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Bauunternehmen in der Schweiz gründen

16.11.2023 | 9 min Lesedauer | Written by Johannes Heinrich

Als einer der ältesten und bedeutendsten Pfeiler der Wirtschaft verspricht die Baubranche seit Generationen Aussicht auf Wachstum und Beständigkeit. Im 21. Jahrhundert ist das nicht anders – im Gegenteil: Heute finden im schweizer Baugewerbe jährlich über 3’000 Neugründungen statt. Trotz der grossartigen Möglichkeiten, die sich bieten, sollte man beim Unternehmertum in der Baubranche realistisch bleiben und klare Vorstellungen davon haben, was es bedeutet, in der Schweiz eine Baufirma zu gründen. 

Als Baufirma-Gründer:in haben sie grosse Träume und Hoffnungen, sind sich jedoch der realen Anforderungen und Herausforderungen der Branche bewusst. Welche Anforderungen und Herausforderungen das genau sind, erfahren Sie in diesem Beitrag.

In der Schweiz eine Baufirma gründen: Das müssen Sie wissen

Inhalt

  • In der Schweiz ein Bauunternehmen gründen: Das sind die Voraussetzungen
  • Voraussetzungen nach Qualifikation
  • Bauunternehmen gründen: Diese Kosten müssen Sie in der Schweiz einkalkulieren 
  • Bauunternehmen gründen: Fazit

In der Schweiz ein Bauunternehmen gründen: Das sind die Voraussetzungen

Grundlage für das erfolgreiche Gründen eines Bauunternehmens sind selbstverständlich gewisse Branchenkenntnisse. Mit substanzieller Erfahrung in den Kerngebieten Ihrer neuen Firma stossen Sie auf weniger Probleme, treten glaubwürdiger auf und führen Ihr Unternehmen effizienter. 

Für eine Firmengründung benötigt man in der Schweiz keine bestimmten beruflichen Qualifikationen, jede mündige Person darf ein Unternehmen gründen. Allerdings ist die Ausübung mancher Bau- und Handwerksberufe wie Elektriker:in oder Kaminfeger:in reglementiert. Je nach Beruf ist die Selbstständigkeit, bzw. die Ausübung der Tätigkeit auf bundes- oder kantonaler Ebene geregelt. Für manche Tätigkeiten ist eine erfolgreich abgeschlossene EFZ-Lehre in diesem Bereich, eine Weiterbildung oder ein Bachelor notwendig.

Neben der Erfahrung bedarf es aber auch administrativer und finanzieller Voraussetzungen, die es zu erfüllen gibt. Diese hängen von Ihnen, der Unternehmensart und der Rechtsform ab.

Rechtsform wählen

Die Wahl der Rechtsform ist einer der ersten grossen Schritte, wenn Sie in der Schweiz eine Baufirma gründen. Für Gründungen im Bauwesen sind die folgenden Strukturen am beliebtesten: 

Einzelunternehmung

Die Gründung eines Einzelunternehmens in der Schweiz ist gerade im Baugewerbe eine beliebte Wahl für viele angehende Unternehmer:innen und freiberufliche Handwerker:innen. Als Einzelunternehmer:in sind Sie die einzige Person, die das Unternehmen führt und Sie haften unbeschränkt mit Ihrem gesamten Privat- und Betriebsvermögen. Dies bringt sowohl Vorteile als auch Risiken mit sich.

Einer der grössten Vorteile ist die relativ unkomplizierte und flexible Handhabung. Sie können ohne Mindestkapital gründen und müssen erst ab einem Jahresumsatz von 100’000 CHF Mehrwertsteuer abliefern. Das macht diese Rechtsform besonders für kleinere Bauvorhaben oder Start-ups im Baubereich attraktiv.

Ihre Einzelfirma können Sie kostengünstig, schnell und vollständig online gründen. Unter einem Jahresumsatz von 100’000 CHF ist dazu nicht mal ein Eintrag ins Handelsregister notwendig. Allerdings sind Sie als Einzelunternehmer:in nicht automatisch in der AHV eingeschlossen und eine freiwillige Mitgliedschaft kann abgelehnt werden.

Vorteile der Einzelunternehmung

  • Kein Mindestkapital notwendig
  • Unter einem Jahresumsatz von 100’000 CHF sind MwSt. und Handelsregistereintrag nicht vorgeschrieben
  • Online, günstig und schnell

Nachteile der Einzelunternehmung

  • Einzelunternehmer:in haftet mit Privatvermögen
  • AHV, IV und EO für Selbstständigerwerbende nicht immer zugänglich
  • Nachname muss Teil der Unternehmensbezeichnung sein

Aktiengesellschaft (AG)

Eine weitere beliebte Möglichkeit fürs Bauunternehmen Gründen ist die Rechtsform der Aktiengesellschaft, kurz AG. Diese bietet Zugang zu mehr Kapital, was grössere Projekte erleichtert. Als juristische Person haftet die AG mit ihrem Gesellschaftsvermögen, während die Aktionär:innen von persönlicher Haftung befreit sind. 

Für die Gründung ist ein Gesellschaftskapital von 100’000 CHF erforderlich, das zu mindestens 20 Prozent durch Sacheinlagen gedeckt sein muss. Die Starteinlage muss mindestens 50’000 CHF betragen. 

Steuerlich betrachtet ist die AG nach schweizer Rechtsprechung eine juristische Person. Die Art der Steuern und dessen Höhe unterscheiden sich von Kanton zu Kanton massiv. Im schweizer Durchschnitt liegt der ordentliche Gewinnsteuersatz bei knapp 15 Prozent. Gewinnsteuern auf AGs werden vom Bund, nicht aber von allen Kantonen erhoben. Manche Kantone und Gemeinden besteuern zudem das Gesellschaftskapital, während der Bund und andere Kantone wiederum ganz oder teilweise auf eine Besteuerung des Gesellschaftskapitals verzichten. 

Vorteile der Aktiengesellschaft

  • Einfache Eigen- statt Fremdfinanzierung möglich (Aktienkapital gilt als Eigenkapital)
  • Inhaber:innen (Aktionär:innen) bleiben im Normalfall anonym
  • Etablierte und seriös wirkende Rechtsform
  • Aktionär:innen haften nicht mit ihrem Privatvermögen

Nachteile der Aktiengesellschaft

  • Hoher Verwaltungsaufwand
  • Mindestens 100’000 CHF Gesellschaftskapital nötig
  • Doppelbesteuerung: In vielen Kantonen werden nicht nur die Dividenden und der Reingewinn, sondern auch das Gesellschaftskapital besteuert

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Bei der Gründung stehen viele vor der Frage, ob sie besser eine AG oder eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) gründen sollten. Wie auch die AG ist die GmbH eine der beliebtesten Rechtsformen für das Gründen von Bauunternehmen in der Schweiz. 

Die Bezeichnung “beschränkte Haftung” gilt ausschliesslich für die Gesellschafter:innen, nicht für die Firma selbst – diese ist unbeschränkt haftbar. Die Gesellschafter:innen tragen keine persönliche Haftung, solange das Stammkapital voll eingezahlt ist, es sei denn, die Statuten bestimmen anders.

Mit einem minimalen Stammkapital von 20’000 CHF ist diese Rechtsform ideal für mittelständische Bauunternehmen. Die Gründung kann durch eine oder mehrere Personen erfolgen und wird im Handelsregistereintrag öffentlich publiziert.

Vorteile der Gesellschaft mit beschränkter Haftung

  • Keine Haftung der Gesellschafter:innen
  • Geringeres Stammkapital, im Vergleich zur AG
  • Umwandlung der GmbH in AG ohne Liquidation möglich

Nachteile der Gesellschaft mit beschränkter Haftung

  • Keine Anonymität der Gesellschafter:innen
  • Revisionspflicht ab 10 Mitarbeitenden
  • Geschäftsführer:in muss in die Arbeits­losen­ver­sicher­ung einzahlen, hat jedoch selbst kein Anrecht auf Arbeits­losen­ent­schä­di­gung

Weitere Rechtsformen

Im Falle von Gründungen im Bauwesen sind das Einzelunternehmen, die AG und die GmbH die beliebtesten Rechtsformen in der Schweiz. Andere im OR Strukturen spielen eine untergeordnete Rolle, können aber, je nach Zweck, sinnvoll sein:

RechtsformZweck
KommanditgesellschaftMehr Eigenmittel ohne zusätzliche Teilhaber:in
GenossenschaftBaugenossenschaft (Gemeinnütziger Wohnbau)
Einfache GesellschaftZeitlich begrenzte Personengesellschaft zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes

Eintragung und Anmeldung des Gewerbes

Der Schritt in die Selbstständigkeit im Bauwesen umfasst selbstverständlich einiges mehr als nur die Wahl der Rechtsform. Um in der Schweiz eine Baufirma zu gründen, müssen Sie Ihr Unternehmen je nach Rechtsform und Beruf korrekt eintragen und anmelden. Die Eintragung ins Handelsregister ist online möglich, je nach Rechtsform ist aber eine notarielle Beglaubigung notwendig.

Manche (Bau-) Berufe sind auf Bundes- und / oder auf kantonaler Ebene reglementiert. Ob, wo und in welcher Form die Selbstständigkeit in einem bestimmten Bauberuf bewilligungspflichtig ist, unterscheidet sich daher meistens von Kanton zu Kanton. Die zentrale Ansprechpartner:in für die Bewilligung ist je nach Beruf und Kanton ein Berufsverband, eine kantonale Behörde, die SUVA, das SBFI oder eine zuständige Kommission bzw. Prüfungsstelle.

Voraussetzungen nach Qualifikation

Je nach Qualifikation unterscheiden sich die Voraussetzungen für eine Gründung. Wenn Sie etwa eine Baufirma ohne Meisterbrief gründen möchten, weichen das Vorgehen und die Möglichkeiten von dem ab, was gilt, wenn Sie ein Bauunternehmen als Architekt:in gründen.

Bauunternehmen in der Schweiz als Architekt:in gründen 

Wenn Sie als Architekt:in eine Baufirma gründen möchten, ist die Auswahl der Rechtsform Ihres Unternehmens einer der ersten Schritte. Zusätzlich müssen Sie Ihr Bauunternehmen je nach Rechtsform anmelden. Eine Mitgliedschaft in der Architektenkammer (Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein, SIA) ist empfehlenswert, jedoch nicht vorgeschrieben, der Titel “Architekt:in” ist in der Schweiz nicht geschützt. In folgenden Kantonen ist die Ausübung jedoch kantonal reglementiert und muss von der SBFI anerkannt werden: 

  • Fribourg / Freiburg
  • Genève / Genf
  • Luzern 
  • Neuchâtel / Neuenburg
  • Ticino / Tessin
  • Valais / Wallis
  • Vaud / Waadt

Neben einem Architekturstudium benötigen Sie genügend finanzielle Mittel, um sich als Architekt:in selbstständig machen zu können. Wie hoch diese Kosten ausfallen, variiert je nach Unternehmensform und Standort. Planen Sie über die Anfangsinvestitionen und die laufenden Betriebskosten Reserven für unvorhergesehene Ausgaben ein. 

Überlegen Sie sich zudem, welche Dienstleistungen Sie anbieten möchten bzw. wie Sie sich von der Konkurrenz abzuheben gedenken. Definieren Sie Ihre Zielgruppe dahin gehend: Richten Sie Ihr Angebot auf deren Bedürfnisse aus. 

Bauunternehmen als Bauingenieur:in gründen

Die Nachfrage nach qualifizierten Bauingenieur:innen ist hoch. Mit einem fundierten Wissen und einer soliden Kapitalbasis kann das Gründen eines eigenen Bauunternehmens als Bauingenieur:in eine lohnende Karriereoption sein.

Eine kantonale Reglementierung, anzuerkennen durch das SBFI, besteht in denselben Kantonen wie es beim Bauunternehmen als Architekt:in Gründen der Fall ist.  Die komplexen Rahmenbedingungen, die für Bauingenieure in der Schweiz gelten, sind entscheidend für den erfolgreichen Aufbau und Betrieb einer Baufirma. 

Bauunternehmen mit und ohne Meisterbrief in der Schweiz gründen

Das Konzept des Meisterbriefes, wie wir es von unseren deutschsprachigen Nachbarn kennen, gibt es in der Schweiz so nicht. Auch wenn die Regulierungen hierzulande tendenziell liberaler sind, heisst das nicht, dass jede Person einfach jeden Beruf ausüben darf. 

Allerdings unterscheiden sich die konkreten Vorschriften und Bestimmungen von Kanton zu Kanton oft stark. Besonders wenn es um sicherheitsrelevante Tätigkeiten wie Elektroinstallationen oder Brandschutz geht, sind vielfach abgeschlossene Berufslehren, akademische Ausbildungen oder bestimmte Weiterbildungen nötig.

Bauunternehmen gründen: Diese Kosten müssen Sie in der Schweiz einkalkulieren 

In der Schweiz eine Baufirma zu gründen ist ein kapitalintensives Vorhaben. Stellen Sie sicher, dass Sie mit den anfallenden Kosten vertraut sind und einen soliden Finanzierungsplan haben.

Diese Kosten fallen an

  • Arbeitsaufwand: Mitarbeitende, Subunternehmen, befristete Hilfskräfte.
  • Materialkosten: Baumaterial, Werkzeuge, Maschinen, Fahrzeuge und andere Mobilien
  • Raumaufwand: Firmensitz, Lager, Werkstätten, etc. 
  • Consulting: Berater:innen in unterschiedlichen Bereichen wie Buchhaltung, Controlling, Business-Strategien
  • Versicherungen: Obligatorische Versicherungen wie Betriebshaftpflichtversicherung, Bauleistungsversicherung und optionale Versicherungen wie Maschinenbruchversicherung, Rechtsschutzversicherung, Cyber-Versicherung
  • Rücklagen: Finanzielle Mittel für Verluste, Abschreibungen, Rechtsstreitereien etc.

Finanzierungskonzept aufstellen

Die Finanzierung Ihrer Firmengründung sollte in einem hieb- und stichfesten Finanzplan festgehalten werden. Hier zeichnen Sie eine möglichst realistische Darstellung, wie sich die Finanzen Ihres neuen Unternehmens gestalten werden. 

Aus diesen Gründen ist ein Finanzierungskonzept wichtig:

  • Es hilft dabei, Banken und Investor:innen von Ihrer Idee zu überzeugen.
  • Es bildet eine der Grundlagen um abschätzen zu können, ob sich Ihre Gründung lohnt.
  • Es veranschaulicht das Verhältnis zwischen Fremd- und Eigenkapital.
  • Es unterstützt Sie dabei, die geeignete Finanzierungsformen zu finden.
  • Es ermöglicht Ihnen, die ersten Schritte nach der Gründung zu gehen.

In Ihrem Finanzierungsplan berücksichtigen Sie alles – von der Umsatzplanung bis hin zu den laufenden Betriebskosten. Besonders im Bauwesen ist es wichtig, die Kosten für Ausrüstung und Technologie genau im Auge zu behalten. Ein guter Plan zeigt Ihnen, wann Ihr Unternehmen in die Gewinnzone kommt.

Ein Bauunternehmen in Deutschland gründen: Fazit

Das Gründen einer Baufirma in der Schweiz ist ein Schritt voller Chancen, aber auch Herausforderungen. Es geht nicht nur um den Aufbau eines Unternehmens, sondern auch um die Schaffung von etwas Dauerhaftem, das die Baubranche prägen kann. Bei der Entscheidung für die Gründung sollte man realistische Ziele setzen und sich bewusst sein, dass es neben Fachwissen auch umfassende administrative und finanzielle Planungen erfordert.

Die Anmeldung und Eintragung des Gewerbes sind ebenfalls ein essenzieller Schritt. Sie legen damit den offiziellen Grundstein für Ihr Unternehmen. Je nachdem, ob Sie ein Fach-, General- oder Totalunternehmen gründen, variieren die Anforderungen. Eine klare Vorstellung Ihres Leistungsspektrums hilft dabei, das Unternehmen gezielt auf dem Markt zu positionieren.

Für Bauingenieur:innen oder Architekt:innen, die ein Bauunternehmen gründen wollen, gibt es zusätzliche Überlegungen. Neben der obligatorischen Mitgliedschaft in der Architektenkammer müssen auch finanzielle Aspekte wie die Finanzierung des Unternehmens und die Bereitstellung von Rücklagen bedacht werden. 

Abschließend darf man den Finanzierungsplan nicht unterschätzen. Mit der richtigen Vorbereitung steht Ihrer erfolgreichen Gründung jedoch nichts mehr im Weg.

PlanRadar: Moderne Bauunternehmen brauchen moderne Lösungen

Als eine dynamische und einflussreiche Branche prägt das Bauwesen die Schweiz und ihre Einwohner:innen, Wirtschaft und ihr Städtebild. Diese Branche ist im 21. Jahrhundert mehr denn je auf moderne Unternehmer:innen, neue Ideen und revolutionäre Technologien angewiesen. 

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