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Sachverständiger: Diese Dinge bei Gutachten bedenken

01.07.2019 | 6 min Lesedauer | Written by Johannes Heinrich

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Wann immer eine Angelegenheit die Meinung eines unabhängigen Dritten erfordert, kommt ein Sachverständiger ins Spiel. Doch nicht alle Gutachter sind gleich, so dass rund um ihre Aufgaben und Pflichten mitunter Unklarheit herrscht. Die folgenden 9 Punkte geben Aufschluss und beantworten die wichtigsten Fragen.

Gutachter sind unverzichtbar bei der Klärung von Sachverhalten und Streitfällen

  1. Was macht ein Sachverständiger?

    Ein Sachverständiger stellt im Auftrag von Privatpersonen, Unternehmen oder Behörden fachlich qualifizierte Aussagen zu einem bestimmten Sachverhalt an. Die durchgeführten Leistungen betreffen über 200 verschiedene Sachgebiete und reichen von Bewertungen bei der Altbausanierung bis zu Wertgutachten für Immobilien. Maßgeblich dafür ist, dass die betreffende Person über die fachliche Expertise verfügt, um eine fundierte Aussage treffen zu können. So muss zum Beispiel ein Sachverständiger für Gebäudeschäden neben Kenntnissen in den Bereichen Architektur und Bauingenieurswesen auch über Qualifikationen in verschiedenen anderen Gebieten, wie zum Beispiel Baustoffkunde, Hydrologie oder Kostenermittlung verfügen.

  1. Sachverständiger oder Gutachter – was ist der Unterschied?

    Die Begriffe Sachverständiger und Gutachter sind gleichbedeutend. Sie beschreiben dasselbe Aufgabenfeld und stellen keine Wertung in Bezug auf die Qualifikation oder Kompetenzen der bezeichneten Person dar. Üblicherweise wird der Begriff Sachverständiger von Behörden wie zum Beispiel Gerichten verwendet. Die Bezeichnung Gutachter ist vorwiegend im allgemeinen Sprachgebrauch verbreitet.

  1. Wie wird man Sachverständiger oder Gutachter und wer darf sich als solcher bezeichnen?

    Grundsätzlich kann jede Person diese Tätigkeit ausüben und sich in Folge auch als Sachverständige oder Sachverständigen für einen bestimmten Bereich bezeichnen – der Begriff selbst ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Die zwingende Voraussetzung für die Arbeit als Sachverständiger ist aber die bereits erwähnte Qualifikation. Diese ist in der Regel bei einer mehrjährigen Berufserfahrung und fachlichen Ausbildung gegeben. Wer ohne Fachkenntnis im Auftrag anderer Sachverhalte bewertet, verstößt gegen die Wettbewerbsregeln. Derart unlauter Wettbewerb ist auch gegeben, wenn sich die betreffende Person unzulässig als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ausgibt. In einem solchen Fall drohen rechtliche Konsequenzen.

    1. Welche Arten von Sachverständigen gibt es?

In Deutschland wird zwischen folgenden Arten von Sachverständigen oder Gutachtern unterschieden:

  • Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger wird auf gesetzlicher Basis bestellt, muss einen Eid ablegen und unterliegt einem umfassenden Pflichtenkatalog.
  • Zertifizierte Sachverständige haben Qualifizierungsprogramme privater Anbieter oder einer Zertifizierungsstelle durchlaufen. Die Gültigkeit dieser Zertifizierung läuft nach einem bestimmten Zeitraum aus und muss danach wieder erneuert werden. Darüber hinaus unterliegen die Zertifizierten in der Regel einem Pflichtenkatalog.
  • Amtlich anerkannte Sachverständige (aaS) unternehmen für Bund, Länder oder Ämter technische Überprüfungen. Sie müssen ihre fachliche und berufliche Eignung im Zuge einer Prüfung nachweisen. In manchen Fällen wird zur Ausübung dieser Tätigkeit auch eine akademische Ausbildung vorausgesetzt.
  • Ein staatlich anerkannter Sachverständiger (saS) untersteht der Aufsicht von Staat oder Ländern. Er oder sie arbeitet privatrechtlich und übernimmt verschiedene Aufgaben, um zum Beispiel Behörden bei ihren Tätigkeiten zu Unterstützen. Dazu müssen staatlich anerkannte Sachverständige ihre fachlichen und beruflichen Qualifikationen nachweisen, und üblicherweise ein Prüfverfahren bestehen.
  • Privatrechtlich anerkannte Sachverständige sind Teil verschiedener privatrechtlicher Organisationen. Um aufgenommen zu werden, müssen die Mitglieder in der Regel ein Aufnahme- oder Prüfverfahren absolvieren. Die jeweiligen Organisationen und Verbände setzen für die Mitgliedschaft unterschiedliche Anfordernisse voraus.
  • Ein freier und sonstiger Sachverständiger ist eine Person, die Gutachten auf Basis ihrer beruflichen und fachlichen Qualifikation erstellt. Er oder sie ist nicht Teil eines privatrechtlichen Verbandes, öffentlich bestellt, oder zertifiziert. Freie oder sonstige Sachverständige werden auch nicht im Auftrag einer staatlichen bzw. amtlichen Organisation tätig.

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Öffentlich bestellter Sachverständiger: Besondere Anforderungen

    1. Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger – was unterscheidet ihn von anderen Gutachtern?

  • Ein öffentlich bestellter Sachverständiger zeichnet sich im Gegensatz zu anderen Gutachterinnen und Gutachtern durch die Erfüllung besonders strenger Anforderungen aus. So ist ihre Bestellung nach 36 der Gewerbeordnung (GewO) gesetzlich geregelt.
  • Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger muss sich einer Überprüfung seiner Fähigkeiten durch eine Kammer (z.B. Industrie- und Handelskammer (IHK), Landwirtschaftskammer, Architektenkammer) unterziehen. Ausschlaggebend für eine Bestellung sind neben den persönlichen Kompetenzen auch überdurchschnittliche Fachkenntnisse in einem Bereich. Diese überdurchschnittliche Qualifikation wird durch ein Fachgremium im Zuge von Gesprächen und die Begutachtung zuvor erstellter Gutachten festgestellt. Die jahrelange Ausübung eines Berufs ist in diesem Zusammenhang nicht ausreichend. Faktoren wie die Mitgliedschaft in Normausschüssen, Veröffentlichungen, bis hin zur Reputation in der Branche werden ebenso berücksichtigt.
  • Der oder die öffentlich bestellte Sachverständige ist darauf vereidigt, alle Leistungen unabhängig, weisungsfrei und gewissenhaft zu erbringen.
    1. Was bedeutet unabhängig, weisungsfrei und gewissenhaft in diesem Zusammenhang?

Diese drei Begriffe beschreiben die Unparteilichkeit des Sachverständigen.

  • Unabhängigkeit bedeutet, dass die Erstellerin oder der Ersteller eines Gutachtens unter keinen Einflüssen stehen darf, die die Glaubwürdigkeit der angestellten Aussagen beeinflussen.
  • Leistungen gelten dann weisungsfrei, wenn sie keinen vertraglichen Verpflichtungen unterliegen, die eine Feststellung und Bewertung von Sachverhalten beeinflussen.
  • Der Erbringer der Leistung muss gewissenhaft überprüfen, ob die zu untersuchende Angelegenheit innerhalb des Sachgebiets liegt, für das der Gutachter bestellt wurde.

Aufgrund dieser Unparteilichkeit werden öffentlich bestellte Sachverständige häufig von Gerichten zur Feststellung von Sachverhalten herangezogen. Anders als bei privaten Auftraggebern, wo er oder sie die Erstellung eines Gutachtens ablehnen kann, haben Sachverständige der gerichtlichen Ernennung stets Folge zu leisten, sofern keine schwerwiegenden Gründe dagegensprechen.

  1. Welche Vorteile hat ein zertifizierter Sachverständiger?

    Das Absolvieren von Zertifizierungsprogrammen stellt keine zwingende Voraussetzung zur Ausübung der Tätigkeit eines Gutachters dar. Dennoch setzen viele Auftraggeber zusätzliche Qualifikationen voraus, die über die berufliche sowie fachliche Erfahrung hinausgehen. Akkreditierte Zertifizierungsstellen werden in ihrer Arbeit durch Dritte überwacht. Das stellt sicher, dass ihre Programme gewissen Standards (z.B.: DIN EN ISO/IEC 17024) entsprechen. Ein zertifizierter Sachverständiger verfügt somit über einen weiteren Qualitätsnachweis aus dem sich bestimmte Vorteile, wie zum Beispiel im Zuge der Kundenakquise, erzielen lassen.

Ein Sachverständiger profitiert bei seiner oder ihrer Arbeit von einer Dokumentation mit PlanRadar

    1. Wieviel kostet die Beauftragung eines Sachverständigen?

Hierzu lassen sich keine allgemeinen Aussagen machen. Die Kosten für ein Gutachten hängen von verschiedenen Faktoren ab:

  • Das Sachgebiet, in dem das Gutachten erstellt wird
  • Die Größe des Projekts
  • Ort des Projekts – im urbanen Raum ist die Sachverständigenarbeit meist etwas teurer als in ländlichen Gebieten
  • Die Qualifikationen des Sachverständigen
    1. Wie kann man als Auftraggeber eines Gutachtens Kosten sparen?

      Ein Einsparungspotenzial bei Gutachten ist nicht in jedem Sachbereich gegeben. Jedoch gilt: Grundsätzlich erleichtert eine saubere Dokumentation die Arbeit des Sachverständigen. Gerade bei großen Projekten wird so weniger Zeit – zum Beispiel für Begehungen – in Anspruch genommen, was sich positiv auf die damit verbundenen Kosten auswirkt.

Ein Beispiel ist das Bauwesen. Die Bestandsaufnahme durch Gutachter erfolgt hier in der Regel noch immer analog, also per Kugelschreiber, Notizblog und Papierplan. Durch die digitale Dokumentation von Bauvorgängen mittels Software-Lösungen wie PlanRadar liegen wichtige Informationen zu Aufgaben, Baumängeln und Leistungen jederzeit als Text, Sprachnotiz oder Bild vor. Diese technischen Informationen können als Protokolle gesammelt und dem Sachverständigen übermittelt werden. Damit der Gutachter Einsicht in diese Daten hat, muss er vom Auftraggeber bloß mit den nötigen Zugriffsrechten ausgestattet werden.

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