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Brandschutzplaner in der Haftung!

27.04.2018 | 7 min Lesedauer | Written by Ralf Steger

PlanRadar für Brandschutzmanager

3 Praxisbeispiele, wie Sie mit PlanRadar Prozesse im Brandschutz effizienter machen

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„Im konkreten Fall hatte der Architekt eine Konstruktion geplant und ausgeschrieben, die in zwei Materialvarianten ausgeführt werden konnte. Variante eins war etwas teurer, dafür aber einwandfrei. Variante zwei war preisgünstiger, aber brandschutztechnisch mangelhaft. Das Bauunternehmen entschied sich für die billigere Lösung.“ IWW Institut

Feuerwehrmann erklimmt die Stufen eines brennenden Treppenhauses

Haften musste der Architekt letztlich allein für den mangelhaften Brandschutz. Guter Rat ist nun teuer. Die Empfehlung aber lautet: Eine klare Abgrenzung von Architekten- und Ingenieursleistungen von der Fachplanung des Brandschutzes, schon ab der 1. Leistungsphase.

Nachteil: Die Verantwortlichkeit und Haftung wird lediglich weiterdelegiert. Nun ist es der Brandschutzplaner, der sich gegenüber seiner Leistungen und seines Auftraggebers verantworten muss. Mit der PlanRadar Software zur Baudokumentation lassen sich alle Fachplanleistungen beweissicher dokumentieren. Im Fall der Fälle lässt sich auf diese Weise eine mangelfreie Leistungserbringung nachweisen.

Erfahren Sie im Folgenden:

  • Welche Leistungen der Brandschutzplaner im Detail erbringt,
  • Was er dabei aus rechtlicher Sicht beachten muss,
  • Weshalb er zur Haftung gezogen werden kann,
  • Und wie PlanRadar die Karten vor Gericht neu mischt.

Umfrage Brandschutzplaner

Bei einer internationalen Umfrage zwischen Risikomanagern zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen landet, laut Statista-Portal, die von Feuer und Explosionen ausgehende Gefahr unter die Top 3. Grund genug für uns genauer zu beleuchten wie Brandschutzplaner mit diesem Risiko umgehen.

Von der Grundlagenermittlung bis zur Genehmigungsplanung

Brandschutzkonzepte für das Bauen im Bestand und auch für Neubauten werden unter fachspezifischer Beratung und in Kooperation mit Architekten und anderen Fachplanern erstellt. Mitglieder einer Ingenieurkammer und Architektenkammer arbeiten gemeinsam unter Berücksichtigung der Gebäudeklasse die erforderlichen Konzepte aus. Als Mitglied einer solchen sind hochqualifizierte Planer verpflichtet Veranstaltungen und Fortbildungen zu besuchen. Ziel hierbei ist es Wissen und eine adäquate Lösung bauspezifischer Fragestellungen unter Berücksichtigung aller rechtlichen Normen und Gesetze zu erarbeiten. Sie soll dem allgemeinen Nutzungskonzept dienlich sein und die Sicherheit eines künftigen Arbeitsplatzes oder Wohn- und Lebensraumes garantieren. Das aufgestellte Konzept beweist, dass bauliche, organisatorische und anlagentechnische Maßnahmen zum Brandschutz getroffen werden. Diese Maßnahmen müssen die Schutzziele unbedingt erfüllen, um in einem zweiten Schritt die notwendigen Genehmigungen einfordern zu können. Je nach Planungsaufwand bieten sich hierzu verschiedene Methoden an. Komplexe Bauvorhaben werden mit Brandschutzkonzeptplänen bestritten wohingegen bei kleinen Bauvorhaben ein Nachweis der Schutzziele mittels beschreibendem Brandschutzkonzept erfolgt. In beiden Fällen aber bietet PlanRadar Ihnen einen entscheidenden Mehrwert. Nämlich die nachträgliche Beweissicherheit der von Ihnen getroffenen Maßnahmen. Testen Sie unsere Software jetzt 30 Tage kostenfrei. Brandschutzingenieursmethoden und ihren Untersuchungsbereich im Detail können Sie hier einsehen.

Die Architektur der Zukunft

Laden Sie hier die vollständige Studie herunter.

In der Ausführungsplanung

Jetzt geht es um die Erarbeitung einer der Ausführung angemessenen Methode und Lösung im Umgang mit dem Brandschutz. Eine enge Zusammenarbeit mit anderen beteiligten Planern ist hierbei unumgänglich, um eine Übersicht über Aktuelles und Planänderungen zu behalten. Die hierbei getroffenen Entscheidungen müssen mit den zuständigen Stellen abgestimmt werden. Erst dann kann auch an einer Ausschreibung und die Vergabe der geforderten Leistungen gedacht werden. Die detaillierte Ausschreibung garantiert, dass ein Bauunternehmer bei Angebotserstellung in der Lage ist die brandschutztechnischen Erfordernisse seines Auftraggebers zu erfüllen. Brandschutzplaner schreiben zwar nicht selbst aus, jedoch übernehmen eine beratende Funktion während der Vorbereitung der Vergabe (LP6).

In Zusammenarbeit mit der örtlichen Bauaufsicht

Die Aufgabe der örtlichen Bauaufsicht besteht darin den Baufortschritt unter Berücksichtigung und Kontrolle der erbrachten Leistungen zu dokumentieren. Das Erstellen einer Liste zur Baudokumentation ist ein notwendiger Schritt, wenn es um die Erfassung und Beseitigung am Bau auftretender Mängel geht. Nur eine lückenlose Dokumentation kann bei nachträglichen Mängeln darüber Klarheit verschaffen, ob beispielsweise im Falle eines Brandes der Architekt, Brandschutzplaner, Fachingenieur oder Bauunternehmer zur Verantwortung gezogen werden muss.

Die Prüfung der Ausführung des Objektes sowie die Einhaltung der Brandschutztechnischen Erfordernisse und die damit einhergehende brandschutzrelevante Mängelbehebung: All das liegt in der Verantwortung des Brandschutzplaners. PlanRadar als Software zur Mängeldokumentation unterstützt Sie hierbei.

PlanRadar zur brandschutzrelevanten Mängelbehebung

Das Erstellen von Planunterlagen wie Brandschutz- und Fluchtwegeplänen und das Anwenden brandschutztechnischer Vorschriften in Zusammenarbeit mit Architekten und Fachplanern ist umständlich. Zum Schluss müssen Sie darüber hinaus ein rechtskräftiges Gutachten erstellen, das die Umsetzung des Brandschutzkonzeptes bestätigt.

Trotzdem, so zeigen es die Erhebungen der Statista zur Verteilung der Brände nach Objekten der Brandentstehung in weltweiten Haupt- und Großstädten, sind in fast der Hälfte der Fälle ausschließlich Gebäude betroffen.

Statistik Verteilung der Brände nach Objekten

PlanRadar ist ein Tool zum Projekt und Mängelmanagement am Bau. Während der örtlichen Bauaufsicht und der Implementierung des Brandschutzkonzeptes können Ihre Brandschutz- und Fluchtwegepläne in unsere Benutzeroberfläche geladen werden. Gemeinsam mit den Ausführungsplänen anderer Fachplaner sind alle Planunterlagen dabei untereinander referenziert und Ebenen zugewiesen. Sobald Ihnen eine Unstimmigkeit zwischen Ausführungsplanung, Brandschutzplanung und Umsetzung oder ein Mangel in der Ausführung auffällt, können Sie reagieren. Die PlanRadar Applikation ermöglicht die Kommunikation unter allen Projektbeteiligten in Echtzeit. Die Zuweisung eines Tickets, das an exakt der Stelle des Plans angebracht werden kann, die betroffen ist, ermöglicht Ihnen eine unmissverständliche Zuweisung von Aufträgen. Ein solches Ticket enthält beispielsweise Informationen zu einem nicht ordnungsgemäß ausgeführten Bauteil, dem Mangel und dem verantwortlichen Planer oder Unternehmer. Versehen Sie diese Information mit Fotos, Sprachmemos oder Notizen, um den Mangel genau zu beschreiben. Nun wird die Behebung des selbigen dem Zuständigen mit einer zeitlichen Frist zugewiesen. Der Auftragnehmer wird seinerseits jeden seiner Schritte über unsere Applikation dokumentieren müssen und Sie auf diesem Weg über den Fortschritt seiner Arbeit auf dem Laufenden halten.

Wie in einem Bautagebuch speichern wir all diese Daten chronologisch in unserer Plattform online. Hier werden alle Prozesse beweissicher dokumentiert. Sollte es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommen, können Sie jederzeit auf diese beweissichere Dokumentation zurückgreifen und sie in Form eines PDF oder Excel Berichts exportieren. So sind Sie vor allen Eventualitäten gefeit. Teil des Service den PlanRadar bietet, ist der aufrechte Kontakt des Einzelnen zu allen Projektbeteiligten zu jeder Zeit.

Sie profitieren davon, dass unsere Software nicht nur auf Ihrem Rechner im Büro angewendet werden kann. Über unsere App, die auch für Ihre mobilen Endgeräte zur Verfügung steht, können Sie Ihre Dokumentation auch auf der Baustelle, von Ihrem Smartphone oder Tablet aus, erstellen. PlanRadar spart Ihnen also Zeit und bereichert Sie durch Beweissicherheit. Auch nach Abschluss Ihrer Arbeit am Bau können Sie unsere Software zum Beispiel zur Dokumentation der Prüfung, Abnahme und Revision von Wasserlöschanlagen einsetzen. Testen Sie PlanRadar jetzt 30 Tage gratis!

Planerhaftung im Brandschutz

Instandhaltung, Errichtung und Anordnung von Brandschutzanlagen sind unabdingbar, um die öffentliche Sicherheit & Ordnung, das Leben und die Gesundheit des Menschen nicht zu gefährden. So schreibt es die Musterbauordnung (MBO) vor. Ziel der Brandschutzplanung muss es also sein, Konzepte zu entwickeln, die Brände möglichst von vorneherein ausschließen und Objekte so zu planen, dass die Personenrettung möglich ist. An erster Stelle der Liste der Aufgaben des Brandschutzes, geht es um die Rettung von Menschenleben, darüber hinaus aber auch um die Sicherung eines Objektes und dessen Inventar. Im Gegensatz zu einem Architekten, der im Normalfall fünf Jahre nach Abnahme des Objekts aus der Haftung entlassen wird, kann ein Brandschutzplaner wesentlich länger belangt werden. Er ist über die gesamte Nutzungsdauer des Objekts verkehrssicherungspflichtig. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anforderungen der Brandschutzplanung aufgrund gesetzlicher Änderungen (Bauordnungsrecht) nicht mehr dem aktuellen Standard entsprechen, dies aber zum Zeitpunkt der Errichtung taten.

Verkehrssicherheit/-Sicherung bedeutet, dass Dritte vor einer Gefahr, die vom Objekt selbst ausgeht, verpflichtend geschützt werden müssen. Das Objekt selbst wird dabei als Gefahrenquelle gesehen, die es zu kontrollieren gilt. Im Fall eines ausbrechenden Brandes entstehen Gefahren durch Feuer, Explosion und Rauchentwicklung. Kommt es dennoch zur Verletzung Dritter durch einen Brand aufgrund eines durch den Fachplaner begangenen Fehlers, so muss dieser zivilrechtlich für Schadensersatzansprüche haften. Entsprechend wichtig ist es sich als Fachplaner abzusichern.

Die Entlassung aus der Haftung nach fünfjähriger Gewährleistung, so wie sie bei anderen Planungsleistungen üblich ist, kommt im Brandschutz nicht zum Tragen. Eine mangelhafte Planung, Objektüberwachung oder Koordination mit weitreichenden Folgen wird als eine unerlaubte Handlung geahndet. Sie verjährt erst drei Jahre nach Schadensentstehung oder hat bei grober Fahrlässigkeit eine 30-jährige Verjährungsfrist.

Wege und Mittel zum Rechtsschutz

Sie sind als Brandschutzplaner aufgrund mangelhafter Planung und Objektüberwachung einem unüberschaubar weitem Haftungszeitraum ausgesetzt. Eine beweissichere Dokumentation Ihrer Arbeiten in der Planung und am Objekt, die auch Jahre später zur Verfügung steht, kann Sie vor ungerechtfertigten Schadensersatzansprüchen bewahren. Wird der Fehler bei Ihnen vermutet und Sie sind vor Gericht nicht in der Lage Ihre Unschuld zu beweisen, werden Sie auch für Fehler anderer geradestehen müssen.

PlanRadar stellt Brandschutzplanern und anderen am Projekt beteiligten Spezialisten ein Werkzeug zur Baudokumentation und dem Mängelmanagement zur Verfügung, um sich vor solchen Fällen abzusichern. Die Kette der Schuldzuweisungen ist lang und endet für gewöhnlich am schwächsten Glied. Mit unserer Software laufen Sie sicher nicht Gefahr selbst zu diesem Glied zu werden. Gerne beraten wir Sie und klären Sie über Ihre Möglichkeiten der Implementierung unserer Software in Ihrem Unternehmen auf.

Starten Sie in 4 einfachen Schritten.

1. Benutzerkonto erstellen

2. Pläne hochladen

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