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HOAI Leistungsphasen beim Architekt: Alle wichtigen Fakten

15.11.2023 | 11 min Lesedauer

Die Architektur der Zukunft

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Die Leistungsphasen der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) regeln die Arbeiten der Architekt:innen in Deutschland. Was die wichtigsten Aspekte der 9 Leistungsphasen (LP 1 bis LP 9) sind und was Sie dazu alles wissen müssen, zeigen wir Ihnen in diesem ausführlichen Beitrag.

Die Leistungsphasen nach HOAI

Inhalt

Grundleistungen vs. besondere Leistungen: Was sind die Unterschiede?

Wie es der Name schon vermuten mag, sind die Grundleistungen ein Grundstein eines jeden Architekturprojekts. Sie sind quasi die Pflicht und umfassen alle Tätigkeiten, die für die Planung, Durchführung und den erfolgreichen Abschluss eines Bauvorhabens standardmäßig nötig sind. Diese Basisaufgaben sind in der HOAI fest verankert und finden sich in den meisten Verträgen als festgelegter Bestandteil wieder.

Besondere Leistungen hingegen sind die individuellen Extras, die nicht in jedem Projekt anfallen. Vielmehr handelt es sich hierbei maßgeschneiderten Lösungen für spezielle Anforderungen oder Wünsche der Baufrau bzw. dem Bauherrn, die über die Routine hinausgehen. Für diese zusätzlichen Aufgaben gibt es keine festen Honorarsätze; hier wird das Honorar individuell verhandelt, um dem Mehraufwand der Architekt:in gerecht zu werden.

Die Unterscheidung zwischen Grund- und Besonderen Leistungen ist nicht nur eine Frage des Umfangs, sondern auch der Kreativität und Expertise, die der Architekt in ein Projekt einbringt. Während Grundleistungen das Fundament legen, geben Besondere Leistungen dem Bauvorhaben oft erst seinen einzigartigen Charakter und erfordern ein besonderes Maß an Aufmerksamkeit und Fachwissen.

Das Architektenhonorar und die Leistungsphasen nach HOAI

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure bezieht sich auch, aber nicht ausschließlich, auf die Arbeiten der Architekt:in. Die Gliederung eines umfassenden Leistungsspektrums mehrerer voneinander separierten HOAI Phasen (LP 1 bis LP 9) trifft gleichfalls auch auf die Bauleitplanung, Landschaftsplanung, Ingenieurplanung, Verkehrsbauplanung sowie technische – und Tragwerksplanung zu. Genau wie es der Name des Regelwerks suggeriert, sind die Architekt:in und andere Berufsgruppen von der Regelung betroffen oder abhängig. In jedem Fall sind die prozentualen Sätze des Gesamthonorars unterschiedlich auf die Phasen LP 1 bis LP 9 verteilt. Auch die Höhe der maximal anrechenbaren Kosten weichen erheblich – unter Berücksichtigung der erbrachten Arbeiten – voneinander ab.

Neuerungen der HOAI 2021

Seit 2021 ist die angepasste HOAI in Kraft. Sie bringt zwei wichtige Änderungen mit sich:

  1. Das Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen ist künftig frei vereinbar. Jedoch soll die Vergütung in einem “angemessenen” Rahmen erfolgen, die den Leistungen der Architekten und Ingenieure entsprechen.
  2. Die beteiligten Parteien können das Honorar nun in Textform vereinbaren. Demnach ist kein unterzeichnetes Formular mehr notwendig – eine einfache E-Mail genügt.

Beispiele, wie das Leistungsbild das Architektenhonorar beeinflusst:

Leistungsbild Freianlagen (Landschaftsarchitektur)

  • (LP) 1 Grundlagenermittlung = Anteil am Architektenhonorar: 3%
  • (LP) 3 Entwurfsplanung = 16%

Leistungsbild Ingenieurbauwerke (Bauingenieurswesen)

  • (LP) 1 = 2%
  • (LP) 3 = 25%

Leistungsbild Gebäude und Innenräume (Architektur)

  • (LP) 1 = 2%
  • (LP) 3 = 15%

Der Architektenvertrag und das Architektenhonorar

Der Architektenvertrag ist in der Regel ein Werkvertrag, bei dem sich die Architekt:in  verpflichtet, ein Werk gegen Zahlung herzustellen. Ziel ist das Erbringen des geschuldeten Erfolgs. Dieser Erfolg muss mitunter einem großen Konkurrenz- und Preisdruck standhalten. Die Besonderheit des Architektenvertrags liegt darin, dass das Honorar nicht frei vereinbar ist. Architekt:innen  und Planer;innen sind gezwungen, sich an ein staatliches Preisrecht zu halten. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure regelt somit das Honorar und bietet Transparenz.

Kosten der HOAI Phasen abhängig von Honorarzonen

Auf welchen Betrag sich die prozentualen Angaben (Anteil am Architektenhonorar) beziehen, ist abhängig von den anrechenbaren Kosten der einzelnen HOAI Phasen. Gegliedert sind diese je nach Umfang und Komplexität des Bauvorhabens und der damit zu erbringenden Architektenleistung in den Honorarzonen 1-5. Die Honorarzone 1 bezieht sich auf Bauwerke mit sehr geringen Anforderungen (Gartenhaus). In Honorarzone 3 fällt zum Beispiel ein normales Haus. Die Honorarzonen 4 und 5 betreffen Bauwerke mit hohen oder sehr hohen Anforderungen, wie zum Beispiel Krankenhäuser. Die Bewertungsmerkmale der Honorarzonen für „Gebäude und Innenräume“ sind eindeutig gegliedert und folgen Bewertungskriterien:

Für Gebäude

  1. Anforderungen an die Einbindung in die Umgebung
  2. Anzahl der Funktionsbereiche
  3. Gestalterische Ansprüche
  4. Konstruktive Ansprüche
  5. Technische Ausrüstung,
  6. Ausbau

Für Innenräume

  1. Anzahl der Funktionsbereiche
  2. Anforderungen an die Lichtgestaltung
  3. Anforderungen an die Raumzuordnung und Raumproportion
  4. Technische Ausrüstung
  5. Farb- und Materialgestaltung
  6. Konstruktive Detailgestaltung

Sofern es zu Überschneidungen kommt, und diese Merkmale auf mehr als eine Honorarzone anwendbar sind, wird nach einem Bewertungspunktesystem gearbeitet, das die nachträgliche Zuordnung in die zur Verwendung kommende Honorarzone ermöglicht. Weitere Informationen zu den jeweiligen Zonen und wie sie das Honorar der Architekt:in beeinflussen, finden Sie hier.

HOAI Leistungsphasen Übersicht: Leistungsbereiche

Im Gefüge der HOAI, sind Leistungsbereiche und Leistungsbilder wie das A und O für die Projektstrukturierung. Hier ein tieferer Einblick:

Gebäude und Innenräume

  • Architekt:innen und Innenarchitekt:innen prägen diesen Bereich.
  • Das Spektrum reicht von Entwurfsplanung bis hin zur Materialauswahl.
  • Wesentlich sind auch bautechnische Beratungen und die Koordination mit anderen Fachplaner:innen.
  • Detailliertes Arbeiten zeigt sich in der Erstellung von Plänen und der Projektüberwachung.

Leistungsphasen – der rote Faden

  • Grundlagenermittlung: Prüfen der Machbarkeit und definieren der Projektbasis.
  • Vorplanung: Entwickeln von Entwurfsvarianten mit ersten Kostenschätzungen.
  • Entwurfsplanung: Finalisieren des Designs und Festlegung aller Details.
  • Genehmigungsplanung: Zusammenstellung aller für Behörden notwendigen Dokumente.
  • Ausführungsplanung: Ausarbeitung präziser Anweisungen für die Baustelle.
  • Vergabevorbereitung: Erstellen von Ausschreibungen und Vergabeunterlagen.
  • Objektüberwachung: Sicherstellen der qualitätsgerechten Umsetzung vor Ort.
  • Objektbetreuung und Dokumentation: Zusammenführen aller Unterlagen und Betreuung nach Fertigstellung.

Freianlagen

  • Hier kommen die Landschaftsarchitekt:innen ins Spiel, die Außenbereiche wie Gärten und Parks gestalten.
  • Von der Grundlagenermittlung bis zur Pflanzenauswahl wird alles sorgfältig geplant.
  • Gestaltung und Entwicklung von Freiräumen stehen im Zentrum.

Ingenieurbauwerke

  • Die Komplexität von Brücken bis zu Tunneln erfordert eine gründliche Planung und Überwachung.
  • Besonders die technischen Berechnungen und Konstruktionen sind hier ausschlaggebend.

Verkehrsplanung

  • Verkehrsplaner:innen fokussieren sich auf die Infrastruktur von Straßen und Wegen.
  • Verkehrsuntersuchungen und -prognosen bilden die Grundlage für ihre Entwürfe.

Tragwerksplanung

  • Diese Phase ist für Bauingenieur:innen zentral, da sie sich um die Statik des Gebäudes kümmern.
  • Jede Komponente des Tragwerks wird genau berechnet und geplant.

Bauleitplanung

  • Eine Schlüsselkomponente für die städtebauliche Entwicklung.
  • Sie regelt die bauliche Nutzung von Flächen und beinhaltet die Bürgerbeteiligung.

Landschaftsplanung

  • Die Planung integriert die Natur und menschliche Aktivitäten harmonisch.
  • Von der Pflanzenauswahl bis zur Gestaltung von Erholungsflächen wird alles bedacht.

Die Leistungsphasen nach HOAI im Detail

Bevor wir uns der Leistungsphase 8 „Objektüberwachung“ im Detail widmen, weil gerade in der Umsetzung der Planung das größte beiderseitige Risiko für Auftraggeber:innen und Architekten:innen liegt, gilt es einen Überblick über die einzelnen HOAI Leistungsphasen LP 1 bis LP 9 zu verschaffen. So wird ersichtlich, welche Schritte des Bau- und Planungsprozesses von der Digitalisierung besonders profitieren.

LP 1 – Grundlagenermittlung – Anteil am Architektenhonorar: 2%

Die Leistungsphase 1 bildet die Grundlage der auf sie folgenden konkreten Planung. Wie auch die späteren Phasen, lassen sich die Arbeiten in Grundleistungen und besondere Leistungen gliedern. Laut Regelwerk werden diese folgendermaßen definiert:

„Die Vergütung knüpft grundsätzlich an die beauftragte und erbrachte Leistung des Planers an. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure differenziert […] zwischen Grundleistungen und besonderen Leistungen. Grundleistungen sind gemäß § 2 Abs. 2 Leistungen, die zur ordnungsgemäßen Erfüllung eines Auftrages im Allgemeinen erforderlich sind.“

„Besondere Leistungen sind gemäß § 2 Abs. 2 Leistungen, die über die allgemeinen Leistungen hinausgehen oder diese ändern. Sie können zu den Grundleistungen hinzu oder an deren Stelle treten, wenn besondere Anforderungen an die Ausführung des Auftrages gestellt werden. Sie sind anders als die Grundleistungen […] nicht abschließend aufgeführt.“

Grundleistungen der LP 1:

  • Was genau ist die Aufgabenstellung?
  • Wie sieht der Leistungsbedarf aus?
  • Welche Fachplaner sind außerdem am Bauvorhaben beteiligt?
  • Zusammenfassung der Ergebnisse

Besondere Leistungen der LP 1:

  • Bestandsaufnahme, Standortanalyse, Betriebsplanung
  • Raum- und Funktionsprogramm aufstellen
  • Umweltverträglichkeitsprüfung

LP 2 – Vorplanung – 7%

Die Vorplanung (Leistungsphase 2) bringt erstmals ein konkretisiertes Bild oder ein Konzept zu Papier und visualisiert mit Hilfe eines Vorentwurfs die Überlegungen zu Form, Lage, Aufteilung et cetera.

Grundleistungen der LP 2:

  • Grundlagenanalyse
  • Erarbeiten des Zielkatalogs unter Einbezug aller Einflussgrößen
  • Erarbeiten eines Planungskonzepts (Vorentwurf & Skizzen)
  • Einbindung der Behörden und Fachplaner
  • Zusammenstellen der Ergebnisse

Besondere Leistungen der LP 2:

  • Besondere Anfertigungen wie Modelle oder Renderings
  • Finanzierungs- und Betriebskostenpläne aufstellen
  • Aufstellen einer ersten Organisationsstruktur und Terminplanung

LP 3 – Entwurfsplanung – 15%

In der Entwurfsplanung werden die bislang gesammelten Ergebnisse in eine konkrete Planung umgesetzt. Gängig in der Leistungsphase 3 sind Zeichnungen in den Maßstäben 1:100 und 1:50. Sie stellen den Gesamtentwurf dar und müssen den technischen, bauphysikalischen, funktionalen, gestalterischen und wirtschaftlichen Ansprüchen (Kostenberechnung) an das Bauwerk genügen.

Grundleistungen der LP 3:

  • Ausarbeitung des Planungskonzeptes
  • Integration der Planungen beteiligter Fachplaner
  • Zeichnerische Darstellung im Maßstab 1:100 / 1:50
  • Prüfung der Genehmigungsfähigkeit
  • Kostenberechnung durch Kostenschätzung unter Einbezug der Kostengruppen nach DIN 276.

Besondere Leistungen der LP 3:

  • Planungen zur Optimierung im Sinne der Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit

LP 4 – Genehmigungsplanung – 3%

Die Leistungsphase 4 des Regelwerks, Genehmigungsplanung, beschäftigt sich damit, alle notwendigen Unterlagen zusammenzustellen, die für die Genehmigung des Bauvorhabens notwendig sind. Planunterlagen werden im Zuge der Genehmigungsplanung angepasst, Behörden kontaktiert und Anträge gestellt.

Grundleistungen der LP 4:

  • Ausarbeiten aller Unterlagen, die für öffentlich-rechtliche Genehmigungen notwendig sind
  • Einreichen dieser Unterlagen und Verhandlung mit Behörden
  • Anpassung der Entwurfsplanung

Besondere Leistungen der LP 4:

  • Besondere Genehmigungsunterlagen oder auch Nachbarschaftsrechtliche Fragestellungen, die die Architekt:in nicht vertreten muss, aber kann.

Die Architektur der Zukunft

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LP 5 – Ausführungsplanung – 25%

Die Leistungsphase 5 der HOAI, Ausführungsplanung, vereint nach Definition die Erkenntnisse der vorangegangenen Phasen. Die resultierenden Planunterlagen müssen den Umsetzungen des Bauvorhabens genügen. Der Detaillierungsgrad der Planunterlagen in der Ausführungsplanung ändert sich entsprechend. Um Detailfragen klären zu können, sind auch Konstruktionszeichnungen im Maßstab 1:1 vorgesehen.

Grundleistungen der LP 5 der HOAI:

  • Zusammentragen aller relevanten Ergebnisse der vorangegangenen Phasen
  • Zeichnerische Darstellung des Objekts und Detailzeichnungen im Maßstab 1:50 bis 1:1
  • Erarbeitung der Grundlage für alle Fachkonsulenten und Implementierung relevanter Beiträge

Besondere Leistungen der LP 5 der HOAI:

  • Zur Ausführungsplanung zählt auch eine detaillierte Objektbeschreibung in Form eines Bau- und Raumbuchs, die als Grundlage der Leistungsbeschreibung dient.

LP 6 – Vorbereitung der Vergabe – 10 %

Bevor es zur Vergabe der Bauleistungen kommt oder Angebote eingeholt werden, muss es laut Leistungsphase 6 der HOAI im Zuge der Vorbereitung der Vergabe eine Mengenermittlung geben. Sie dient gemeinsam mit der Leistungsbeschreibung, der Aufstellung von Leistungsverzeichnissen und -bereichen, als Grundlage der Beauftragung von Bauunternehmen.

Grundleistungen der LP 6 der HOAI:

  • Zusammenstellen der Mengen als Grundlage der Leistungsbeschreibung
  • Erstellung einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnissen und Leistungsbereichen

Besondere Leistungen der LP 6 der HOAI:

  • Leistungsprogramm unter Bezugnahme auf Bau- und Raumbuch
  • Alternative Leistungsbeschreibungen für geschlossene Leistungsbereiche

LP 7 – Mitwirkung bei der Vergabe – 10%

Die Architekt:in kann sich in der Leistungsphase 7 nach HOAI durch ihre Mitwirkung darum bemühen, passende Angebote zu den ausgeschriebenen Leistungen einzuholen und zu prüfen.

Grundleistungen der LP 7:

  • Zusammenstellen der Verdingungsunterlagen für alle Leistungsbereiche
  • Angebotseinholung
  • Prüfung der Angebote/Angebotsverhandlung
  • Kostenkontrolle durch Kostenberechnung
  • Mitwirkung bei der Zuschlagserteilung

Besondere Leistungen der LP 7:

  • Überprüfung und Bewertung von Angeboten nach besonderen Anforderungen

LP 8 – Objektüberwachung – 32%

Die Leistungsphase 8 der HOAI, Objektüberwachung oder auch Bauüberwachung und Dokumentation, ist einer der entscheidendsten Schritte im Bauprozess. Entsprechend hoch fällt auch die prozentuale Honorargewichtung aus. Hier heißt es, die Umsetzung der geschuldeten Arbeiten und ihrer Qualität zu verfolgen, den Terminplan im Blick zu haben, Mängel zu dokumentieren und alle Maßnahmen in ihrer Ausführung auf die Übereinstimmung mit den dazugehörigen Genehmigungen zu prüfen.

Grundleistungen der LP 8 der HOAI:

  • Überwachung und Koordination der Umsetzung
  • Abnahme von Bauleistungen
  • Führen einer Dokumentation (Bautagebuch)
  • Kostenfeststellung & Rechnungsprüfung
  • Kostenberechnung und Kostenkontrolle
  • Übergabe des Projektes

Besondere Leistungen der LP 8 der HOAI:

  • Erstellen und Überwachen von Zahlungsplänen, Zeit-, Kosten-, oder Kapazitätsplänen
  • Tätigkeiten, die über die Grundleistung als verantwortliche Bauleiter:in hinausgehen

LP 9 – Objektbetreuung – 2%

Ein Objekt kann erst betreut werden, wenn es fertiggestellt ist. In diesem Sinne bemüht sich eine Architekt:in in der Leistungsphase 9, Mängel noch vor ihrer Verjährungsfrist sicherzustellen. Dies erfolgt im Zuge einer Begehung. Anschließend zählt es auch zum Leistungsbild der Architekt:in, dass sie ihre Beseitigung überwacht.

Grundleistungen der 9 der HOAI:

  • Objektbegehung zur Mängelfeststellung
  • Mitwirkung bei der Überwachung von Mängelbeseitigung
  • Zeichnerische und rechnerische Darstellung und Ergebnisse des Objekts

Besondere Leistungen der 9 der HOAI:

  • Bestandspläne & Inventarverzeichnisse
  • Wartungs- und Pflegeanweisungen
  • Objektbeobachtung- und Verwaltung
  • Betriebs-Kosten-Nutzen-Analyse

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André Bühring, geschäftsführender Gesellschafter Bühring Architekten GmbH, www.buehring-architekten.de

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Mit 32% des Gesamthonorars einer Architekt:in ist die LP 8 der HOAI (Objektüberwachung) die wohl rentabelste aller Leistungsphasen und wirkt sich entsprechend auf das Honorar aus. Verursacht die baubegleitende Qualitätskontrolle Kosten, die ein Architektenhonorar in dieser Größenordnung rechtfertigen?

Fest steht: Der Aufwand einer Bauüberwachung und Baudokumentation ist hoch. Wie in jedem Fachbereich ist auch in der Architektur der Schritt aus der Theorie rein in die Praxis ein großer. Ein Gebäude besteht aus vielen unterschiedlichen Elementen und Strukturen, die zusammenwirken. Egal ob einfaches Haus oder Büroturm – beim Bauen kommt es trotz größter angewandter Sorgfalt unweigerlich zu Fehlern. Das Problem: Manche Mängel sind gravierend und wirken sich auf das gesamte Objekt aus. Mangelfolgeschäden sind das Resultat, was meist zu einem Anstieg der Baukosten führt. Um das zu vermeiden, muss der Bau lückenlos dokumentiert und kontrolliert werden. Mit PlanRadar verfügen Architekt:in und Bauherr:in über ein Tool, das vom Planen über das Bauen bis hin zum Betrieb von Objekten Sicherheit schafft und die Effizienz steigert.

LESETIPP: Wie Architekten und Ingenieure mit PlanRadar die Effizienz steigern

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