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Brandschutzplaner in der Haftung

03.11.2022 | 7 min Lesedauer

PlanRadar für Brandschutzmanager

3 Praxisbeispiele, wie Sie mit PlanRadar Prozesse im Brandschutz effizienter machen

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„Im konkreten Fall hatte der Architekt eine Konstruktion geplant und ausgeschrieben, die in zwei Materialvarianten ausgeführt werden konnte. Variante eins war etwas teurer, dafür aber einwandfrei. Variante zwei war preisgünstiger, aber brandschutztechnisch mangelhaft. Das Bauunternehmen entschied sich für die billigere Lösung.“ IWW Institut

Haften musste der Architekt letztlich allein für den mangelhaften Brandschutz. Guter Rat ist nun teuer. Die Empfehlung aber lautet: Eine klare Abgrenzung von Architekten- und Ingenieursleistungen von der Fachplanung des Brandschutzes, schon ab der 1. Leistungsphase.

Nachteil: Die Verantwortlichkeit und Haftung wird lediglich weiterdelegiert. Nun ist es der Brandschutzplaner, der sich gegenüber seiner Leistungen und seines Auftraggebers verantworten muss. Mit der PlanRadar Software zur Baudokumentation lassen sich alle Fachplanleistungen beweissicher dokumentieren. Im Fall der Fälle lässt sich auf diese Weise eine mangelfreie Leistungserbringung nachweisen.

Feuerwehrmann erklimmt die Stufen eines brennenden Treppenhauses

Jedes bestehende Gebäude verfügt über einen brandschutzbeauftragte Person, die für die dauerhafte Wahrung und Prüfung der geltenden Brandschutzverordnung zuständig ist. Damit sollen Arbeitskräfte, Besucher:innen oder Mieter:innen vor vermeidbaren Bränden geschützt werden. Brandschutzplaner:innen arbeiten eng mit den Berufsständen des Bauwesens zusammen. In Deutschland ist es unmöglich, ein Gebäude zu bauen, ohne Brandschutzplaner:innen einzubeziehen.

Wir sehen uns nun genau an, worin das Aufgabenfeld der Brandschutzplaner:innen liegt. Sehen Sie außerdem, dass Ihnen unsere Software PlanRadar effektive Dienste erbringt.

Welche Leistungen erbringt der Brandschutzplaner im Detail?

Der Beruf des Brandschutzplaners bzw. der Brandschutzplanerin ist mit großer Verantwortung verbunden. Er wird für bestehende Bauten und Neubauten eingesetzt und prüft Materialien und deren Verbauung hinsichtlich bestehender Brandgefahren. Eine besonders enge Zusammenarbeit ergibt sich zwischen Fachplaner:innen und Architekt:innen hinsichtlich fachspezifischer Beratung während aller Bauphasen. Bei der Erstellung einer Projektausschreibung wirken Brandschutzplaner:innen bereits beratend mit.

Welche Brandschutzmaßnahmen erforderlich sind, ergibt sich aus der Heranziehung der jeweiligen Gebäudeklasse. Brandschutzplaner:innen sind dazu angewiesen, verpflichtende Schulungen und Weiterbildungen zu besuchen. Jederzeit kommt es auf die Einhaltung der aktuellen Gesetzeslage, wie auch der Lösung bauspezifischer Themen unter Berücksichtigung des Brandschutzes an.

Das Aufgabenfeld des Brandschutzplaners

  • Grundlagenermittlung
  • Genehmigungs- und Ausführungsplanung
  • Erstellung von Brandschutz- und Fluchtwegplänen
  • Prüfung der Einhaltung der erforderlichen Brandschutzauflagen
  • Frühzeitige Aufdeckung und Behebung brandschutzrelevanter Mängel
  • Anwendung und Vermittlung von brandschutztechnischen Vorschriften
  • Erstellung rechtskräftiger Gutachten, die die Umsetzung des Brandschutzkonzepts bestätigen

Brandschutzplaner:innen geben dem Bauleiter oder der Bauleiterin dann bauprojektbezogene Maßnahmen im Bau, der Organisation und Koordination, sowie der Anlagentechnik an die Hand. Hält sich die Bauleitung an die Schutzmaßnahmen, steht der abschließenden Brandschutzabnahme meist nichts im Weg. Im Unterschied zu kleinen Bauprojekten, wo die Formulierung eines Brandschutzkonzepts ausreicht, sind bei Großbauprojekten gemeinsam mit der Brandschutzplanung komplexe und umfassende Brandschutzkonzeptpläne aufzustellen.

LESETIPP: Alles zu Brandschutzdokumentation und Brandschutzkonzept

Egal, ob es sich um den Bau neuer Arbeitsräume oder Wohnraum handelt, mit unserer Software für die Brandschutzdokumentation PlanRadar können Sie eine Beweissicherung Ihrer rechtzeitig getroffenen Brandschutzkonzepte vorlegen. Nutzen Sie die Chance PlanRadar für 30 Tage kostenfrei zu testen.

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In der Ausführungsplanung

Jetzt geht es um die Erarbeitung einer der Ausführung angemessenen Methode und Lösung im Umgang mit dem Brandschutz. Eine enge Zusammenarbeit mit anderen beteiligten Planer:innen ist hierbei unumgänglich, um eine Übersicht über Aktuelles und Planänderungen zu behalten. Die hierbei getroffenen Entscheidungen müssen mit den zuständigen Stellen abgestimmt werden. Erst dann kann auch an einer Ausschreibung und die Vergabe der geforderten Leistungen gedacht werden. Die detaillierte Ausschreibung garantiert, dass Bauunternehmer:innen bei Angebotserstellung in der Lage sind, die brandschutztechnischen Erfordernisse des Auftraggebers zu erfüllen. Brandschutzplaner:innen schreiben zwar nicht selbst aus, übernehmen jedoch eine beratende Funktion während der Vorbereitung der Vergabe (LP6).

In Zusammenarbeit mit der örtlichen Bauaufsicht

Die Aufgabe der örtlichen Bauaufsicht besteht darin den Baufortschritt unter Berücksichtigung und Kontrolle der erbrachten Leistungen zu dokumentieren. Das Erstellen einer Liste zur Baudokumentation ist ein notwendiger Schritt, wenn es um die Erfassung und Beseitigung am Bau auftretender Mängel geht. Nur eine lückenlose Dokumentation kann bei nachträglichen Mängeln darüber Klarheit verschaffen, ob beispielsweise im Falle eines Brandes der Architekt:innen, Brandschutzplaner:innen, Fachingenieure bzw. Fachingenieurinnen oder Bauunternehmer:innen zur Verantwortung gezogen werden müssen.

Die Prüfung der Ausführung des Objektes sowie die Einhaltung der brandschutztechnischen Erfordernisse und die damit einhergehende brandschutzrelevante Mängelbehebung: All das liegt in der Verantwortung der Brandschutzplaner:innen. PlanRadar als Software zur Mängeldokumentation unterstützt Sie hierbei.

Wer regelt den baulichen Brandschutz in Deutschland?

Aktuellen Statistiken von Statista zu Folge, fallen bei der Hälfte an Bränden und Brandentstehungen in Haupt- und Großstädten weltweit Gebäude ins Gewicht. Umso relevanter ist der Brandschutz heute, damit bereits gebaute Objekte und neue Bauten den aktuellen Brandschutzerkenntnissen und -maßstäben entsprechen. Regelungen der Brandschutzvorgaben und -auflagen werden in der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes und der aktuellen Musterbauordnung (MOB) festgesetzt. Für bestimmte Bauten gibt es Sonderbauverordnungen und Handlungsempfehlungen.

LESETIPP: Vorbeugender Brandschutz: Warum eine digitale Lösung unerlässlich ist

Was muss in der Brandschutzplanung rechtlich beachtet werden und wann ist man haftbar?

In der Erfüllung ihrer Arbeit findet ein enger Austausch zwischen der örtlichen Bauaufsicht und dem oder der Brandschutzplaner:in statt. Es sind die Vorgaben für den Brandschutz festzulegen, anschließend die Baufortschritte zu prüfen und zu dokumentieren. Da die örtliche Bauaufsicht zur Führung eines täglichen Bautagesberichts gesetzlich verpflichtet ist, können hier die erforderlichen Informationen zu den Brandschutzauflagen transparent hinterlegt werden. Kommt es dann zu Mängeln am Bau oder beim Brandschutz, lassen sich der ursprüngliche Fehler und Verantwortliche direkt finden beziehungsweise nachweisen. Damit zeigt sich schnell, wo die Schuld liegt. Mit der PlanRadar Software können Sie auch die Mängeldokumentation hinsichtlich des Brandschutzes lückenlos dokumentieren und jederzeit nachvollziehen.

Bei Haftungsfragen und aus Mängeln resultierenden Schäden am Bau und Personen können Brandschutzplaner:innen direkt verantwortlich gemacht werden. Sie sind schließlich für Errichtung, Anordnung und Instandhaltung von Brandschutzanlagen verantwortlich. Brandschutzplanungskonzepte sollten immer Ansprüche erfüllen, dass sie gemäß Musterbauordnung (MBO) öffentliche Ordnung und Sicherheit von Menschen wahren. Demnach sind Bauprojekte und Brandschutzkonzepte optimalerweise so geplant, dass Wahrscheinlichkeiten für Brände gegen null streben und Personenrettung im Ernstfall ungehindert möglich ist.

In Abgrenzung zur Gewährleistung auf Bauprojekte von fünf Jahren und der Mängelbehebung haften Brandschutzplaner:innen länger. Sie haften über die Objektnutzungsdauer vom Beginn der Bauarbeiten bis zum letzten Nutzungstag. Das Bauobjekt wird im gesamten Nutzungszeitraum als Gefahrenobjekt angesehen, das es zu kontrollieren gilt. Durch einen Brand können Explosionen, weitere Feuer und Rauchentwicklungen entstehen. Haftungsausnahmen liegen nur vor, wenn nach Fertigstellung des Bauobjektes gesetzliche Änderungen im Bauordnungsrecht hinsichtlich des Brandschutzes erfolgen.  

Kann nachgewiesen werden, dass Brände aus Nichterfüllung der Arbeitsleistung von Brandschutzplaner:innen resultieren, sind diese rechtlich vollumfänglich haftbar. Im Fall der Verletzung von Personen greifen zivilrechtliche Schadensersatzansprüche. Sollten Brandschutzplaner:innen Fehler in Planung, Koordination oder Überwachung des Objekts nachgewiesen werden, wird dies als unerlaubte Handlung strafrechtlich geahndet. Erst drei Jahre nach Schadensentstehung und 30 Jahre später bei grober Fahrlässigkeit, können Haftungen für Schäden verjähren. Neben der Rechtsschutzversicherung entscheiden sich immer mehr Brandschutzplaner:innen daher für die professionelle, digitale und lückenlose Dokumentation ihrer Tätigkeiten.

LESETIPP: Brandschutzgesetze in Deutschland 2023

Brandschutz

So mischt PlanRadar die Karten für Sie vor Gericht neu

Das Erstellen von Planunterlagen wie Brandschutz- und Fluchtwegeplänen und das Anwenden brandschutztechnischer Vorschriften in Zusammenarbeit mit Architekt:innen und Fachplaner:innen ist umständlich. Zum Schluss müssen Sie darüber hinaus ein rechtskräftiges Gutachten erstellen, das die Umsetzung des Brandschutzkonzeptes bestätigt.

Unsere Software PlanRadar verspricht nicht, sondern macht genau das, was der Gesetzgeber von der Baubranche verlangt. Sie ermöglicht lückenlose Erfassungen aller getroffenen Maßnahmen des Brandschutzkonzepts. Fallen Brandschutzplaner:innen während der Bauphase Mängel auf, können sie diese durch Fotos, Text- und Sprachnachrichten sofort digital festhalten und veranlasste Schritte aufzeichnen. Die erfassten Daten vereinfachen die Erstellung des abschließenden, rechtskräftigen Brandschutzgutachtens bei Bauabnahme. PlanRadar wird bestenfalls von allen beteiligten Bauunternehmen des Objekts verwendet. So können Unstimmigkeiten zwischen der Bauplanung, Ausführung, Brandschutzvorgaben und Umsetzung, sowie Fehler und Mängel, umgehend behoben werden.

Sobald ein Mangel entdeckt wird, wird ein Ticket eröffnet. Dieses wird von der zuständigen Arbeitskraft bearbeitet und geschlossen. Alle Handlungen auf der Baustelle können über die PlanRadar App so jederzeit eingesehen und nachvollzogen werden. Auch Jahre später nach Projektfreigabe können Brandschutzplaner:innen Geschehnisse einsehen. Damit haben Sie die optimale Beweissicherheit in Gegenwart und Zukunft zur Hand. Unsere PlanRadar Software können Sie nach der Bauabnahme auch für die fortlaufende, projektbezogene Dokumentation von Überprüfungen, Abnahme und Revision von Wasserlöschanlagen verwenden.

PlanRadar: Ihr digitaler Helfer, wenn es um Ihr Recht geht!

Kommt es zu einem Brand, ist der Brandschutzplaner sofort in der Pflicht, seine getroffenen Brandschutzmaßnahmen nachzuweisen. Mithilfe der lückenlosen Dokumentation der Entscheidungen, Maßnahmen und Prüfung der Vorgaben mittels PlanRadar haben Sie ein kräftiges Beweismittel Ihrer Unschuld in der Hand. Sollten Sie aufgrund fehlender Dokumentation Ihrer Arbeit den Fehler nicht von sich weisen und kein anderes beteiligtes Unternehmen als Verursacher gefunden werden können, liegt die Haftung in vollem Umfang bei Ihnen. Schützen Sie sich vor dem Risiko einer Klage und profitieren Sie von der einfachen und effizienten Handhabung von PlanRadar!

Starten Sie in 4 einfachen Schritten.

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