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Die 5 häufigsten Fehler bei der Architektenhaftpflicht

16.11.2022 | 4 min Lesedauer | Written by Johannes Heinrich

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Sie ist die wichtigste berufliche Absicherung für Architekten und Ingenieure, und doch fehlt vielen hierzu grundlegendes Wissen. Die Rede ist von der Berufshaftpflichtversicherung. Ein lästiges Thema, gewiss, doch können Irrtümer bei der Architektenhaftpflicht kostspielige Folgen nach sich ziehen – von unnötig hohen Beitragskosten bis hin zu fehlendem Versicherungsschutz im Ernstfall. Kai Doerk von bau-plan-asekurado klärt auf, welche Fehler Planer unbedingt vermeiden sollten.

5 Fehler bei der Architektenhaftpflicht

1. Architektenhaftpflicht zu spät abschließen

Den Grundstein für ein erfolgreiches Projekt legen Architekten und Bauingenieure bereits am Anfang. Ebenso früh beginnt ihr Haftungsrisiko, das weit mehr als nur die Ausschreibung und Objektüberwachung betrifft. Nicht umsonst verlangt das Berufsrecht von Architekten, schon ab der Akquise eine Berufshaftpflichtversicherung vorweisen zu können. Zahlreiche Gerichtsurteile zeigen, dass bereits eine mangelhafte Grundlagenermittlung und Fehler in der Vor- oder Entwurfsplanung zu Schadenersatzansprüchen führen können.

Zwar zeigen sich die Folgen vieler Planungsfehler erst in der Bauphase oder nach Fertigstellung des Gebäudes. Das heißt jedoch nicht, dass erst ab Baubeginn Versicherungsschutz notwendig ist. Im Gegensatz zu Sachversicherungen kommt es bei der Berufshaftpflicht nicht darauf an, wann der Schaden eingetreten ist, sondern wann er erstmals verursacht wurde – also wann der Architekt oder Ingenieur sich zum allerersten Mal fehlerhaft verhalten hat. Oft ist dies bereits die Vorplanung.

Versicherungsschutz ist daher von Beginn an notwendig. Für angehende Selbständige bieten etliche Gesellschaften einen Existenzgründer-Rabatt an, so dass die Architektenhaftpflichtversicherung auch in der oft umsatzschwachen Anfangszeit bezahlbar ist. Und wer den richtigen Zeitpunkt bereits verpasst hat? Der kann dies unter Umständen mit einer Rückwärtsversicherung „retten“. Allerdings ist dies nur begrenzt möglich (maximal ein Jahr rückwirkend und ohne bereits bekannte Mängel).

2. Zu wenige Anbieter vergleichen

Die Berufshaftpflichtversicherung kostet Freiberufler oder Büroinhaber oft viel Geld. Ein Vergleich der verschiedenen Anbieter und Tarife ist daher unerlässlich. Um gute und günstige Angebote zu erhalten, müssen Planer ihren Bedarf genau kennen und bei den richtigen Gesellschaften anfragen. Denn im Vergleich zeigt sich, dass sich viele Versicherer auf bestimmte Zielgruppen spezialisiert haben und nur diesen ein wirklich gutes Preis-Leistungsverhältnis bieten. Es gibt nicht DEN einen Anbieter, der allen die besten Konditionen bietet. Die Suche nach der optimalen Architektenhaftpflichtversicherung hängt sehr stark von der individuellen Situation ab: welche Leistungen man erbringt und in welchem Umfang, wie hoch die benötigte Deckungssumme ist, ob Subplaner beschäftigt werden oder Vorschäden bestehen, und vieles mehr.

Einen schnellen Marktvergleich bietet der Online-Tarifrechner zur Berufshaftpflicht. Anhand zentraler Risikofragen ermittelt er passende Angebote zahlreicher Versicherer. Für eine ausführliche Analyse oder besonders komplexe Anforderungen empfiehlt sich die Beratung durch einen unabhängigen Fachmakler. Dieser sollte auf die Planungsbranche spezialisiert sein und die Bedingungen der verschiedenen Architektenhaftpflicht-Anbieter genau kennen.

3. Falscher Versicherungsumfang

Nicht alle am Bau Beteiligten kennen ihre Haftungsrisiken gut genug, um sie zielgerichtet abzusichern. Dadurch zahlt so mancher Planer unnötig hohe Versicherungsbeiträge für seine Berufshaftpflichtversicherung – und deckt teure Risiken ab, die für ihn gar nicht relevant sind. Bei anderen wiederum bestehen erhebliche Versicherungslücken, weil die Architektenhaftpflicht das eigene Leistungsbild nicht vollständig abdeckt. Wer als Entwurfsplaner, Brandschutzexperte oder Vermessungsingenieur nie die Bauüberwachung übernimmt, braucht anderen Versicherungsschutz als ein Bauleiter. Wer gelegentlich als Projektsteuerer oder BIM-Manager tätig ist, Drohnen nutzt oder Cyberrisiken für das eigene Unternehmen absichern möchte, braucht einen Vertrag, der dies explizit versichert.

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4. Zu niedrige Versicherungssumme

Freie Architekten und Ingenieure starten meist mit niedriger Versicherungssumme in die Selbständigkeit. Bei der Wahl der Deckungssumme achten sie in erster Linie auf die Vorschriften ihrer Berufskammer. Diese stellen jedoch lediglich einen Mindeststandard dar. Und was für einen Berufsanfänger genügen mag, ist bei steigenden Umsatzzahlen und größeren Projekten schnell unzureichend.

Wie hoch die Deckung Ihrer Berufshaftpflichtversicherung tatsächlich sein sollte, hängt insbesondere von Größe und Art der bearbeiteten Bauvorhaben ab. Als grobe Orientierung können hier die „Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes“ (RBBau) dienen.

In jedem Fall sollten Architekten, Bauingenieure und Fachplaner langfristig kalkulieren. Ein Planungsfehler von heute kann aufgrund der langen Haftungszeiten und jahrelanger Gerichtsverfahren erst in 10 oder 15 Jahren zu einer Schadenersatzzahlung führen. Bezahlen muss der Versicherer nur bis zu der Deckungssumme, die beim Verstoßzeitpunkt vereinbart war. Daher sollten Planer stets einen ausreichenden „Puffer“ einkalkulieren, um ihre Architektenhaftpflichtversicherung zukunftsfähig zu gestalten.

5. Einmal abgeschlossen, nie aktualisiert

Bei der Versicherungssumme dürfte es jedem einleuchten, dass diese regelmäßig überprüft und angepasst werden sollte – an mögliche höhere Risiken oder schlicht die Inflation. Darüber hinaus gibt es weitere Gründe, die eigene Berufshaftpflichtversicherung hin und wieder zu aktualisieren. Das Berufsbild von Architekten und Fachplanern wandelt sich, und damit auch ihre Haftpflichtrisiken.

Im Versicherungsmarkt ist daher immer wieder Bewegung bei den angebotenen Leistungen. Viele Gesellschaften haben ihre Berufshaftpflicht-Bedingungen zuletzt verbessert: Einige bieten etwa kostenlosen Rechtsschutz, wenn Bauherren bei einer Bauzeitverlängerung unberechtigte Forderungen stellen. Auch Photovoltaik, Geothermie oder der Einsatz von Drohnen ist in neuen Tarifen immer öfter automatisch versichert.

Wer einen Tarif mit Leistungs-Update-Garantie abgeschlossen hat, profitiert automatisch von solch verbesserten Leistungen. Alle anderen sollten ihren alten Vertrag gelegentlich mit neuen Tarifbedingungen vergleichen oder von einem Fachmakler prüfen lassen.

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