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Bauunternehmen in Österreich gründen

16.11.2023 | 9 min Lesedauer | Written by Johannes Heinrich

Als einer der ältesten und bedeutendsten Pfeiler der Wirtschaft verspricht die Baubranche seit Generationen Aussicht auf Wachstum und Beständigkeit. Im Jahr 2023 ist das nicht anders – im Gegenteil: Heute finden im österreichischen Baugewerbe jährlich rund 1.000 Neugründungen statt. Trotz der großartigen Möglichkeiten, die sich bieten, sollte man beim Unternehmertum in der Baubranche realistisch bleiben und klare Vorstellungen davon haben, was es bedeutet, in Österreich eine Baufirma zu gründen. 

Als Baufirma-Gründer:in haben sie große Träume und Hoffnungen, sind sich jedoch der realen Anforderungen und Herausforderungen der Branche bewusst. Welche Anforderungen und Herausforderungen das genau sind, erfahren Sie in diesem Beitrag.

In Österreich eine Baufirma gründen: Das müssen Sie wissen

Inhalt

  • Was sind die Voraussetzungen, um in Österreich eine Baufirma zu gründen? 
  • Voraussetzungen nach Qualifikation
  • Bauunternehmen gründen: Diese Kosten fallen in Österreich an 
  • Bauunternehmen gründen: Fazit

Was sind die Voraussetzungen, um in Österreich ein Bauunternehmen zu gründen?

Grundlage für das erfolgreiche Gründen eines Bauunternehmens sind selbstverständlich gewisse Branchenkenntnisse. Mit substanzieller Erfahrung in den Kerngebieten Ihrer neuen Firma stoßen Sie auf weniger Probleme, treten glaubwürdiger auf und führen Ihr Unternehmen effizienter. Es gibt in Österreich freie und reglementierte Gewerbe. Während Sie für ein freies Gewerbe keinen Befähigungsnachweis benötigen, reicht bei einem reglementiertem Gewerbe nur eine Gewerbeanmeldung ohne Qualifikation nicht aus. Obwohl Vorkenntnisse nicht in jedem einzelnen Bereich vorgeschrieben sind, sind sie in der Praxis dennoch oftmals äußerst hilfreich.

Neben der Erfahrung bedarf es aber auch administrativer und finanzieller Voraussetzungen, die es zu erfüllen gibt. Diese hängen von Ihnen, der Unternehmensart und der Rechtsform ab.

Rechtsform wählen

Die Wahl der Rechtsform ist einer der ersten großen Schritte, wenn Sie in Österreich eine Baufirma gründen. Für Gründungen im Bauwesen sind die folgenden Strukturen am beliebtesten: 

Einzelunternehmung

Die Gründung eines Einzelunternehmens in Österreich ist gerade im Baugewerbe eine beliebte Wahl für viele angehende Unternehmer:innen. Als Einzelunternehmer:in sind Sie die einzige Person, die das Unternehmen führt, und Sie haften unbeschränkt mit Ihrem gesamten Privat- und Betriebsvermögen. Dies bringt sowohl Vorteile als auch Risiken mit sich.

Einer der größten Vorteile ist die relativ unkomplizierte und flexible Handhabung. Sie können ohne Mindestkapital gründen und müssen sich erst bei einem Jahresumsatz von über 1 Million Euro ins Firmenbuch eintragen lassen. Das macht diese Rechtsform besonders für kleinere Bauvorhaben oder Start-ups im Baubereich attraktiv.

Allerdings erfordert die Gründung eines Einzelunternehmens in Österreich auch eine Gewerbeanmeldung und, je nach Art des Gewerbes, eine Gewerbelizenz. Dies ist im Baugewerbe besonders relevant, da oft spezielle Voraussetzungen und Qualifikationen notwendig sind.

Vorteile der Einzelunternehmung

  • Kein Mindestkapital notwendig
  • Eintragung ins Firmenbuch erst ab Jahresumsatz von über 1 Million Euro
  • Unkomplizierte und flexible Handhabung

Nachteile der Einzelunternehmung

  • Einzelunternehmer:innen haften mit Privatvermögen
  • Einzelunternehmer:innen werden in der Sozialversicherung der Gewerblichen Wirtschaft (GSVG) pflichtversichert
  • Von Einzelunternehmer:innen kann ggf. Einkommensteuer und Umsatzsteuer verlangt werden

Aktiengesellschaft (AG)

Eine weitere beliebte Möglichkeit fürs Bauunternehmen Gründen ist die Rechtsform der Aktiengesellschaft, kurz AG. Diese bietet Zugang zu mehr Kapital, was größere Projekte erleichtert. Als juristische Person haftet die AG mit ihrem Gesellschaftsvermögen, während die Aktionär:innen von persönlicher Haftung befreit sind. 

Für die Gründung ist in Österreich ein Mindestkapital von 70.000 Euro erforderlich, von dem ein Viertel bei der Gründung einzuzahlen ist. Die AG wird durch eine Vorständ:in geführt, die unabhängig von Aktionär:innen oder einer Aufsichtsrät:in agiert.

Steuerlich betrachtet ist die AG nach österreichischer Rechtsprechung ein eigenständiges Steuersubjekt, wobei die Gewinne mit Körperschaftsteuer belegt und Gewinnausschüttungen an Aktionär:innen mit Kapitalertragsteuer besteuert werden.

Vorteile der Aktiengesellschaft

  • Einfache Eigen- statt Fremdfinanzierung möglich (Aktienkapital gilt als Eigenkapital)
  • Inhaber:innen (Aktionär:innen) bleiben im Normalfall anonym
  • Etablierte und seriös wirkende Rechtsform
  • Aktionär:innen haften nicht mit ihrem Privatvermögen

Nachteile der Aktiengesellschaft

  • Hoher Verwaltungsaufwand
  • Mindestens 70.000 Euro Mindestkapital nötig
  • Gewinne mit sind mit Körperschaftsteuer belegt, Gewinnausschüttungen an Aktionär:innen werden zusätzlich mit Kapitalertragsteuer besteuert

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Bei der Gründung stehen viele vor der Frage, ob sie besser eine AG oder eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) gründen sollten. Wie auch die AG ist die GmbH eine der beliebtesten Rechtsformen für das Gründen von Bauunternehmen in Österreich. 

Mit einem Mindeststammkapital von 35.000 Euro, von dem die Hälfte sofort einzuzahlen ist, ist diese Rechtsform ideal für mittelständische Bauunternehmen. Es gibt auch eine Gründungsprivilegierung, bei der nur 10.000 Euro als Stammeinlage nötig sind, was gerade für Neugründungen attraktiv ist.

Die GmbH wird durch mindestens eine Geschäftsführer:in vertreten und ist im Firmenbuch einzutragen.

Vorteile der Gesellschaft mit beschränkter Haftung

  • Haftung der Gesellschafter:innen kann auf ihre Stammeinlage beschränkt werden
  • Gewinne, die in der GmbH bleiben, werden lediglich mit 23 % KöSt besteuert
  • Übertragbare Eigentümerschaft

Nachteile der Gesellschaft mit beschränkter Haftung

  • Eigenfinanzierung ist weniger einfach als bei der AG
  • Mindestens 35.000 Euro Mindeststammkapital nötig
  • Umfangreiche Gründungsformalitäten

Kommanditgesellschaft (KG) 

Eine Kommanditgesellschaft (KG) ist eine flexible Rechtsform, besonders geeignet für das Baugewerbe. Sie besteht aus Komplementär:innen, die unbeschränkt haften, und Kommanditist:innen, deren Haftung auf einen festgelegten Betrag beschränkt ist. 

Die Gründung einer KG in Österreich erfordert einen Gesellschaftsvertrag und die Eintragung ins Firmenbuch. Dies bietet eine klare Struktur und ermöglicht es, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen. Besonders nützlich ist das, wenn man größere Projekte annehmen und gleichzeitig das Risiko für die Gesellschafter:innen begrenzen möchte.

Vorteile der Kommanditgesellschaft 

  • Hohe Kreditwürdigkeit aufgrund der persönlichen Haftung der Komplementär:innen.
  • Flexible Stellung der Kommanditist:innen
  • Haftung der Kommanditist:innen ist beschränkt

Nachteile der Kommanditgesellschaft 

  • Komplementär:in haftet uneingeschränkt persönlich
  • Kommanditist:innen dürfen das Unternehmen nicht führen 
  • Starkes Vertrauensverhältnis zwischen den Gesellschafter:innen notwendig

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR)

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) in Österreich ist eine flexible Unternehmensform, ideal für das Baugewerbe, wo oft temporäre Arbeitsgemeinschaften gebildet werden. Sie entsteht durch den Zusammenschluss von mindestens zwei Personen, die Arbeitskräfte oder Vermögensgegenstände einbringen. 

Die Gründung einer GesbR erfordert keinen formellen Gesellschaftsvertrag, doch die Schriftform ist empfohlen. Sie gilt nicht als eigenes Steuersubjekt; die Steuerlast trägt jeder Gesellschafter individuell. Im Baugewerbe wird sie oft als Gelegenheitsgesellschaft für spezifische Projekte genutzt.

Vorteile der Gesellschaft bürgerlichen Rechts

  • Flexibler als ein gewöhnliches Unternehmen
  • Eignet sich für spezifische, temporäre Bauprojekte
  • Gilt nicht als eigenes Steuersubjekt

Nachteile der Gesellschaft bürgerlichen Rechts

  • Gesellschafter haftet persönlich und unbeschränkt
  • Kann nicht ins Firmenbuch eingetragen werden und ist keine offizielle Firma
  • GesbR endet durch Erreichung des Zwecks

Eintragung und Anmeldung des Gewerbes

Der Schritt in die Selbstständigkeit im Bauwesen umfasst selbstverständlich einiges mehr als nur die Wahl der Rechtsform. Um in Österreich eine Baufirma zu gründen und den Grundstein Ihrer Firma zu legen, müssen Sie Ihr Unternehmen korrekt eintragen und anmelden. Die Gewerbeanmeldung erfolgt bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft, dem Stadt-Magistrat oder beim Bezirks-Amt. 

Für reglementierte Gewerbe im Bauwesen ist ein Befähigungsnachweis erforderlich, etwa eine Meisterprüfung oder ähnliche Qualifikationen. Handwerker:innen, die einem zulassungspflichtigen Gewerk angehören (etwa Maurer:innen oder Dachdecker:innen), sind verpflichtet, sich bei der zuständigen Handwerkskammer in die Handwerksrolle einzutragen. In diesem Kontext besteht generell die Verpflichtung, einen Meistertitel zu besitzen. Möchte man eine Baufirma ohne Meisterbrief gründen, muss eine qualifizierte Geschäftsführer:in bestellt werden.

Voraussetzungen nach Qualifikation

Je nach Qualifikation unterscheiden sich die Voraussetzungen für eine Gründung. Wenn Sie etwa eine Baufirma ohne Meisterbrief gründen möchten, weichen das Vorgehen und die Möglichkeiten von dem ab, was gilt, wenn Sie ein Bauunternehmen als Architekt:in gründen.

In Österreich ein Bauunternehmen als Architekt:in gründen 

Wenn Sie als Architekt:in eine Baufirma gründen möchten, ist die Auswahl der Rechtsform Ihres Unternehmens einer der ersten Schritte. Zusätzlich müssen Sie Ihr Bauunternehmen je nach Rechtsform anmelden. Auch eine Mitgliedschaft in der Architektenkammer ist obligatorisch, um in Österreich als Architekt:in arbeiten zu dürfen. Diese erfordert ein abgeschlossenes Studium und Berufserfahrung.

Überdies benötigen Sie genügend finanzielle Mittel, um die Gründungskosten stemmen zu können. Wie hoch diese Kosten ausfallen, variiert je nach Unternehmensform und Standort. Planen Sie über die Anfangsinvestitionen und die laufenden Betriebskosten Reserven für unvorhergesehene Ausgaben ein. 

Überlegen Sie sich zudem, welche Dienstleistungen Sie anbieten möchten bzw. wie Sie sich von der Konkurrenz abzuheben gedenken. Definieren Sie Ihre Zielgruppe dahin gehend: Richten Sie Ihr Angebot auf deren Bedürfnisse aus. Beachten Sie dabei, dass Werbung für Architekt:innen sachlich sein muss und keine aufdringlichen Elemente enthalten darf.

Bauunternehmen als Bauingenieur:in gründen

Die Nachfrage nach qualifizierten Bauingenieur:innen ist hoch. Mit einem fundierten Wissen und einer soliden Kapitalbasis kann das Gründen eines eigenen Bauunternehmens als Bauingenieur:in eine lohnende Karriereoption sein.

Bei der Gründung eines Bauunternehmens in Österreich müssen Sie als Bauingenieur:in spezifische Rechtsvorschriften beachten, wie sie im Ziviltechnikergesetz 1993 und verwandten Gesetzen festgehalten sind. Die komplexen juristischen Rahmenbedingungen, die für Bauingenieure in Österreich gelten, sind entscheidend für den erfolgreichen Aufbau und Betrieb einer Baufirma. Bauingenieur:innen können allerdings auch ohne Meistertitel ein Bauunternehmen gründen, indem sie zum Beispiel als Geschäftsführer:in fungieren.

In Österreich ein Bauunternehmen mit und ohne Meisterbrief gründen

In Österreich unterscheidet man zwischen freien und reglementierten Gewerben. Freie Gewerbe dürfen ohne speziellen Befähigungsnachweis ausgeübt werden, während reglementierte Gewerbe, wie Baumeister:in, Brunnenmeister:in, oder Holzbaumeister:in, einen Befähigungsnachweis erfordern.

Ein Bauunternehmen ohne Meisterbrief zu gründen, ist möglich, wenn es sich um ein freies Gewerbe handelt oder Sie die erforderlichen Befähigungen für ein reglementiertes Gewerbe nachweisen können.

Eine weitere Option ist, dass Sie als Geschäftsführer:in agieren und die meisterpflichtigen Arbeiten an qualifizierte Mitarbeiter mit Meistertitel delegieren.

Bauunternehmen gründen: Diese Kosten fallen in Österreich an

In Österreich eine Baufirma zu gründen, ist ein kapitalintensives Vorhaben. Stellen Sie sicher, dass Sie mit den anfallenden Kosten vertraut sind und einen soliden Finanzierungsplan haben.

Diese Kosten fallen an

  • Arbeitsaufwand: Mitarbeitende, Subunternehmen, befristete Hilfskräfte.
  • Materialkosten: Baumaterial, Werkzeuge, Maschinen, Fahrzeuge und andere Mobilien
  • Raumaufwand: Firmensitz, Lager, Werkstätten, etc. 
  • Consulting: Berater:innen in unterschiedlichen Bereichen wie Buchhaltung, Controlling, Business-Strategien
  • Versicherungen: Obligatorische Versicherungen wie Betriebshaftpflichtversicherung, Bauleistungsversicherung und optionale Versicherungen wie Maschinenbruchversicherung, Rechtsschutzversicherung, Cyber-Versicherung
  • Rücklagen: Finanzielle Mittel für Verluste, Abschreibungen, Rechtsstreitereien etc.

Finanzierungskonzept aufstellen

Die Finanzierung Ihrer Firmengründung sollte in einem hieb- und stichfesten Finanzplan festgehalten werden. Hier zeichnen Sie eine möglichst realistische Darstellung, wie sich die Finanzen Ihres neuen Unternehmens gestalten werden. 

Aus diesen Gründen ist ein Finanzierungskonzept wichtig:

  • Es hilft dabei, Banken und Investor:innen von Ihrer Idee zu überzeugen.
  • Es bildet eine der Grundlagen um abschätzen zu können, ob sich Ihre Gründung lohnt.
  • Es veranschaulicht das Verhältnis zwischen Fremd- und Eigenkapital.
  • Es unterstützt Sie dabei, die geeignete Finanzierungsformen zu finden.
  • Es ermöglicht Ihnen, die ersten Schritte nach der Gründung zu gehen.

In Ihrem Finanzierungsplan berücksichtigen Sie alles – von der Umsatzplanung bis hin zu den laufenden Betriebskosten. Besonders im Bauwesen ist es wichtig, die Kosten für Ausrüstung und Technologie genau im Auge zu behalten. Ein guter Plan zeigt Ihnen, wann Ihr Unternehmen in die Gewinnzone kommt.

Ein Bauunternehmen in Deutschland gründen: Fazit

Das Gründen einer Baufirma in Österreich ist ein Schritt voller Chancen, aber auch Herausforderungen. Es geht nicht nur um den Aufbau eines Unternehmens, sondern auch um die Schaffung von etwas Dauerhaftem, das die Baubranche prägen kann. Bei der Entscheidung für die Gründung sollte man realistische Ziele setzen und sich bewusst sein, dass es neben Fachwissen auch umfassende administrative und finanzielle Planungen erfordert.

Die Anmeldung und Eintragung des Gewerbes sind ebenfalls ein essenzieller Schritt. Sie legen damit den offiziellen Grundstein für Ihr Unternehmen. Je nachdem, ob Sie ein Fach-, General- oder Totalunternehmen gründen, variieren die Anforderungen. Eine klare Vorstellung Ihres Leistungsspektrums hilft dabei, das Unternehmen gezielt auf dem Markt zu positionieren.

Für Bauingenieur:innen oder Architekt:innen, die ein Bauunternehmen gründen wollen, gibt es zusätzliche Überlegungen. Neben der obligatorischen Mitgliedschaft in der Architektenkammer müssen auch finanzielle Aspekte wie die Finanzierung des Unternehmens und die Bereitstellung von Rücklagen bedacht werden. 

Abschließend darf man den Finanzierungsplan nicht unterschätzen. Mit der richtigen Vorbereitung steht Ihrer erfolgreichen Gründung jedoch nichts mehr im Weg.

PlanRadar: Moderne Bauunternehmen brauchen moderne Lösungen

Als eine dynamische und einflussreiche Branche prägt das Bauwesen Österreich und seine Einwohner:innen, Wirtschaft und sein Städtebild. Diese Branche ist im 21. Jahrhundert mehr denn je auf moderne Unternehmer:innen, neue Ideen und revolutionäre Technologien angewiesen. 

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