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Bauüberwachung Kosten senken bis zu 17%

07.06.2017 | 5 min Lesedauer | Written by Thomas Lehner

Die Zukunft der Bauleitung

Wie digitale Lösungen das Bauleitungswesen 2023 und darüber hinaus verändern werden

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Nimmt der Bauherr sämtliche Architektenleistungen (bzw. Leistungen der Bauüberwachung) in Anspruch, beläuft sich das Honorar auf ca. 10% der Gebäudekosten. Die Kosten zur Bauüberwachung werden von der HOAI (Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen) definiert und unterliegen bestimmten Prozentsätzen, die für die Bauleitung (Architekt oder Ingenieur) bindend sind.

Somit können Sie die direkten Bauüberwachungskosten nicht senken. Mit PlanRadar können Sie jedoch die in Anspruch genommene Zeit Ihrer Baubegleitung senken!

Lesen Sie in diesem Artikel, wie Sie die Bauüberwachung Kosten senken und wie sich diese im Speziellen zusammensetzen.


Baustelle Reihenhaus

Bauüberwachung Kosten – Ein Beispiel

Goldene Regel für Bauherren: Nehmen Sie unbedingt eine durchgängige Objektüberwachung vor! Die PlanRadar App unterstützt Bauherren beim Bauen mit einer lückenlosen Beweissicherung und ermöglicht binnen Sekunden das Hochladen von Mängeln auf die Plattform. Selbst wenn die Bauleitung während des Projekts wechselt, ist ein schnelles Eintauchen in die Problematik binnen kurzer Zeit möglich. Testen Sie PlanRadar jetzt 30 Tage lang kostenlos!

Die Kostenberechnung hängt von drei Faktoren ab:

  1. Umfang und Schwierigkeit des Bauprojekts (Honorarzonen I-V),
  2. Die Höhe der anrechenbaren Kosten,
  3. Inanspruchnahme des Architekten bzgl. der neun Leistungsphasen.

Bei den Honorarzonen entspricht die erste Leistungszone ungefähr der Schwierigkeit der Errichtung einer Lagerhalle. Zone drei und vier entspricht dem Hausbau und Zone fünf der Errichtung eines physikalischen Instituts. Die Berechnungsgrundlage ergibt sich aus den Baukosten inkl. sämtlicher Installationen. Der Grundstückskaufpreis und Kosten für Erschließung und Außenanlagen werden der Berechnungsgrundlage nicht hinzugerechnet.

Eine Beispielrechnung (Mindestsatz und Honorarzone III):

Gesamtkosten Haus: 1.422.615 €

Davon anrechenbare Kosten exkl. MwSt.: 725.533€

Ermitteltes Architektenhonorar (netto) nach §35 HOAI: 104.457€

 
 

Die Zukunft der Bauleitung

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Bauüberwachung Architekt – die neun HOAI Leistungsphasen im Überblick

1. Grundlagenermittlung

In der ersten Leistungsphase wird die Bestandsaufnahme vorgenommen. Der Architekt besichtigt den Ort des Bauprojekts und klärt die konkrete Aufgabenstellung. Nach der Ermittlung des Leistungsbedarfs und Klärung der Rahmenbedingungen, werden benötigte Dienstleister ausgewählt, die das Bauvorhaben realisieren können. In dieser Leistungsphase werden Sie vom Architekten über die anfallenden Kosten aufgeklärt. Anteil am Architektenhonorar: ca. 2%.

2. Vorplanung und Kostenschätzung

In der zweiten Phase geht es um die Planung des Bauvorhabens. Dabei werden die Ziele des Bauherrn erfasst und die Leistung anderer Planungsparteien von Ihrer Baubegleitung integriert. Die Ausarbeitung bautechnischer Lösungen ist der nächste Schritt: Die Baubegleitung erörtert wichtige Faktoren des Bauvorhabens (technische, bauphysikalische, wirtschaftliche etc.) und fertigt davon Skizzen an. Nach erstem Behördenkontakt und Zeitplanerstellung, kann eine Schätzung der Kosten nach DIN 276 erfolgen. Anteil am Architektenhonorar: ca. 7%.

3. Entwurfsplanung und Kostenberechnung

In der dritten Leistungsphase geht es an die zeichnerische Umsetzung des Gesamtentwurfs in den entsprechenden Maßstäben. Des Weiteren erfolgt eine Fortschreibung des Terminplans. Anteil am Architektenhonorar: ca. 15%.

4. Genehmigungsplanung

Der Architekt erstellt und sammelt alle benötigten Vorlagen und Anträge für erforderliche Genehmigungen bzw. dessen Befreiungen. Genehmigungen werden bei der Bauabnahme schlagend. Anteil am Architektenhonorar: ca. 3%.

5. Ausführungsphase

In der fünften Leistungsphase wird eine Zeichnung der kompletten Immobilie angefertigt. Des Weiteren wird die Ausführungs- und Terminplanung – gegebenenfalls mit weiteren Fachkräften – fortgeführt, sowie Fremdleistungen koordiniert. Anteil am Architektenhonorar: ca. 25%.

6. Vorbereitung und Vergabe

In der sechsten Leistungsphase geht es um die Auftragsvergabe weiterer erforderlichen Arbeiten. Der Architekt legt einen Vergabetermin fest und erstellt alle zur Vergabe benötigten Unterlagen. Anteil am Architektenhonorar: ca. 10%.

7. Mitwirkung bei der Vergabe

Nun werden die Angebote externer Firmen geprüft und bewertet. Dieser Prozess wird vom Architekten koordiniert und dokumentiert. Anteil am Architektenhonorar: ca. 4%.

8. Objektüberwachung

In der achten Leistungsphase geht es ans Bauen. Hier wird auch die eigentliche Bauüberwachung geregelt. Die Bauleitung verschreibt sich in dieser Phase der Baudokumentation und dem Mängelmanagement und koordiniert die fristgerechte Erstellung des Bauvorhabens. Anteil am Architektenhonorar: ca. 32%.

9. Objektbetreuung

Der Architekt ist zuständig für die Bewertung der eventuell aufgetretenen Mängel innerhalb der Gewährleistungsfrist. Anteil am Architektenhonorar: ca. 2%.

PlanRadar unterstützt Bauherren und Bauleitung in allen Leistungsphasen und ermöglicht ein wesentlich effizienteres Arbeiten als bisher. Die durch die Webplattform automatisch erstellten Baudokumentationen ersparen Anwendern die meiste Zeit – bis zu sieben Stunden pro Woche. Sie können die Dokumentationsfunktion in jeder Bauphase nutzen: Zur Beweissicherung vor Baubeginn, zur Dokumentationszwecken während der Gewährleistungsfrist, oder um einen Architekten oder Gutachter eine schnelle Einarbeitung in die Thematik zu gewährleisten. Somit können Sie in einzelnen HOAI-Phasen die benötigte Einarbeitungszeit um bis zu 17% senken. 

Quelle: Angeleht an https://www.immobilienscout24.de/bauen/baulexikon/architektenkosten.html

Das Potential der 8. Leistungsphase

Wenn es für Sie nun endlich heißt von der Planung zum Hausbau überzugehen und umzusetzen was die Leistungen der vergangenen Monate ergeben haben, so möchten wir Ihnen dabei helfen an dieser Stelle Kosten zu sparen. Verlassen Sie sich nie darauf, dass Ihr Objekt mängelfrei und innerhalb des Terminplans fertiggestellt wird. Denken Sie stattdessen daran, dass zur Bauabnahme nicht selten Gutachter engagiert werden müssen, um zweifelsfrei festzustellen, in wessen Verschulden ein auftretender Mangel liegt. Die Abnahme kann so gut und gerne um einige Monate verzögert werden und zu einer Geduldsprobe werden. Bauen ist immer auch mit Risiken verbunden, sowohl für den Auftraggeber, als auch das Bauunternehmen und die Planer. Was Sie brauchen ist aber kein weiterer Ratgeber in Sachen Hausbau, sondern ein Werkzeug, mit dem sie auf diese Risiken reagieren können.

Ihr Projekt ist also abgeschlossen und es folgt die Bauabnahme? Arbeiten Sie schon während der Bauphase mit PlanRadar. Warum? Alle Beteiligten profitieren und keiner wird es ablehnen unsere Bau-Software zu nutzen. Sparen Sie Kosten!

Alle Schritte am Bau bis hin zur Abnahme können mit PlanRadar beweissicher dokumentiert werden. Auftretende Mängel werden im Bauplan verzeichnet und der verantwortlichen Partei zugewiesen. Sie verfolgen den Arbeitsfortschritt dabei in Echtzeit auf Ihrem mobilen Endgerät. Alle Daten wie Pläne, Fotos, Plananmerkungen, Mängel und Verantwortliche werden von uns chronologisch in einem Protokoll gespeichert. Dieses können Sie jederzeit abrufen, wenn gegenseitige Schuldzuweisungen ein Projekt zu gefährden drohen oder Schäden am Objekt auftreten. Der Verantwortliche ist in Nullkommanix ermittelt!

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