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Anleitung: Bauabnahme Österreich + Abnahmeprotokoll-Vorlage

14.07.2022 | 6 min Lesedauer | Written by Simon

Die Zukunft der Bauleitung

Wie digitale Lösungen das Bauleitungswesen 2023 und darüber hinaus verändern werden

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In diesem Beitrag führen wir Sie durch die Bauabnahme nach ÖNORM B 2110. Sie ist der wichtigste Schritt neben der Vertragszeichnung, da das Risiko der Bauleistung auf den Auftraggeber übergeht und in der Regel die Gewährleistungsfrist ab diesem Zeitpunkt zu laufen beginnt. Neben den wichtigsten Fakten rund um die Bauabnahme in Österreich präsentieren wir Ihnen in diesem Beitrag eine Mustervorlage für ein Baubnahmeprotokoll.

In diesem Beitrag erfahren Sie:

  • Wie erfolgt eine Bauabnahme nach ÖNORM B 2110 ?
  • Inhalt Abnahmeprotokoll nach ÖNORM B 2110
  • Praktische Abnahmeprotokoll Vorlage von PlanRadar
  • Die Teilabnahme nach Önorm B 2110
  • Teilabnahme und Gewährleistung: Was Sie beachten sollten

Bauabnahme in Österreich nach ÖNORM B 2110

Die förmliche und formlose Bauabnahme in Österreich laut Önorm B 2110

Die ÖNORM B 2110 unterscheidet zwischen einer förmlichen (Punkt 10.2) und einer formlosen Übernahme (Punkt 10.3).

Förmliche Übernahme: Hierbei handelt es sich um die übliche und empfehlenswerte Art der Abnahme. Hierbei ist der Auftragnehmer dazu angehalten dem Auftraggeber die Fertigstellung der Leistung schriftlich mitzuteilen und ihn zur Übernahme aufzufordern. Die Übernahme durch den Auftraggeber hat dann innerhalb der nächsten 30 Tage zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Übernahme automatisch als erfolgt, wenn der Auftraggeber ohne Angabe von Gründen die Leistung nicht förmlich übernommen hat.

Formlose Übernahme: Wurde keine förmliche Abnahme vereinbart, ist laut Önorm B 2110 trotzdem eine Bauabnahme möglich. Eine formlose Übernahme gilt spätestens dann als erfolgt, sobald der Auftraggeber die Leistung in seine Verfügungsmacht übernimmt, indem dieser beispielsweise das Werk benutzt.

Eine durchaus gängige Art der Abnahme, insbesondere bei Bauvorhaben während laufenden Betriebes, sind sogenannte Teilabnahmen.

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Wesentlicher Mangel, Abnahme und Verweigerung

Sollten zum Zeitpunkt der Abnahme ein wesentlicher Mangel vorliegen, so kann der Auftraggeber die Abnahme verweigern. Die Gründe hierfür müssen dem Auftragnehmer schriftlich mitgeteilt werden. Gleichzeitig sollte dem Auftragnehmer eine Frist zur Mängelbeseitigung übermittelt werden. Die Unterschrift des Auftragnehmers ist dabei nicht erforderlich.

Ein wesentlicher Mangel liegt vor, wenn die vereinbarte Leistung nicht vollständig erbracht wurde und die Gebrauchsfähigkeit nicht gegeben ist. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass kleinere oder geringfügigere Mängel keine Basis für eine Verweigerung der Abnahme nach Önorm darstellen.

Diese drei Dinge sollten Auftraggeber beachten, um Zeit und Kosten bei der Mängelrüge zu sparen:

  • definieren Sie im Bauvertrag vereinbarte Fehler
  • beginnen Sie mit dem Abnahmeprotokoll nach Önorm B 2110 bereits während des Baubeginns, um diesen Vorgang so effizient und sicher wie möglich zu gestalten
  • beachten Sie eine ggf. im Vertrag vereinbarte abweichende Frist (Önorm oder ABGB)

LESETIPP: ÖNORM B 2110: Dokumentation am Bau

Gewährleistung und Bauabnahme in Österreich nach ÖNORM B 2110

Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist, in der Mängel beanstandet werden können. Allerdings trägt der Auftraggeber die Beweispflicht. Sofern im Bauvertrag keine Abweichung der Verjährungsfrist vereinbart wurde, beginnt die Gewährleistungsfrist nach Abnahme der Bauleistung für drei Jahre zu laufen. In dieser Zeit kann ein Mangel seitens des Auftraggebers beanstandet werden. Für allfällige Gewährleistungsarbeiten hat der AG dem AN Zutritt zum Gewährleistungsobjekt zu schaffen.

LESETIPP: Mit Behinderungsanzeige Muster nach ÖNORM B 2110 sparen

Was in das Abnahmeprotokoll nach ÖNORM B 2110 hineingehört (inkl. Mustervorlage)

Das Bauabnahmeprotokoll nach ÖNORM B 2110 ist Teil der sogenannten förmlichen Abnahme und gilt als vollständig, wenn es von Auftraggeber und Auftragnehmer – bzw. bevollmächtigten Vertretern – unterzeichnet wurde. Eine Unterschrift ist für die Wirksamkeit der förmlichen Abnahme jedoch nicht zwingend notwendig. Sie bestätigt lediglich die gegenseitige zur Kenntnisnahme des Inhaltes des Abnahmeprotokolls für Bauleistungen.

Inhalte im Bauabnahmeprotokoll nach ÖNORM B 2110:

Folgende Inhalte sollte das Abnahmeprotokoll nach ÖNORM aufweisen:

  • Bauvorhaben oder Bauprojekt
  • Datum der Abnahme nach ÖNORM
  • anwesende Personen, Gewerke und Unternehmen
  • Angaben zum zugrunde liegenden Bauvertrag
  • abzunehmende Leistungen und Arbeiten
  • ob es sich bei den abgenommenen Arbeiten um eine Gesamtleistung oder Teilleistung handelt
  • ob vereinbarte Leistungen noch ausstehen und wenn ja, welche
  • bis wann noch offene Leistungen erbracht werden müssen
  • ob Baumängel festgestellt wurden und wenn ja, welche
  • bis wann die festgestellten Baufehler zu beheben sind
  • Erklärung von Seiten des Käufers oder Auftraggebers zur Abnahme nach ÖNORM oder Abnahmeverweigerung
  • Angaben des Auftragnehmers/Verkäufers zu etwaigen Einwendungen
  • Angaben zur Gewährleistungsfrist
  • Sonstige Vereinbarungen
  • Datum und Unterschrift von Auftragnehmer und Auftraggeber
  • Darüber hinaus sollten auch noch alle weiteren Fakten in das Bauabnahmeprotokoll aufgenommen werden, die nach Auffassung der Beteiligten von Relevanz sind

Zeit sparen und die PlanRadar Abnahmeprotokoll-Vorlage verwenden

In der Praxis stellen sich die Beweissicherung auf der Baustelle und das Anfertigen eines vollständigen Abnahmeprotokolls häufig als Problem dar: Nachweise zu Arbeitsaufträgen, erbrachten Leistungen, Beweisfotos zu festgestellten Mängeln, Dokumente und Schriften liegen meistens verstreut bei den Kollegen oder sind nur unvollständig verfügbar. Und das Anfertigen eines Bauabnahmeprotokolls artet meist in viel Arbeit aus. Mit der PlanRadar Software für die Baudokumentation erfassen Sie Baumängel und andere relevante Informationen direkt vor Ort mit wenigen Fingertipps.

Dank der in PlanRadar verfügbaren Abnahmeprotokoll Vorlage fassen Sie alle Mängel einfach auf Knopfdruck zusammen. In der Abnahmeprotokoll Vorlage sind alle wesentlichen Bestandteile bereits fertig angelegt. Je nach Bedarf können Sie Inhalt und Aussehen der Mustervorlage auch selbst bestimmen. Das fertige Abnahmeprotokoll zu Bauleistungen, Schäden und mehr wird innerhalb von Sekunden exportiert und Sie profitieren von mehr Effizienz.

LESETIPP: Alle Berichtsvorlagen von PlanRadar im Überblick

Teilabnahme nach Önorm – Was Sie wissen müssen

Die Teilabnahme nach Önorm B 2110, ist die von Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarte Abnahme von in sich abgeschlossenen Leistungen. Sie bietet dem Auftragnehmer Sicherheit, dass die von ihm erbrachten Leistungen ordnungsgemäß sind. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:

Verlangt die Teilabnahme nach Önorm ein Abnahmeprotokoll?

Die Teilabnahme hat die gleiche Wirkung wie eine Endabnahme. Auch bei einer Teilabnahme sollte ein Bauabnahmeprotokoll angefertigt werden.

Welche Leistungen umfasst die Teilabnahme nach Önorm B 2110?

Wichtig: Eine Teilabnahme nach Önorm B 2110 ist nur dann möglich, wenn der Teilleistung als abtrennbarer Teil der Gesamtleistung eine eigenständige Gebrauchsfähigkeit zukommt. Ihre Abnahme kann unabhängig von anderen erbrachten Leistungen erfolgen. Beispiele dafür sind die Elektroinstallation oder die sanitäre Ausstattung (nicht jedoch die Rohrinstallation) in einem Gebäude. Ebenfalls als Teilleistung gelten bereits fertig gestellte von mehreren zu erbauenden Gebäuden. Keine Teilleistung ist hingegen ein einzelnes Stockwerk eines Objekts.

Teilabnahme und Gewährleistung – was ist zu beachten?

Mit einer Teilabnahme nach Önorm B 2110 tritt die Gewährleistung samt aller damit verbundenen Fristen für die von der Abnahme betroffenen Leistungen in Kraft. Vor allem bei größeren Bauvorhaben, wenn unterschiedliche Gewährleistungsfristen zu berücksichtigen sind, kann das für den Auftraggeber einen erheblichen Mehraufwand darstellen. Was ebenfalls bedacht werden muss: Wurde eine Teilabnahme durchgeführt, besteht das Risiko von Beschädigungen durch andere Arbeiten im Gebäude. Ebenso kann sich erst im Nachhinein herausstellen, dass eine Teilleistung Mängel aufweist. Das kann zu Einschränkungen der Gewährleistung nach der Teilabnahme führen.

LESETIPP: Nachtragsmanagement – Vorlage Mehrkostenforderung ÖNORM B2110

In welchen Fällen kann eine Verweigerung der Teilabnahme erfolgen?

Eine Verweigerung der Teilabnahme durch den Auftraggeber erfolgt in der Regel, wenn:

  • keine vertraglich geregelte Teilabnahme der Bauleistungen vereinbart wurde
  • die erbrachten Leistungen Mängel aufweisen
  • die Nutzbarkeit noch nicht gegeben ist

Hinweis: Dieser Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit bzw. Rechtsberatung. Den gesetzlichen Wortlaut und die Einsicht weiterer Paragrafen der Allgemeinen Vertragsbestimmungen für Bauleistungen finden Sie in der Önorm B 2110. Kontaktieren Sie im Zweifelsfall Ihren Anwalt für die Klärung gesetzlicher Sachverhalte.

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