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HOAI Leistungsphasen beim Architekt: Alle wichtigen Fakten

13.12.2019 | 9 min Lesedauer | Written by Ralf Steger

Die Leistungsphasen der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) regelt die Arbeiten des Architekten in Deutschland. Dass es sich hierbei um neun Phasen handelt, die alle Schritte von der Vorplanung bis hin zur Abnahme beinhalten, ist hinreichend bekannt. Wir möchten Sie im Folgenden über die wichtigsten Aspekte der einzelnen Leistungsphasen aufklären. Anschließend legen wir einen Fokus auf HOAI Leistungsphase 8 (Objektüberwachung). Softwarelösungen wie PlanRadar unterstützen Planer und Architekten in der Qualitätssicherung ihrer Projekte und der Optimierung von Abläufen.

Schwerpunkte dieses Artikels:

  1. Das Architektenhonorar und die Leistungsphasen nach HOAI
  2. Die einzelnen Leistungsphasen im Detail erklärt
  3. Warum es sich auszahlt, Leistungsphase 8 zu digitalisieren, um Baukosten zu sparen

Die Leistungsphasen nach HOAI

Das Architektenhonorar und die Leistungsphasen nach HOAI

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure bezieht sich auch, aber nicht ausschließlich, auf die Arbeiten des Architekten. Die Gliederung eines umfassenden Leistungsspektrums mehrerer voneinander separierten HOAI Phasen (1-9) trifft gleichfalls auch auf die Bauleitplanung, Landschaftsplanung, Ingenieursplanung, Verkehrsbauplanung sowie technische – und Tragwerksplanung zu. Genau wie es der Name des Regelwerks suggeriert, sind der Architekt und andere Berufsgruppen von der Regelung betroffen oder abhängig. In jedem Fall sind die prozentualen Sätze des Gesamthonorars unterschiedlich auf die Phasen 1-9 verteilt. Auch die Höhe der maximal anrechenbaren Kosten weichen erheblich – unter Berücksichtigung der erbrachten Arbeiten – voneinander ab.

 

Beispiele, wie das Leistungsbild das Architektenhonorar beeinflusst:

Leistungsbild Freianlagen (Landschaftsarchitektur)

  • (LP) 1 Grundlagenermittlung = Anteil am Architektenhonorar: 3%
  • (LP) 3 Entwurfsplanung = 16%

Leistungsbild Ingenieurbauwerke (Bauingenieurswesen)

  • (LP) 1 = 2%
  • (LP) 3 = 25%

Leistungsbild Gebäude und Innenräume (Architektur)

  • (LP) 1 = 2%
  • (LP) 3 = 15%

Der Architektenvertrag und das Architektenhonorar

Der Architektenvertrag ist in der Regel ein Werkvertrag, bei dem sich der Architekt verpflichtet, ein Werk gegen Zahlung herzustellen. Ziel ist das Erbringen des geschuldeten Erfolgs. Dieser Erfolg muss mitunter einem großen Konkurrenz- und Preisdruck standhalten. Die Besonderheit des Architektenvertrags liegt darin, dass das Honorar nicht frei vereinbar ist. Architekten und Planer sind gezwungen sich an ein staatliches Preisrecht zu halten. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure regelt somit das Honorar und bietet Transparenz.

Kosten der HOAI Phasen abhängig von Honorarzonen

Auf welchen Betrag sich die prozentualen Angaben (Anteil am Architektenhonorar) beziehen, ist abhängig von den anrechenbaren Kosten der einzelnen HOAI Phasen. Gegliedert sind diese je nach Umfang und Komplexität des Bauvorhabens und der damit zu erbringenden Architektenleistung in die Honorarzonen 1-5. Die Honorarzone 1 bezieht sich auf Bauwerke mit sehr geringen Anforderungen (Gartenhaus). In Honorarzone 3 fällt zum Beispiel ein normales Haus. Die Honorarzonen 4 und 5 betreffen Bauwerke mit hohen oder sehr hohen Anforderungen, wie zum Beispiel Krankenhäuser. Die Bewertungsmerkmale der Honorarzonen für „Gebäude und Innenräume“ sind eindeutig gegliedert und folgen Bewertungskriterien:

Für Gebäude

  1. Anforderungen an die Einbindung in die Umgebung
  2. Anzahl der Funktionsbereiche
  3. Gestalterische Ansprüche
  4. Konstruktive Ansprüche
  5. Technische Ausrüstung,
  6. Ausbau

Für Innenräume

  1. Anzahl der Funktionsbereiche
  2. Anforderungen an die Lichtgestaltung
  3. Anforderungen an die Raumzuordnung und Raumproportion
  4. Technische Ausrüstung
  5. Farb- und Materialgestaltung
  6. Konstruktive Detailgestaltung

Sofern es zu Überschneidungen kommt, und diese Merkmale auf mehr als eine Honorarzone anwendbar sind, wird nach einem Bewertungspunktesystem gearbeitet, dass die nachträgliche Zuordnung in die zur Verwendung kommende Honorarzone ermöglicht. Weitere Informationen zu den jeweiligen Zonen und wie sie das Honorar des Architekten beeinflussen, finden Sie hier.

Die Leistungsphasen nach HOAI im Detail

Bevor wir uns der Leistungsphase 8 „Objektüberwachung“ im Detail widmen, weil gerade in der Umsetzung der Planung das größte beiderseitige Risiko für Auftraggeber und Architekten liegt, gilt es einen Überblick über die einzelnen HOAI Leistungsphasen 1-9 zu verschaffen. So wird ersichtlich, welche Schritte des Bau- und Planungsprozesses von der Digitalisierung besonders profitieren.

Leistungsphase 1 – Grundlagenermittlung – Anteil am Architektenhonorar: 2%

Diese Phase bildet die Grundlage der auf sie folgenden konkreten Planung. Wie auch die späteren Phasen, lassen sich die Arbeiten in Grundleistungen und besondere Leistungen gliedern. Laut Regelwerk werden diese folgendermaßen definiert:

„Die Vergütung knüpft grundsätzlich an die beauftragte und erbrachte Leistung des Planers an. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure differenziert […] zwischen Grundleistungen und besonderen Leistungen. Grundleistungen sind gemäß § 2 Abs. 2 Leistungen, die zur ordnungsgemäßen Erfüllung eines Auftrages im Allgemeinen erforderlich sind.“

„Besondere Leistungen sind gemäß § 2 Abs. 2 Leistungen, die über die allgemeinen Leistungen hinausgehen oder diese ändern. Sie können zu den Grundleistungen hinzu oder an deren Stelle treten, wenn besondere Anforderungen an die Ausführung des Auftrages gestellt werden. Sie sind anders als die Grundleistungen […] nicht abschließend aufgeführt.“

Grundleistungen:

  • Was genau ist die Aufgabenstellung?
  • Wie sieht der Leistungsbedarf aus?
  • Welche Fachplaner sind außerdem am Bauvorhaben beteiligt?
  • Zusammenfassung der Ergebnisse

Besondere Leistungen:

  • Bestandsaufnahme, Standortanalyse, Betriebsplanung
  • Raum- und Funktionsprogramm aufstellen
  • Umweltverträglichkeitsprüfung

Leistungsphase 2 – Vorplanung – 7%

Die Vorplanung bringt erstmals ein konkretisiertes Bild oder ein Konzept zu Papier und visualisiert mit Hilfe eines Vorentwurfs die Überlegungen zu Form, Lage, Aufteilung et cetera.

Grundleistungen:

  • Grundlagenanalyse
  • Erarbeiten des Zielkatalogs unter Einbezug aller Einflussgrößen
  • Erarbeiten eines Planungskonzepts (Vorentwurf & Skizzen)
  • Einbindung der Behörden und Fachplaner
  • Zusammenstellen der Ergebnisse

Besondere Leistungen:

  • Besondere Anfertigungen wie Modelle oder Renderings
  • Finanzierungs- und Betriebskostenpläne aufstellen
  • Aufstellen einer ersten Organisationsstruktur und Terminplanung

Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung – 15%

In der Entwurfsplanung werden die bislang gesammelten Ergebnisse in eine konkrete Planung umgesetzt. Gängig sind Zeichnungen in den Maßstäben 1:100 und 1:50. Sie stellen den Gesamtentwurf dar und müssen den technischen, bauphysikalischen, funktionalen, gestalterischen und wirtschaftlichen Ansprüchen (Kostenberechnung) an das Bauwerk genügen.

Grundleistungen:

  • Ausarbeitung des Planungskonzeptes
  • Integration der Planungen beteiligter Fachplaner
  • Zeichnerische Darstellung im Maßstab 1:100 / 1:50
  • Prüfung der Genehmigungsfähigkeit
  • Kostenberechnung durch Kostenschätzung

Besondere Leistungen:

  • Planungen zur Optimierung im Sinne der Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit

Leistungsphase 4 – Genehmigungsplanung – 3%

Phase 4 des Regelwerks, Genehmigungsplanung, beschäftigt sich damit, alle notwendigen Unterlagen zusammenzustellen, die für die Genehmigung des Bauvorhabens notwendig sind. Planunterlagen werden im Zuge der Genehmigungsplanung angepasst, Behörden kontaktiert und Anträge gestellt.

 

Grundleistungen:

  • Ausarbeiten aller Unterlagen, die für öffentlich-rechtliche Genehmigungen notwendig sind
  • Einreichen dieser Unterlagen und Verhandlung mit Behörden
  • Anpassung der Entwurfsplanung

Besondere Leistungen:

  • Besondere Genehmigungsunterlagen oder auch Nachbarschaftsrechtliche Fragestellungen, die der Architekt nicht vertreten muss, aber kann.

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Leistungsphase 5 – Ausführungsplanung – 25%

Phase 5 der HOAI, Ausführungsplanung, vereint nach Definition die Erkenntnisse der vorangegangenen Phasen. Die resultierenden Planunterlagen müssen der Umsetzungen des Bauvorhabens genügen. Der Detaillierungsgrad der Planunterlagen in der Ausführungsplanung ändert sich entsprechend. Um Detailfragen klären zu können, sind auch Konstruktionszeichnungen im Maßstab 1:1 vorgesehen.

Grundleistungen nach Leistungsphase 5 der HOAI:

  • Zusammentragen aller relevanten Ergebnisse der vorangegangenen Phasen
  • Zeichnerische Darstellung des Objekts und Detailzeichnungen im Maßstab 1:50 bis 1:1
  • Erarbeitung der Grundlage für alle Fachkonsulenten und Implementierung relevanter Beiträge

Besondere Leistungen nach Leistungsphase 5 der HOAI:

  • Zur Ausführungsplanung zählt auch eine detaillierte Objektbeschreibung in Form eines Bau- und Raumbuchs, die als Grundlage der Leistungsbeschreibung dient.

Leistungsphase 6 – Vorbereitung der Vergabe – 10 %

Bevor es zur Vergabe der Bauleistungen kommt, oder Angebote eingeholt werden, muss es laut Leistungsphase 6 der HOAI im Zuge der Vorbereitung der Vergabe eine Mengenermittlung geben. Sie dient gemeinsam mit der Leistungsbeschreibung, der Aufstellung von Leistungsverzeichnissen und -bereichen, als Grundlage der Beauftragung von Bauunternehmen.

Grundleistungen nach Leistungsphase 6 der HOAI:

  • Zusammenstellen der Mengen als Grundlage der Leistungsbeschreibung
  • Erstellung einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnissen und Leistungsbereichen

Besondere Leistungen nach Leistungsphase 6 der HOAI:

  • Leistungsprogramm unter Bezugnahme auf Bau- und Raumbuch
  • Alternative Leistungsbeschreibungen für geschlossene Leistungsbereiche

Leistungsphase 7 – Mitwirkung bei der Vergabe – 10%

Der Architekt kann sich in dieser Phase durch seine Mitwirkung darum bemühen, passende Angebote zu den ausgeschriebenen Leistungen einzuholen und zu prüfen.

Grundleistungen:

  • Zusammenstellen der Verdingungsunterlagen für alle Leistungsbereiche
  • Angebotseinholung
  • Prüfung der Angebote/Angebotsverhandlung
  • Kostenkontrolle durch Kostenberechnung
  • Mitwirkung bei der Zuschlagserteilung

Besondere Leistungen:

  • Überprüfung und Bewertung von Angeboten nach besonderen Anforderungen

Leistungsphase 8 – Objektüberwachung – 32%

Die Leistungsphase 8 der HOAI, Objektüberwachung oder auch Bauüberwachung und Dokumentation, ist einer der entscheidendsten Schritte im Bauprozess. Entsprechend hoch fällt auch die prozentuale Honorargewichtung aus. Hier heißt es, die Umsetzung der geschuldeten Arbeiten und ihrer Qualität zu verfolgen, den Terminplan im Blick zu haben, Mängel zu dokumentieren und alle Maßnahmen in ihrer Ausführung auf die Übereinstimmung mit den dazugehörigen Genehmigungen zu prüfen.

Grundleistungen nach Leistungsphase 8 der HOAI:

  • Überwachung und Koordination der Umsetzung
  • Abnahme von Bauleistungen
  • Führen einer Dokumentation (Bautagebuch)
  • Kostenfeststellung & Rechnungsprüfung
  • Kostenberechnung und Kostenkontrolle
  • Übergabe des Projektes

Besondere Leistungen nach Leistungsphase 8 der HOAI:

  • Erstellen und Überwachen von Zahlungsplänen, Zeit-, Kosten-, oder Kapazitätsplänen
  • Tätigkeiten, die über die Grundleistung als verantwortlicher Bauleiter hinausgehen

Leistungsphase 9 – Objektbetreuung – 2%

Ein Objekt kann erst betreut werden, wenn es fertiggestellt ist. In diesem Sinne bemüht sich ein Architekt in der Leistungsphase 9, Mängel noch vor ihrer Verjährungsfrist sicherzustellen. Dies erfolgt im Zuge einer Begehung. Anschließend zählt es auch zum Leistungsbild des Architekten, dass er ihre Beseitigung überwacht.

Grundleistungen nach Leistungsphase 9 der HOAI:

  • Objektbegehung zur Mängelfeststellung
  • Mitwirkung bei der Überwachung von Mängelbeseitigung
  • Zeichnerische und rechnerische Darstellung und Ergebnisse des Objekts

Besondere Leistungen nach Leistungsphase 9 der HOAI:

  • Bestandspläne & Inventarverzeichnisse
  • Wartungs- und Pflegeanweisungen
  • Objektbeobachtung- und Verwaltung
  • Betriebs-Kosten-Nutzen-Analyse

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Mit PlanRadar HOAI Leistungsphase 8 digitalisieren!

Mit 32% des Gesamthonorars eines Architekten ist die Leistungsphase 8 der HOAI (Objektüberwachung) die wohl rentabelste aller Leistungsphasen und wirkt sich entsprechend auf das Honorar aus. Verursacht die baubegleitende Qualitätskontrolle Kosten, die ein Architektenhonorar in dieser Größenordnung rechtfertigen?

Fest steht: Der Aufwand einer Bauüberwachung und Baudokumentation ist hoch. Wie in jedem Fachbereich ist auch in der Architektur der Schritt aus der Theorie rein in die Praxis ein großer. Ein Gebäude besteht aus vielen unterschiedlichen Elementen und Strukturen, die zusammenwirken. Egal ob einfaches Haus oder Büroturm – beim Bauen kommt es trotz größter angewandter Sorgfalt unweigerlich zu Fehlern. Das Problem: Manche Mängel sind gravierend und wirken sich auf das gesamte Objekt aus. Mangelfolgeschäden sind das Resultat was meist zu einem Anstieg der Baukosten führt. Um das zu vermeiden, muss der Bau lückenlos dokumentiert und kontrolliert werden. Mit PlanRadar verfügen Architekt und Bauherr über ein Tool, das vom Planen über das Bauen bis hin zum Betrieb von Objekten Sicherheit schafft und die Effizienz steigert.

LESETIPP: Wie Sie in verschiedenen Anwendungsbereichen mit PlanRadar die Effizienz steigern

Gemeinsam mit allen am Bau Beteiligten gelingt es Ihnen unter Einsatz der Software jeden Schritt von der Grundsteinlegung beziehungsweise dem Fundament bis zum fertigen Bauwerk zu dokumentieren. Architekten profitieren von einem umfassenden Planmanagement. Alle Beteiligten verfügen immer über die aktuellsten Planstände. Zusatzfunktionen wie Plananmerkungen oder Planvergleiche vereinfachen das Arbeiten. Stellen Architekten oder andere Projektbeteiligte im Objekt Mängel fest, werden diese dank mobiler App innerhalb von Sekunden am digitalen Bauplan verortet und der verantwortlichen Partei zugewiesen. Das minimiert Verzögerungen rund um Bauvorhaben von Haus & Co. Alle Maßnahmen inklusive der Verantwortungen und Mitwirkung aller Projektbeteiligten werden automatisch mit Bild, Datum und Notizen beweissicher und chronologisch in einer Cloud gespeichert. Dieses digitale Bautagebuch ist gerichtsfest, so dass sie auch bei Streitfällen auf der sicheren Seite stehen.

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Egal ob Fehler in der Planung oder Ausführung. Als Architekt wissen Sie: Nur eine lückenlose Dokumentation verhindert unzulässige Schuldzuschreibungen und schlechte Qualität am Bauwerk. Um Zeit und Baukosten im Speziellen während der Ausführung zu sparen, sich langfristig gegen Regressforderungen abzusichern und dennoch allen Qualitätsansprüchen zu genügen, ist es sinnvoll Prozesse der Digitalisierung nicht abzulehnen.

Mit PlanRadar stellen wir Ihnen ein intuitives System zur Verfügung, das Sie 30 Tage lang kostenlos testen können.

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