Die PlanRadar GmbH, CHE-361-784.668, c/o Bederstrasse 66, 8002 Zürich, (im Folgenden kurz „PlanRadar“) vertreibt und verwaltet Software im Bereich der Baudokumentation und des Mängel-managements.
Diese AGB regeln die Rechte und Pflichten zwischen PlanRadar und Kunden von PlanRadar. Plan-Radar bietet seine Leistungen ausschliesslich Unternehmern im Sinn der anwendbaren gesetzlichen (handelsrechtlichen) Vorschriften nach Art 934 OR an (b2b).
2.1 Diese AGB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen PlanRadar und Kunden von PlanRadar, sei es auf entgeltlicher oder unentgeltlicher Basis (wie etwa im Rahmen von Testphasen). PlanRadar erbringt seine Leistungen ausschliesslich auf Grundlage dieser AGB. Die blosse Inanspruchnahme von Leistungen von PlanRadar durch den Kunden bewirkt, dass die gegenständlichen AGB einer solchen Geschäftsbeziehung zugrunde gelegt werden.
2.2 Ergänzend zu diesen AGB gelten die aktuellen Preislisten von PlanRadar (abrufbar unter www.planradar.com), sowie sonstige allenfalls in schriftlicher Form individuell vereinbarte Ver-tragsbestimmungen.
2.3 Sollte der Kunde selbst über AGB verfügen, bestätigt der Kunde durch Inanspruchnahme der Leistungen von PlanRadar, dass auf die Vertragsbeziehung zwischen PlanRadar und dem Kunden nur die gegenständlichen AGB von PlanRadar zur Anwendung kommen. Allfällige AGB des Kun-den kommen nur dann zur Anwendung, wenn PlanRadar dies ausdrücklich schriftlich bestätigt.
2.4 Individualvereinbarungen bedürfen der Schriftform (Unterschrift), wobei elektronische Signatu-ren per e-mail, cloud-basierten Server oder E-Signatur-Technologie zur Authentifizierung von Indi-vidualvereinbarungen dieselbe Wirkung wie handschriftliche Signaturen haben. Formlose Erklärun-gen von PlanRadar (auch per E-Mail) sind nicht bindend.
2.5 PlanRadar ist jederzeit berechtigt, diese AGB einseitig zu ändern. Die Änderung wird dem Kun-den mindestens zwei Monate vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Der Kunde ist berechtigt, der Änderung innerhalb von vier Wochen nach Zugang der E-Mail schriftlich zu widersprechen. Die Änderung gilt als anerkannt und verbindlich, wenn der Kunde der Änderung zugestimmt oder ihr nicht innerhalb der Vier-Wochenfrist widersprochen hat. PlanRadar weist in der Benachrichtigungs-E-Mail gesondert auf diese Rechtsfolgen und die Möglichkeit des Widerspruchs hin. Im Falle eines Widerspruchs ist PlanRadar berechtigt, die mit dem Kunden unter Geltung der alten AGB abge-schlossenen Verträge unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist aus wichtigem Grund zu kündigen. Sofern PlanRadar im Falle eines Widerspruchs einen oder mehrere solcher Verträge nicht kündigt, gelten für diesen bzw diese die alten AGB weiter.
3.1 PlanRadar stellt dem Kunden ein (allenfalls) aus mehreren Modulen bestehendes System für Baudokumentation und Mängelmanagement als Software-as-a-Service („SaaS“) in der jeweils aktu-ellen Version zur Nutzung über das Internet, eine App als Client-Software sowie die Möglichkeit zur Speicherung von Daten zur Verfügung (nachfolgend kurz „Software“).
3.2 Darüber hinausgehende Leistungen, beispielsweise die Anpassung der Software an die indivi-duellen Anforderungen des Kunden, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
3.3 PlanRadar behält sich vor, die Software sowie sämtliche Spezifikationen der Software jederzeit weiterzuentwickeln und zu ändern (zB durch Verwendung neuerer oder anderer Technologien, Sys-teme, Verfahren oder Standards). Der Kunde profitiert dementsprechend von einer laufenden Wei-terentwicklung der Software und anerkennt im Gegenzug, dass temporär Wartungszeiten im Zuge von Updates und Upgrades auftreten können. Bei wesentlichen Leistungsänderungen wird PlanRa-dar den Kunden rechtzeitig vorab informieren. Entstehen dem Kunden durch die Leistungsänderun-gen unzumutbare Nachteile, ist der Kunde binnen 14 Tagen ab Erhalt der Mitteilung über die Leis-tungsänderungen berechtigt, den Vertrag ausserordentlich zum Termin der Vornahme der Änderun-gen zu kündigen.
3.4 Der Kunde hat die Möglichkeit, die Software nach Registrierung für einen Zeitraum von 30 Ta-gen kostenlos zu nutzen (Testphase). Vor Ablauf dieser kostenlosen Testphase wird der Kunde von PlanRadar kontaktiert und auf die Möglichkeit hingewiesen, einen kostenpflichtigen Vertrag zur weiteren Nutzung der Software abzuschliessen. Tut der Kunde dies nicht, wird sein Benutzerkonto gesperrt und frühestens nach Ablauf von 30 Tagen gelöscht.
3.5 PlanRadar ist nur für die von PlanRadar selbst bereitgestellten Leistungen verantwortlich. Aus allfälligen Funktionsstörungen der Software, die auf Eingriffe des Kunden oder beigezogener Dritter zurückführen sind, erwachsen dem Kunden keinerlei Ansprüche gegenüber PlanRadar.
3.6 Ort der Leistungserbringung durch PlanRadar ist am Router Ausgang zum Internet des von PlanRadar genutzten Rechenzentrums. Die Endgeräte des Kunden und die Internetverbindung sind nicht Leistungsgegenstand von PlanRadar.
4.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Software nur im Einklang mit diesen AGB und allfälligen Indi-vidualvereinbarungen zu verwenden und dafür zu sorgen, dass sich auch alle seine Nutzer (Mitar-beiter oder sonstige ihm zurechenbare Dritte) an die einschlägigen Regelungen halten. Der Kunde haftet PlanRadar für sämtliche Schäden aufgrund der Verletzung der den Kunden bzw dessen Nut-zer treffenden Pflichten, insbesondere im Fall der rechtswidrigen Verwendung der Software.
4.2 Der Kunde wird die Software nur bestimmungsgemäss einsetzen und nicht missbräuchlich, ins-besondere nicht zur Speicherung oder Verbreitung gesetzeswidriger Inhalte verwenden. Der Kunde verpflichtet sich weiters, keine technischen Einrichtungen, Softwaresysteme oder sonstige Daten zu verwenden, die zu einer Beeinträchtigung der Software oder der Systeme von PlanRadar führen könnten.
4.3 Dem Kunden ist es nicht gestattet, eigenständig Änderungen an der Software vorzunehmen oder durch Dritte vornehmen zu lassen.
4.4 Der Kunde hat die für die Nutzung der Software notwendige IT-Infrastruktur auf eigene Kosten und Gefahr zu unterhalten.
4.5 Der Kunde hat geeignete technische Massnahmen zur Sicherung seines Systems zu setzen und regelmässig Backups seiner Daten durchzuführen.
4.6 Der Kunde hat seine Zugangsdaten zu der Software sicher zu verwahren und Dritten nicht zu-gänglich zu machen.
4.7 PlanRadar kann den Zugang des Kunden zur Software bei Verstoss gegen diese AGB oder all-fällige Individualvereinbarungen, insbesondere bei Zahlungsverzug des Kunden, sperren. Dadurch wird die Verpflichtung des Kunden, das vertragsgemässe Nutzungsentgelt weiterhin zu entrichten, nicht berührt. Zudem hat der Kunde die PlanRadar im Zusammenhang mit einer solchen Sperre an-fallenden Kosten zu ersetzen.
4.8 Der Kunde stimmt zu, von PlanRadar im Aussenauftritt als Referenzkunde genannt zu werden. Es wird festgehalten, dass PlanRadar die Verwendung von Kundenlogos, Projektdaten, etc. vor der Veröffentlichung mit dem Kunden abstimmt.
5.1 Alle Rechte an der Software stehen PlanRadar zu. Dem Kunden wird lediglich das nicht-ausschliessliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht eingeräumt, die Software im vereinbarten Umfang während der Vertragsdauer zu benutzen. Insbesondere darf der Kunde die Software nur soweit vervielfältigen, als dies für die bestimmungsgemässe Nutzung der Software erforderlich ist (zB Laden in den Arbeitsspeicher der verschiedenen Endgeräte). Es ist dem Kunden nicht gestattet, die Software oder Teile davon darüber hinausgehend zu vervielfältigen, zu veräus-sern, zu vermieten oder zu verleihen oder auf sonstige Weise Dritten zu überlassen oder diesen Sub-lizenzen daran zu gewähren. Die temporäre Vergabe von Subunternehmer-Zugängen durch den Kunden entsprechend der Produktbeschreibung der Software ist zulässig.
5.2 Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird, werden dem Kunden keine weitergehen-den Rechte an der Software übertragen. Insbesondere erwirbt der Kunde keine wie auch immer gear-teten Rechte an der Software, insbesondere keine Urheber-, Marken-, Patent- oder sonstigen Imma-terialgüterrechte.
5.3 Für dem Kunden von PlanRadar überlassene Softwareprodukte Dritter gelten vorrangig vor den Regelungen dieses Punktes 5. die jeweiligen Lizenzbestimmungen des Herstellers dieser Software-produkte. In Bezug auf die Lizenzbestimmungen der im Rahmen der Software eingesetzten Soft-wareprodukte Dritter wird ausdrücklich auf Punkt 13 verwiesen.
5.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zurückzuentwickeln, zu dekomponieren oder zu disassemblieren, es sei denn, dass (und nur insoweit) es das anwendbare Recht ungeachtet dieser Einschränkung ausdrücklich und rechtlich zwingend gestattet.
5.5 Punkt 5.1 und 5.2 gelten sinngemäss für alle dem Kunden von PlanRadar überlassenen Unterla-gen, insbesondere die Dokumentationen zu der Software.
6.1 PlanRadar stellt dem Kunden die Software nach „reasonable best efforts“ Grundsätzen zur Ver-fügung. PlanRadar wird sich daher im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren bemühen, eine mög-lichst unterbrechungsfreie Nutzung der Software zu ermöglichen und Softwarefehler, die die Nut-zung der Software einschränken, beheben.
6.2 PlanRadar übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die ständige Verfügbarkeit der Software oder die Freiheit der Software von Softwarefehlern. Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass es nach dem aktuellen Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler in der Software gänzlich auszuschliessen. Auch Verbindungsfehler oder erforderliche Wartungsarbeiten durch PlanRadar können zu vorübergehenden Funktionsstörungen führen. Soweit für einzelne Fälle die Gewährleistung nicht wirksam ausgeschlossen werden kann, so hat jedenfalls Nachbesserung Vor-rang vor Preisminderung oder Rücktritt oder Aufhebung des Vertrages.
6.3 PlanRadar haftet nicht für allfällige, durch Funktionsstörungen verursachte unmittelbare oder mittelbare Schäden beim Kunden oder Dritten oder Schäden an Endgeräten des Kunden. Der Ersatz von Folgeschäden wie etwa Verdienstentgang bzw entgangenem Gewinn ist ebenso ausgeschlossen wie die Haftung für Schäden des Kunden aufgrund der Verzögerung von Projekten. Ebenso besteht keine Haftung von PlanRadar für ausgebliebene Einsparungen sowie Schäden aus Ansprüchen Drit-ter.
6.4 PlanRadar haftet jedenfalls nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Zudem ist die Haftung für jedes schadensverursachende Ereignis, auch bei einer Mehrzahl von Geschädigten, begrenzt mit insgesamt EUR 10.000,-. Wenn der Gesamtschaden höher ist, verringern sich die Ersatzansprüche der einzelnen Geschädigten daher anteilig.
6.5 PlanRadar kann nicht ausschliessen, dass es insbesondere aufgrund von Beeinträchtigungen im Rahmen der Internetverbindungen des Kunden im Zuge von Synchronisierungsvorgängen zu Da-tenverlusten bzw. sonstigen Beeinträchtigungen kommt. PlanRadar übernimmt auch hierfür keine Haftung.
6.6 PlanRadar haftet nicht für Schäden und Mängel, die auf unsachgemässe Bedienung, geänderte Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Änderungen der notwendigen System-Einstellungen, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel oder schlichte Anwendungsfehler zurückzuführen sind. Ebenso haftet PlanRadar nicht für Störungen der öffentlichen Kommunikati-onsnetze oder mangelnde Systemvoraussetzungen beim Kunden (aktuelle Systemvoraussetzungen zur Nutzung der Software finden sich auf www.planradar.com.)
6.7 Der Kunde wird PlanRadar über allfällige Funktionsstörungen unverzüglich und nach Möglich-keit mit einer nachvollziehbaren Fehlerbeschreibung in Kenntnis setzen, damit eine Behebung mög-lichst zeitnah durchgeführt werden kann. Der Kunde wird PlanRadar unentgeltlich bei der Behebung von Funktionsstörungen behilflich sein. Die Behebung der Funktionsstörungen durch PlanRadar setzt jedenfalls voraus, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen zur Gänze nachgekommen ist.
6.8 Risikoreiche Umgebung: Die Software kann Komponenten enthalten, die negativ auf Fehler rea-gieren oder in denen enthaltene Fehler erst später erkannt und im Zuge der üblichen Patches behoben werden. Die Software wurde nicht dafür entwickelt und ist nicht dazu vorgesehen, in gefährlichen Umgebungen eingesetzt zu werden, die eine ausfallsichere (fehlertolerante) Leistung erfordern oder in einer anderen Anwendung, bei der ein Versagen der Software direkt den Tod, Verletzungen, schwere Sachschäden oder Umweltschäden zur Folge haben könnte.
6.9 Soweit und solange Verpflichtungen infolge höherer Gewalt, wie zB (nicht abschliessend) Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Feuer, Streik, Aussperrung, Embargo, hoheitlicher Eingrif-fe, Epidemien oder Pandemien, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Transportmitteln, Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw Datenleitungen, sich auf die Software auswirkende Gesetzes-änderungen nach Vertragsabschluss oder sonstiger Nichtverfügbarkeit der Software nicht fristge-recht oder nicht ordnungsgemäss erfüllt werden können, stellt dies keine Vertragsverletzung dar und erwachsen dem Kunden daraus keine Ansprüche gegenüber PlanRadar.
7.1 Als Nutzer der Software ist der Kunde datenschutzrechtlicher Verantwortlicher, PlanRadar ist lediglich Auftragsbearbeiter. Dazu wird ein gesonderter Auftragsbearbeitervertrag geschlossen; in Ermangelung eines individuell vereinbarten Auftragsbearbeitervertrags gilt der Standard-Auftragsbearbeitervertrag von PlanRadar.
PlanRadar gibt Daten im Rahmen ihrer geschäftlichen Aktivitäten und für die in diesen AGB um-schriebenen Zwecke nur dann an Dritte weiter, falls sie dazu gesetzlich, durch gerichtliche Verfü-gung oder offizielle Vorschriften verpflichtet ist, wenn die Weitergabe zur Geltendmachung, Aus-übung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder für die Abwicklung von Verträgen und ge-schäftlichen Aktivitäten notwendig ist oder aufgrund einer Einwilligung der betroffenen Person. Zu diesen Dritten gehören insbesondere:
• Auftragsbearbeiter wie IT-Provider, Dienstleister für Datenmanagement oder technischen Support
• innerhalb der PlanRadar-Gruppe sowie externe Geschäftspartner und Experten im Zusam-menhang mit der vertraglichen Dienstleistung
Diese Empfänger sind in der Schweiz oder in der EU. Wird das Datenschutzniveau in einem Land als für Schweizer Verhältnisse unangemessen erachtet, einschliesslich USA, gewährt PlanRadar durch geeignete Garantien einen geeigneten Datenschutz, sofern kein gesetzlicher Ausnahmebestand (z.B. eine Einwilligung) vorhanden ist.
Von Kunden erfasste Daten können auch an Dritte weitergeleitet werden, falls das Geschäft ganz oder in Teilen einschliesslich der damit verbundenen Kundendaten verkauft, abgetreten oder übertra-gen wird. Kunden-Daten können auch dann Dritten offengelegt werden, falls PlanRadar dazu ge-setzlich, durch gerichtliche Verfügung oder offizielle Vorschriften verpflichtet ist oder dies zur Un-terstützung kriminalistischer oder juristischer Untersuchungen oder sonstiger rechtlicher Ermittlun-gen oder Verfahren im In- oder Ausland erforderlich ist.
Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung der PlanRadar (https://www.planradar.com/de/datenschutz/).
7.2 Als Verantwortlicher ist der Kunde selbst für die Einhaltung der anwendbaren datenschutzrecht-lichen Bestimmungen, insbesondere der Bestimmungen des Schweizer Datenschutzgesetzes – DSG und der dazugehörigen Verordnung in der jeweils gültigen Fassung sowie (soweit anwendbar) der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO verantwortlich. Soweit der Kunde daher im Rahmen der Nutzung der Software Personendaten Daten verarbeitet (zB Personendaten eingibt, bearbeitet, speichert oder an PlanRadar übermittelt), steht er dafür ein, dass er nach den anwendba-ren Datenschutzvorschriften dazu berechtigt ist.
8.1 Der Kunde und PlanRadar sichern sich gegenseitig zu, alle im Zusammenhang mit diesem Ver-trag und seiner Durchführung erlangten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei als solche zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind, oder dem Empfänger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren, oder dem Empfänger von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt bzw. überlassen werden, oder vom Empfänger nachweislich unabhängig entwickelt worden sind, oder aufgrund einer rechtskräftigen behördlichen oder richterlichen Entscheidung offen zu legen sind. Diese Pflicht gilt über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus auf unbegrenzte Zeit.
8.2 Die von PlanRadar zur Vertragserfüllung beigezogenen Subunternehmen gelten nicht als Dritte, soweit sie einer inhaltlich diesem Punkt entsprechenden Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen.
9.1 Die Vertragslaufzeit wird in der jeweiligen Individualvereinbarung mit dem Kunden festgelegt; in Ermangelung einer solchen Festlegung gelten Verträge für unbefristete Dauer abgeschlossen.
9.2 Sowohl PlanRadar als auch der Kunde können unbefristet geschlossene Verträge zum Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode (12 Monate, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde) unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist kündigen. Auch eine Löschung des Accounts durch den Kunden gilt als Kündigung zum Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode, wobei die Lö-schung ebenfalls spätestens einen Monat vor Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode erfolgen muss.
9.3 Befristete Verträge können von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden. Erfolgt keine Kün-digung, verlängern sie sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr. Auch eine Löschung des Ac-counts durch den Kunden gilt als Kündigung zum Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit, wobei die Löschung ebenfalls spätestens einen Monat vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit erfolgen muss.
9.4 Die Kündigung erfolgt schriftlich oder über die PlanRadar Plattform, durch einen vom Kunden eingesetzten und berechtigten Administrator.
9.5 Eine ausserordentliche Kündigung durch PlanRadar mit sofortiger Wirkung ist insbesondere unter folgenden Voraussetzungen möglich:
9.5.1 Der Kunde macht unvollständige oder unrichtige Angaben oder erbringt geforderte Nachweise nicht.
9.5.2 Der Kunde befindet sich in Zahlungsverzug im Ausmass von 30 Tagen; eine Nachfristsetzung ist nicht erforderlich;
9.5.3 Es besteht der begründete Verdacht, dass die Software missbräuchlich verwendet wird.
9.6 Der Kunde hat seine Daten rechtzeitig vor Beendigung des Vertrages eigenverantwortlich zu sichern. 30 Tage nach Ablauf der Vertragslaufzeit ist ein Zugriff des Kunden auf seine Daten nicht mehr möglich.
10.1 Der Kunde wird PlanRadar unverzüglich über allfällige Änderungen in seiner Anschrift in Kenntnis setzen. Sollte der Kunde dies unterlassen haben, gelten die Erklärungen von PlanRadar auch dann als zugestellt, wenn an die zuletzt gültigen Kommunikationsmöglichkeiten zugestellt wur-de.
10.2 Der Kunde akzeptiert, dass PlanRadar dem Kunden rechtlich bedeutsame Erklärungen auch per E-Mail oder anderen elektronischen Medien zusenden kann (dies gilt auch für Rechnungen, allfällig werden diese elektronisch signiert, um den Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes zu entspre-chen). Erklärungen gelten als zugegangen, sobald der Kunde diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen oder zur Kenntnis nehmen kann.
11.1 Sämtliche Beträge verstehen sich (sofern nicht anders angegeben) jeweils exklusive der aktuell anwendbaren Umsatzsteuer und sonstiger Abgaben. Ein Abzug von Skonto ist ausgeschlossen und wird auch nicht gewährt.
11.2 Nutzungsentgelte werden grundsätzlich für die jeweilige Abrechnungsperiode im Voraus ver-rechnet.
11.3 Bei einer Bestellung über die Website von PlanRadar sind Entgeltforderungen entsprechend den Bedingungen des Paymentprovider Fastspring (http://www.fastspring.com/) – sofern nichts anderes ausgewiesen ist – fällig.
11.4 Der Kunde trägt alle mit der Überweisung verbundenen Bankspesen und sonstigen Aufwen-dungen.
11.5 Für verspätete Zahlungen werden dem Kunden Verzugszinsen in der Höhe von 10 % p.A. des offenen Betrags in Rechnung gestellt, zusätzlich angemessene Mahngebühren. Die für das Ein-schreiten von Rechtsanwälten sowie von Inkassoinstituten anfallenden notwendigen und zweckent-sprechenden Kosten sind vom Kunden zu tragen.
11.6 Zahlungen des Kunden werden zunächst auf allenfalls entstandene Unkosten oder Verzugszin-sen, und danach auf die älteste Schuld angerechnet.
11.7 PlanRadar ist berechtigt, die Preise für die Software einseitig anzuheben und wird den Kunden darüber rechtzeitig, zumindest aber 1 Monat im Voraus, informieren. Die Preisänderung wird im Fall eines unbefristeten Vertrags mit Beginn der nächsten Abrechnungsperiode, im Fall eines befris-teten Vertrags mit Beginn des nächsten Vertragsjahres wirksam.
11.8 Rechnungen gelten als anerkannt, wenn nicht binnen 3 Monaten nach Rechnungslegung schriftlich Einwand erhoben wurde.
11.9 Eine Aufrechnung des Kunden mit Forderungen gegen PlanRadar ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden.
12.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der gegenständlichen AGB ganz oder teilweise un-wirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmun-gen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemässe gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt.
12.2 Die Geltendmachung der Verkürzung über die Hälfte (laesio enormis) ist ausgeschlossen.
12.3 Jede Verfügung des Kunden über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch PlanRadar. PlanRadar ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des Kunden ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen.
12.4 PlanRadar ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen ganz oder teilweise Dritter zu bedienen.
12.5 Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht, auch dann, wenn die Anwendung der Software im Ausland erfolgt oder jeglicher andere Bezug zum Ausland hergestellt wird. Ausgeschlossen sind die im Schweizer Recht vorgesehenen Verweisungsnormen und das UN-Kaufrecht.
12.6 Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschliesslich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zustän-digen Gerichtes Zürich als vereinbart. Erfüllungsort ist ebenso Zürich.