwendung neuerer oder anderer Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards). Der Kunde profitiert dementsprechend von einer laufenden Weiterentwicklung der Software und anerkennt im Gegenzug, dass tempor\u00e4r Wartungszeiten im Zuge von Updates und Upgrades auftreten k\u00f6nnen. Bei wesentlichen Leistungs\u00e4nderungen wird PlanRadar den Kunden rechtzeitig vorab informieren. Entstehen dem Kunden durch die Leistungs\u00e4nderungen unzumutbare Nachteile, ist der Kunde binnen 14 Tagen ab Erhalt der Mitteilung \u00fcber die Leistungs\u00e4nderungen berechtigt, den Vertrag au\u00dferordentlich zum Termin der Vornahme der \u00c4nderungen zu k\u00fcndigen.<\/p>\n\n\n\n

3.3 Der Kunde hat die M\u00f6glichkeit, die Software nach Registrierung f\u00fcr einen Zeitraum von 30 Tagen kostenlos zu nutzen (Testphase). Vor Ablauf dieser kostenlosen Testphase wird der Kunde von PlanRadar kontaktiert und auf die M\u00f6glichkeit hingewiesen, einen kostenpflichtigen Vertrag zur weiteren Nutzung der Software abzuschlie\u00dfen. Tut der Kunde dies nicht, wird sein Benutzerkonto gesperrt und fr\u00fchestens nach Ablauf von 30 Tagen gel\u00f6scht.<\/p>\n\n\n\n

3.4 PlanRadar ist nur f\u00fcr die von PlanRadar selbst bereitgestellten Leistungen verantwortlich. Aus allf\u00e4lligen Funktionsst\u00f6rungen der Software, die auf Eingriffe des Kunden oder beigezogener Dritter zur\u00fcckf\u00fchren sind, erwachsen dem Kunden keinerlei Anspr\u00fcche gegen\u00fcber PlanRadar.<\/p>\n\n\n\n

3.5 Ort der Leistungserbringung durch PlanRadar ist am Router Ausgang zum Internet des von PlanRadar genutzten Rechenzentrums. Die Endger\u00e4te des Kunden und die Internetverbindung sind nicht Leistungsgegenstand von PlanRadar.<\/p>\n\n\n\n

3.6 PlanRadar sorgt f\u00fcr eine angemessene Sicherung der Projektdaten des Kunden. Eine allenfalls erforderliche Wiederherstellung von Projektdaten erfolgt unentgeltlich, sofern der Datenverlust nicht vom Kunden bzw dessen Nutzern zu vertreten ist; sofern der Kunde oder dessen Nutzer den Datenverlust zu vertreten haben, hat der Kunde die mit der Datenwiederherstellung verbundenen Kosten gem\u00e4\u00df der geltenden Preisliste zu tragen. PlanRadar weist darauf hin, dass eine Wiederherstellung von Daten nur f\u00fcr einen Zeitraum von maximal 30 Tagen m\u00f6glich ist.<\/p>\n\n\n\n

4. Pflichten des Kunden<\/h2>\n\n\n\n

4.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Software nur im Einklang mit diesen AGB und allf\u00e4lligen Individualvereinbarungen zu verwenden und daf\u00fcr zu sorgen, dass sich auch alle seine Nutzer (Mitarbeiter oder sonstige ihm zurechenbare Dritte) an die einschl\u00e4gigen Regelungen halten. Der Kunde haftet PlanRadar f\u00fcr s\u00e4mtliche Sch\u00e4den aufgrund der Verletzung der den Kunden bzw dessen Nutzer treffenden Pflichten, insbesondere im Fall der rechtswidrigen Verwendung der Software.<\/p>\n\n\n\n

4.2 Der Kunde wird die Software nur bestimmungsgem\u00e4\u00df einsetzen und nicht missbr\u00e4uchlich, insbesondere nicht zur Speicherung oder Verbreitung gesetzeswidriger Inhalte verwenden. Der Kunde verpflichtet sich weiters, keine technischen Einrichtungen, Softwaresysteme oder sonstige Daten zu verwenden, die zu einer Beeintr\u00e4chtigung der Software oder der Systeme von PlanRadar f\u00fchren k\u00f6nnten.<\/p>\n\n\n\n

4.3 Der Kunde hat die f\u00fcr die Nutzung der Software seinerseits notwendige IT-Infrastruktur auf eigene Kosten und Gefahr zu unterhalten. F\u00fcr die Erf\u00fcllung der Systemvoraussetzungen (https:\/\/www.planradar.com\/ch\/systemvoraussetzungen-und-sicherheit\/<\/a>) ist der Kunde verantwortlich.<\/p>\n\n\n\n

4.4 Der Kunde hat seine Zugangsdaten zu der Software sicher zu verwahren und Dritten nicht zug\u00e4nglich zu machen. Der Kunde wird daf\u00fcr Sorge tragen, dass Mobilger\u00e4te angemessen gesch\u00fctzt sind (zB Pin-Code, biometrische Sicherheitsmerkmale).<\/p>\n\n\n\n

4.5 PlanRadar kann den Zugang des Kunden zur Software bei Versto\u00df gegen diese AGB oder allf\u00e4llige Individualvereinbarungen, insbesondere bei Zahlungsverzug des Kunden, sperren. Dadurch wird die Verpflichtung des Kunden, das vertragsgem\u00e4\u00dfe Nutzungsentgelt weiterhin zu entrichten, nicht ber\u00fchrt. Zudem hat der Kunde die PlanRadar im Zusammenhang mit einer solchen Sperre anfallenden Kosten zu ersetzen.<\/p>\n\n\n\n

4.6 Der Kunden stimmt zu, dass PlanRadar das Firmenlogo des Kunden f\u00fcr die Dauer des Vertrages f\u00fcr seine Marketingzwecke verwenden darf, insbesondere stimmt der Kunde der Nennung als Referenzkunde auf der PlanRadar Website zu.<\/p>\n\n\n\n

5. Nutzungsrechte<\/h2>\n\n\n\n

5.1 Alle Rechte an der Software stehen PlanRadar zu. Dem Kunden wird lediglich das nicht-ausschlie\u00dfliche, nicht \u00fcbertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht einger\u00e4umt, die Software im vereinbarten Umfang und innerhalb der vereinbarten Anzahl von Lizenzen w\u00e4hrend der Vertragsdauer zu benutzen. Insbesondere darf der Kunde die Software nur soweit vervielf\u00e4ltigen, als dies f\u00fcr die bestimmungsgem\u00e4\u00dfe Nutzung der Software erforderlich ist (zB Laden in den Arbeitsspeicher der verschiedenen Endger\u00e4te). Es ist dem Kunden nicht gestattet, die Software oder Teile davon dar\u00fcber hinausgehend zu vervielf\u00e4ltigen, zu ver\u00e4u\u00dfern, zu vermieten oder zu verleihen oder auf sonstige Weise Dritten zu \u00fcberlassen oder diesen Sublizenzen daran zu gew\u00e4hren. Die tempor\u00e4re Vergabe von Subunternehmer-Zug\u00e4ngen mit eingeschr\u00e4nkten Funktionalit\u00e4ten durch den Kunden entsprechend der Produktbeschreibung der Software ist zul\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n

5.2 Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird, werden dem Kunden keine weitergehenden Rechte an der Software \u00fcbertragen. Insbesondere erwirbt der Kunde keine wie auch immer gearteten Rechte an der Software, insbesondere keine Urheber-, Marken-, Patent- oder sonstigen Immaterialg\u00fcterrechte.<\/p>\n\n\n\n

5.3 Die Anzahl der vom Kunden gebuchten Lizenzen wird im Rahmen eines Lizenzpakets vertraglich festgelegt. Innerhalb der vereinbarten Anzahl k\u00f6nnen die Lizenzen frei vom Kunden aktiviert werden. Der f\u00fcr das Lizenzpaket vereinbarte Preis gilt unabh\u00e4ngig von der Anzahl der tats\u00e4chlich aktivierten Lizenzen; es obliegt sohin dem Kunden, die Lizenzen aktivieren zu lassen bzw. im Falle einer SelfAdministration dies selbst vorzunehmen. Als Lizenz z\u00e4hlen alle vollwertigen (in-house) User.<\/p>\n\n\n\n

5.4 Der Kunde kann jederzeit weitere Lizenzen erwerben, die im w\u00e4hrend der restlichen Vertragslaufzeit anteilig und gem\u00e4\u00df der geltenden Preisliste in Rechnung gestellt werden. Bei einer Aktivierung w\u00e4hrend eines Monats werden die Tage bis zum n\u00e4chsten Monatsbeginn aliquot verrechnet.<\/p>\n\n\n\n

5.5 F\u00fcr dem Kunden von PlanRadar \u00fcberlassene Softwareprodukte Dritter gelten vorrangig vor den Regelungen dieses Punktes 5. die jeweiligen Lizenzbestimmungen des Herstellers dieser Softwareprodukte. In Bezug auf die Lizenzbestimmungen der im Rahmen der Software eingesetzten Softwareprodukte Dritter wird ausdr\u00fccklich auf Punkt 13 verwiesen. PlanRadar sichert dem Kunden zu, bei bestimmungsgem\u00e4\u00dfer Verwendung der Software im Einklang mit diesen Lizenzbestimmungen zu handeln.<\/p>\n\n\n\n

5.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zur\u00fcckzuentwickeln, zu dekomponieren oder zu disassemblieren, es sei denn, dass (und nur insoweit) es das anwendbare Recht ungeachtet dieser Einschr\u00e4nkung ausdr\u00fccklich und rechtlich zwingend gestattet.<\/p>\n\n\n\n

5.7 Bei \u00dcberschreitung der in den Lizenzen inkludierten Pl\u00e4ne wird in Abstimmung mit dem Kunden eine Anpassung des Lizenzmodells vorgenommen.<\/p>\n\n\n\n

5.8 Punkt 5.1 und 5.2 gelten sinngem\u00e4\u00df f\u00fcr alle dem Kunden von PlanRadar \u00fcberlassenen Unterlagen, insbesondere die Dokumentationen zu der Software.<\/p>\n\n\n\n

6. Gew\u00e4hrleistung, Haftung und Funktionsst\u00f6rungen<\/h2>\n\n\n\n

6.1 PlanRadar stellt dem Kunden die Software nach \u201ereasonable best efforts\u201c Grunds\u00e4tzen zur Verf\u00fcgung. PlanRadar wird sich daher im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren bem\u00fchen, eine m\u00f6glichst unterbrechungsfreie Nutzung der Software zu erm\u00f6glichen und Softwarefehler, die die Nutzung der Software einschr\u00e4nken, beheben.<\/p>\n\n\n\n

6.2 PlanRadar \u00fcbernimmt keine Gew\u00e4hrleistung oder Haftung f\u00fcr die st\u00e4ndige Verf\u00fcgbarkeit der Software oder die Freiheit der Software von Softwarefehlern. Der Kunde nimmt ausdr\u00fccklich zur Kenntnis, dass es nach dem aktuellen Stand der Technik nicht m\u00f6glich ist, Fehler in der Software g\u00e4nzlich auszuschlie\u00dfen. Auch Verbindungsfehler oder erforderliche Wartungsarbeiten durch PlanRadar k\u00f6nnen zu vor\u00fcbergehenden Funktionsst\u00f6rungen f\u00fchren. Soweit f\u00fcr einzelne F\u00e4lle die Gew\u00e4hrleistung nicht wirksam ausgeschlossen werden kann, so hat jedenfalls Verbesserung Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung.<\/p>\n\n\n\n

6.3 PlanRadar haftet nicht f\u00fcr allf\u00e4llige, durch Funktionsst\u00f6rungen verursachte unmittelbare oder mittelbare Sch\u00e4den beim Kunden oder Dritten oder Sch\u00e4den an Endger\u00e4ten des Kunden. Der Ersatz von Folgesch\u00e4den wie etwa Verdienstentgang bzw entgangenem Gewinn ist ebenso ausgeschlossen wie die Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den des Kunden aufgrund der Verz\u00f6gerung von Projekten. Ebenso besteht keine Haftung von PlanRadar f\u00fcr ausgebliebene Einsparungen sowie Sch\u00e4den aus Anspr\u00fcchen Dritter.<\/p>\n\n\n\n

6.4 PlanRadar haftet jedenfalls nur bei Vorsatz und krass grober Fahrl\u00e4ssigkeit. Zudem ist die Haftung f\u00fcr jedes schadensverursachende Ereignis, auch bei einer Mehrzahl von Gesch\u00e4digten, begrenzt mit insgesamt EUR 10.000,-. Wenn der Gesamtschaden h\u00f6her ist, verringern sich die Ersatzanspr\u00fcche der einzelnen Gesch\u00e4digten daher anteilig.<\/p>\n\n\n\n

6.5 PlanRadar kann nicht ausschlie\u00dfen, dass es insbesondere aufgrund von Beeintr\u00e4chtigungen im Rahmen der Internetverbindungen des Kunden im Zuge von Synchronisierungsvorg\u00e4ngen zu Datenverlusten bzw. sonstigen Beeintr\u00e4chtigungen kommt. PlanRadar \u00fcbernimmt auch hierf\u00fcr keine Haftung.<\/p>\n\n\n\n

6.6 PlanRadar haftet nicht f\u00fcr Sch\u00e4den und M\u00e4ngel, die auf unsachgem\u00e4\u00dfe Bedienung, ge\u00e4nderte Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, \u00c4nderungen der notwendigen System-Einstellungen oder schlichte Anwendungsfehler durch den bzw des Kunden zur\u00fcckzuf\u00fchren sind. Ebenso haftet PlanRadar nicht f\u00fcr St\u00f6rungen der \u00f6ffentlichen Kommunikationsnetze oder Nichterf\u00fcllung der Systemvoraussetzungen beim Kunden (aktuelle Systemvoraussetzungen zur Nutzung der Software finden sich auf https:\/\/www.planradar.com\/ch\/systemvoraussetzungen-und-sicherheit\/<\/a>)<\/p>\n\n\n\n

6.7 Der Kunde wird PlanRadar \u00fcber allf\u00e4llige Funktionsst\u00f6rungen unverz\u00fcglich und nach M\u00f6glichkeit mit einer nachvollziehbaren Fehlerbeschreibung in Kenntnis setzen, damit eine Behebung m\u00f6glichst zeitnah durchgef\u00fchrt werden kann. Der Kunde wird PlanRadar unentgeltlich bei der Behebung von Funktionsst\u00f6rungen behilflich sein. Die Behebung der Funktionsst\u00f6rungen durch PlanRadar setzt jedenfalls voraus, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen zur G\u00e4nze nachgekommen ist.<\/p>\n\n\n\n

6.8 Die Software wurde nicht daf\u00fcr entwickelt und ist nicht dazu vorgesehen, in Anwendungen eingesetzt zu werden, die eine ausfallsichere Leistung erfordern oder bei der ein Versagen der Software direkt den Tod, Verletzungen, schwere Sachsch\u00e4den oder Umweltsch\u00e4den zur Folge haben k\u00f6nnte.<\/p>\n\n\n\n

6.9 Soweit und solange Verpflichtungen infolge h\u00f6herer Gewalt, wie zB Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Feuer, Streik, Aussperrung, Embargo, hoheitlicher Eingriffe, Epidemien oder Pandemien, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Transportmitteln, Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw Datenleitungen, sich auf die Software auswirkende Gesetzes\u00e4nderungen nach Vertragsabschluss oder sonstiger Nichtverf\u00fcgbarkeit der Software nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgem\u00e4\u00df erf\u00fcllt werden k\u00f6nnen, stellt dies keine Vertragsverletzung dar und erwachsen dem Kunden daraus keine Anspr\u00fcche gegen\u00fcber PlanRadar.<\/p>\n\n\n\n

7. Datenschutz<\/h2>\n\n\n\n

7.1 Als Nutzer der Software ist der Kunde datenschutzrechtlicher Verantwortlicher, PlanRadar ist lediglich Auftragsverarbeiter. Dazu wird ein gesonderter Auftragsverarbeitervertrag geschlossen; in Ermangelung eines individuell vereinbarten Auftragsverarbeitervertrags gilt der Standard-Auftragsverarbeitervertrag von PlanRadar.<\/p>\n\n\n\n

7.2 Als Verantwortlicher ist der Kunde selbst f\u00fcr die Einhaltung der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung \u2013 DSGVO und des Datenschutzgesetzes \u2013 DSG verantwortlich. Soweit der Kunde daher im Rahmen der Nutzung der Software personenbezogene Daten verarbeitet (zB personenbezogene Daten eingibt, verarbeitet, speichert oder an PlanRadar \u00fcbermittelt), steht er daf\u00fcr ein, dass er nach den anwendbaren Datenschutzvorschriften dazu berechtigt ist.<\/p>\n\n\n\n

8. Geheimhaltung<\/h2>\n\n\n\n

8.1 Der Kunde und PlanRadar sichern sich gegenseitig zu, alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchf\u00fchrung erlangten Gesch\u00e4fts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei als solche zu behandeln und Dritten nicht zug\u00e4nglich zu machen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind, oder dem Empf\u00e4nger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren, oder dem Empf\u00e4nger von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt bzw. \u00fcberlassen werden, oder vom Empf\u00e4nger nachweislich unabh\u00e4ngig entwickelt worden sind, oder aufgrund einer rechtskr\u00e4ftigen beh\u00f6rdlichen oder richterlichen Entscheidung offen zu legen sind. Diese Pflicht gilt \u00fcber das Ende des Vertragsverh\u00e4ltnisses hinaus auf unbegrenzte Zeit.<\/p>\n\n\n\n

8.2 Die von PlanRadar zur Vertragserf\u00fcllung beigezogenen Subunternehmen gelten nicht als Dritte, soweit sie einer inhaltlich diesem Punkt entsprechenden Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen.<\/p>\n\n\n\n

9. Dauer und K\u00fcndigung<\/h2>\n\n\n\n

9.1 Die Mindestvertragslaufzeit wird in der jeweiligen Individualvereinbarung mit dem Kunden festgelegt.<\/p>\n\n\n\n

9.2 Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verl\u00e4ngert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern keine Partei den Vertrag unter Einhaltung einer einmonatigen K\u00fcndigungsfrist zum Ablauf der jeweiligen (Mindest)Vertragslaufzeit gek\u00fcndigt hat. Auch eine L\u00f6schung des Accounts durch den Kunden gilt als K\u00fcndigung, wobei die L\u00f6schung ebenfalls sp\u00e4testens einen Monat vor Ablauf der jeweiligen (Mindest)Vertragslaufzeit erfolgen muss.<\/p>\n\n\n\n

9.3 Die K\u00fcndigung erfolgt schriftlich oder \u00fcber die PlanRadar Plattform, durch einen vom Kunden eingesetzten und berechtigten Administrator.<\/p>\n\n\n\n

9.4 Eine vollst\u00e4ndige K\u00fcndigung setzt voraus, dass das gesamte Lizenzpaket gek\u00fcndigt wird. Wenn blo\u00df einzelne Lizenzen deaktiviert bzw. gek\u00fcndigt werden, gilt dies nicht als K\u00fcndigung des gesamten Lizenzpakets. Die Reduzierung eines Lizenzpakets oder einzelner Lizenzen muss sp\u00e4testens einen Monat vor Ablauf der jeweiligen (Mindest)Vertragslaufzeit erfolgen.<\/p>\n\n\n\n

9.5 Bei K\u00fcndigungen vor Ablauf der Vertragslaufzeit erfolgt keine Gutschrift f\u00fcr die restliche Vertragslaufzeit.<\/p>\n\n\n\n

9.6 Das Recht zur au\u00dferordentlichen K\u00fcndigung bleibt unber\u00fchrt. Eine au\u00dferordentliche K\u00fcndigung durch PlanRadar mit sofortiger Wirkung ist insbesondere unter folgenden Voraussetzungen m\u00f6glich:<\/p>\n\n\n\n

9.6.1 Der Kunde macht unvollst\u00e4ndige oder unrichtige Angaben oder erbringt geforderte Nachweise nicht.<\/p>\n\n\n\n

9.6.2 Der Kunde befindet sich in Zahlungsverzug im Ausma\u00df von 30 Tagen; eine Nachfristsetzung ist nicht erforderlich;<\/p>\n\n\n\n

9.6.3 Es besteht der begr\u00fcndete Verdacht, dass die Software missbr\u00e4uchlich verwendet wird.<\/p>\n\n\n\n

9.7 Der Kunde hat seine Projektdaten rechtzeitig vor Beendigung des Vertrages eigenverantwortlich zu sichern. 30 Tage nach Ablauf der Vertragslaufzeit ist ein Zugriff des Kunden auf seine Projektdaten nicht mehr m\u00f6glich. Der Zugang des Kunden kann nicht mehr reaktiviert werden.<\/p>\n\n\n\n

10.Informationspflichten<\/h2>\n\n\n\n

10.1 Der Kunde wird PlanRadar unverz\u00fcglich \u00fcber allf\u00e4llige \u00c4nderungen in seiner Anschrift in Kenntnis setzen. Sollte der Kunde dies unterlassen haben, gelten die Erkl\u00e4rungen von PlanRadar auch dann als zugestellt, wenn an die zuletzt g\u00fcltigen Kommunikationsm\u00f6glichkeiten zugestellt wurde.<\/p>\n\n\n\n

10.2 Der Kunde akzeptiert, dass PlanRadar dem Kunden rechtlich bedeutsame Erkl\u00e4rungen auch per E-Mail oder anderen elektronischen Medien zusenden kann (dies gilt auch f\u00fcr Rechnungen, allf\u00e4llig werden diese elektronisch signiert, um den Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes zu entsprechen). Erkl\u00e4rungen gelten als zugegangen, sobald der Kunde diese unter gew\u00f6hnlichen Umst\u00e4nden abrufen oder zur Kenntnis nehmen kann.<\/p>\n\n\n\n

11. Zahlungsbedingungen und sonstige finanziellen Konditionen<\/h2>\n\n\n\n

11.1 S\u00e4mtliche Betr\u00e4ge verstehen sich (sofern nicht anders angegeben) jeweils exklusive der aktuell anwendbaren Umsatzsteuer und sonstiger Abgaben. Ein Abzug von Skonto ist ausgeschlossen und wird auch nicht gew\u00e4hrt.<\/p>\n\n\n\n

11.2 Nutzungsentgelte werden grunds\u00e4tzlich f\u00fcr ein Vertragsjahr im Voraus verrechnet. Die Rechnungen werden unmittelbar nach Angebotsannahme, Ablauf eines Vertragsjahres bzw. Verl\u00e4ngerung der Vertragslaufzeit ausgestellt und auf eine vom Kunden definierte E-Mail Adresse per PDF digital \u00fcbermittelt. Rechnungen sind zahlbar und f\u00e4llig innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug.<\/p>\n\n\n\n

11.3 Bei einer Bestellung \u00fcber die Website von PlanRadar sind Entgeltforderungen entsprechend den Bedingungen des Paymentprovider Fastspring (http:\/\/www.fastspring.com\/) \u2013 sofern nichts anderes ausgewiesen ist \u2013 f\u00e4llig.<\/p>\n\n\n\n

11.4 Der Kunde tr\u00e4gt alle mit der \u00dcberweisung verbundenen Bankspesen und sonstigen Aufwendungen.<\/p>\n\n\n\n

11.5 F\u00fcr versp\u00e4tete Zahlungen werden dem Kunden Verzugszinsen in der H\u00f6he von 10 % p.A. des offenen Betrags in Rechnung gestellt, zus\u00e4tzlich angemessene Mahngeb\u00fchren. Die f\u00fcr das Einschreiten von Rechtsanw\u00e4lten sowie von Inkassoinstituten anfallenden notwendigen und zweckentsprechenden Kosten sind vom Kunden zu tragen.<\/p>\n\n\n\n

11.6 Zahlungen des Kunden werden zun\u00e4chst auf allenfalls entstandene Unkosten oder Verzugszinsen, und danach auf die \u00e4lteste Schuld angerechnet.<\/p>\n\n\n\n

11.7 PlanRadar ist berechtigt, die Preise f\u00fcr die Software mit Wirkung zum Beginn des n\u00e4chsten Vertragsjahres einseitig anzuheben und wird den Kunden dar\u00fcber rechtzeitig, zumindest aber 1 Monat im Voraus, informieren.<\/p>\n\n\n\n

11.8 Rechnungen gelten als anerkannt, wenn nicht binnen 3 Monaten nach Rechnungslegung schriftlich Einwand erhoben wurde.<\/p>\n\n\n\n

11.9 PlanRadar akzeptiert alle g\u00e4ngigen Kreditkarten sowie Paypal (bei Bestellung \u00fcber die Website) sowie die Zahlung per Bank\u00fcberweisung.<\/p>\n\n\n\n

11.10 Eine Aufrechnung des Kunden mit Forderungen gegen PlanRadar ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht des Kunden.<\/p>\n\n\n\n

12. Sonstige Bestimmungen<\/h2>\n\n\n\n

12.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der gegenst\u00e4ndlichen AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchf\u00fchrbar sein oder werden, so wird die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen hierdurch nicht ber\u00fchrt. Die unwirksame oder undurchf\u00fchrbare Bestimmung ist durch eine sinngem\u00e4\u00dfe g\u00fcltige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchf\u00fchrbaren Klausel am n\u00e4chsten kommt.<\/p>\n\n\n\n

12.2 Die Geltendmachung der Verk\u00fcrzung \u00fcber die H\u00e4lfte (laesio enormis) ist ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n

12.3 Jede Verf\u00fcgung des Kunden \u00fcber die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch PlanRadar. PlanRadar ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des Kunden ganz oder teilweise auf einen Dritten zu \u00fcbertragen.<\/p>\n\n\n\n

12.4 PlanRadar ist berechtigt, sich zur Erf\u00fcllung seiner Verpflichtungen ganz oder teilweise Dritter zu bedienen.<\/p>\n\n\n\n

12.5 Es gilt ausschlie\u00dflich Schweizer Recht, auch dann, wenn die Anwendung der Software im Ausland erfolgt oder jeglicher andere Bezug zum Ausland hergestellt wird. Ausgeschlossen sind die im Schweizer Recht vorgesehenen Verweisungsnormen und das UN-Kaufrecht.<\/p>\n\n\n\n

12.6 F\u00fcr eventuelle Streitigkeiten gilt ausschlie\u00dflich die \u00f6rtliche Zust\u00e4ndigkeit des sachlich zust\u00e4ndigen Gerichtes in Z\u00fcrich als vereinbart. Erf\u00fcllungsort ist Wien Innere Stadt.<\/p>\n\n\n\n

13. Third party license agreements<\/h2>\n\n\n\n

> \u201eThird party license agreements\u201c herunterladen<\/a><\/p>\n\n\n

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g\u00fcltig ab 22. M\u00e4rz 2023 1. Pr\u00e4ambel Die PlanRadar GmbH, CHE-361-784.668, c\/o Bederstrasse 66, 8002 Z\u00fcrich (im Folgenden kurz \u201ePlanRadar\u201c) entwickelt, vertreibt und verwaltet Software im Bereich der Baudokumentation und des M\u00e4ngelmanagements. 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