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Mit Behinderungsanzeige Muster SIA-Norm 118 Zeit sparen

19.05.2020 | 6 min Lesedauer | Written by Johannes Heinrich

Eine Behinderungsanzeige wird vom Auftragnehmer an den Auftraggeber übermittelt, wenn es bei Bauvorhaben zu Behinderungen bei der Bauausführung kommt. Maßgeblich ist dafür die SIA-Norm 118, laut welcher jegliche Behinderungen in Form einer Behinderungsanzeige schriftlich zur Kenntnis gebracht werden müssen. Wir klären über die wichtigsten Punkte auf und zeigen, wie Sie mit dem digitalen Behinderungsanzeige Muster von PlanRadar Zeit und Ressourcen sparen.

Bauleiter erstellt Behinderungsanzeige am Smartphone

Behinderung bei Bauvorhaben: Die Fakten

Behinderungen des Bauablaufs können verschiedene Gründe haben. In jedem Fall stellen Sie für die beteiligten Parteien ein Problem dar. Denn Verzögerungen führen unweigerlich dazu, dass vertraglich vereinbarte Termine schwerer oder nicht eingehalten werden können. Das lässt wiederum die Kosten steigen.

Was ist eine Behinderung bei Bauvorhaben?

Eine Behinderung bei Bauprojekten beschreibt alle Vorkommnisse oder Sachverhalte, die eine Abweichung vom vereinbarten Bauverlauf darstellen. Es handelt sich dabei um Gründe, die bei einem normalen Verlauf der Arbeiten nicht zu erwarten sind.

Liegt eine Behinderung vor, können daraus Ansprüche des Auftragnehmers entstehen. Wesentlich sind in diesem Zusammenhang Bauzeitverlängerungen oder Schadenersatz. Jedoch muss eine Behinderung nicht zwangsläufig eine Bauzeitverlängerung mit sich bringen.

Beispiele für Behinderungen auf dem Bau

Behinderungen können verschiedene Auslöser wie höhere Gewalt, Versäumnisse des Auftraggebers bzw. Auftragnehmers, oder ein Verschulden von Dritten haben. Hier ist eine Auswahl an möglichen Gründen für Behinderungen des Bauverlaufs:

  • Schlechte Witterungsbedingungen, deren Ausmaß die normalen Erwartungen übersteigt (z.B. Witterungsverhältnisse, die nur alle 10 bis 15 Jahre auftreten)
  • Streiks
  • Fehlender oder mangelhafte Vorleistungen anderer Auftragnehmer
  • Geänderte oder zusätzliche Bauleistungen
  • Keine oder zu spät erteilte Baugenehmigung
  • Mangelhafte Kommunikation des Auftraggebers
  • Mangelhafte Koordination der Arbeiten durch den Bauleiter
  • Aussperrung des Auftragnehmers von der Baustelle oder dem Ausführungsort

Alles Wesentliche zur Behinderungsanzeige (inkl. Muster)

Grundsätzlich zeigt der Auftragnehmer durch das Verfassen einer Behinderungsanzeige auf, dass die von ihm zu erbringenden Leistungen nicht entsprechend der vertraglichen Bestimmungen ausgeführt werden können. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Auftragnehmer Grund zur Annahme hat, dass er einen Auftrag aufgrund einer Behinderung in Zukunft nicht ausführen kann.

Eine Behinderung der Bauarbeiten ist vom Auftragnehmer in jedem Fall anzuzeigen. Das Unterlassen einer Behinderungsanzeige ist für ihn strafbar.

Die Grundlagen für eine Behinderungsanzeige nach Art.25 SIA-Norm 118 bzw. OR 365 Abs. 3

Nach SIA-Norm 118 muss der Unternehmer dem Bauherrn „Probleme“ in der Ausführung des Werkes unverzüglich, also so rasch wie möglich, anzuzeigen. Tut er dies nicht, muss er die Folgen aus dem Problem selber tragen..

Durch das Verfassen einer Behinderungsanzeige informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber über einen Sachverhalt, der den Baufortschritt verzögert. Der Auftraggeber erhält dadurch die Möglichkeit, die Ursache für die Behinderung zu beheben, sofern diese ihm selbst zuzuschreiben ist. Die Anzeige begründet also keine Ansprüche. Sie schützt jedoch den Unternehmer vor etwaigen Anspruchsverlusten.

Eine Behinderungsanzeige kann vom Auftragnehmer zurückgewiesen werden, wenn diese seiner Auffassung nach unbegründet ist. Kommt es zu einer gerichtlichen Klärung, wird ermittelt, ob die Anzeige berechtigt war.

Der Inhalt einer Behinderungsanzeige

Eine Behinderungsanzeige nach SIA-Norm 118 sollte eine detaillierte Schilderung der vorliegenden Behinderung beinhalten. Dazu zählt auch die Schilderung der zu erwartenden Auswirkungen der Störung auf den Bauvorgang.

Damit die Anzeige im Falle einer Klärung vor Gericht anerkannt wird, sollte sie folgende Punkte beinhalten:

  • Welche Arbeiten oder Leistungen aufgrund welcher Störung(en) nicht wie vorgesehen erbracht werden können
  • Ob die Erbringung der Arbeiten durch die Behinderungen nur erschwert (in welchem Ausmaß) oder gänzlich verhindert wird
  • Welche Folgen daraus für den Baufortschritt entstehen
  • Welche alternativen Maßnahmen zur Durchführung des Auftrags bestehen und welche Erschwernisse daraus entstehen

Achtung: Die Behinderungsanzeige nach SIA-118 ist nicht mit der ebenfalls unter Art. 25 der SIA-Norm 118 behandelten Abmahung bzw. Bedenkenanzeige zu verwechseln! Wie die Behinderunganzeige, ist auch die Abmahnung eine Mitteilung des Unternehmers an den Bauherrn. Im Gegensatz zur Behinderungsanzeige richtet sich diese aber konkret gegen fehlerhafte Weisungen und Angaben des Bestellers, welche zB. zu einem Mangel führen könnten.

Digitale Dokumentation als Schlüssel bei der Beweissicherung zu Behinderungen

Damit Behinderungen und ihre Auswirkungen ausreichend belegt werden können, müssen die relevanten Sachverhalte vor Ort genau erfasst werden. Dank digitaler Dokumentation können Bauunternehmen und andere Auftragnehmer wichtige Daten zu Leistungen und Störungen lückenlos festhalten. Mit der Software PlanRadar halten Sie alle wichtigen Vorgänge bei Bauvorhaben bequem und direkt vor Ort mit ihrem Smartphone oder Tablet fest.

Hinterlegen Sie Informationen in Text, Bild und Ton auf digitalen Bauplänen. Die Software sichert und organisiert alle Daten innerhalb von Sekunden. Einmal hinterlegt, können Informationen jederzeit wieder aufgerufen werden. Das bedeutet maximale Beweissicherheit.

Digitale Berichtsvorlage Behinderungsanzeige SIA 118

Digitales Behinderungsanzeige Muster nach SIA-Norm 118

Das Anzeigen einer Störung bei Bauvorhaben stellt für alle Beteiligten einen Aufwand dar. Mit dem Behinderungsanzeige Muster nach SIA-118, welches Sie mit PlanRadar erstellen können, sparen Sie wertvolle Zeit und Ressourcen. Jede Mustervorlage kann aus selbstaktualisierenden Informationsfeldern, für zum Beispiel Datum, Baumaßnahme, betroffene Räumlichkeiten, oder Begründung der Behinderung bestehen. Sie können alle Felder nach Bedarf oder Projektanforderungen frei ändern oder das Muster um beliebig viele Felder ergänzen. Dieser Vorgang erfolgt innerhalb von Sekunden. Übernehmen Sie dazu per Drag & Drop Inhalte aus Word- oder Excel-Dokumenten.

Sobald die Vorlage der Behinderungsanzeige Ihren Wünschen entspricht, können Sie sofort loslegen. Alle mit PlanRadar erfassten Daten werden von der Software automatisch in die zugehörigen Felder des Musters eingefügt. Somit macht das Behinderungsanzeige Muster von PlanRadar die wiederholte Eingabe von Standardinformationen hinfällig. Ein weiterer Vorteil: Das langwierige Zusammentragen sowie das umständliche Digitalisieren von Informationen gehören damit der Vergangenheit an.

Nachdem Sie alle gewünschten Informationen der Behinderungsanzeige Vorlage hinzugefügt haben, exportieren Sie das vollständige Dokument mit nur einem Klick als PDF. Zuvor können Sie die fertige Behinderungsanzeige auch digital signieren.

LESETIPP: Alle Berichtsvorlagen von PlanRadar im Überblick

Fertige Behinderungsanzeige nach § 6 VOB/B

Von Vorlagen für Bautagebuch, Mängelanzeigen, Übergabeprotokoll, und mehr profitieren

Mit PlanRadar greifen Sie nicht nur auf ein praktisches Behinderungsanzeige Muster zu. Die Software verfügt noch über weitere Vorlagen, mit denen Sie aufwendige Prozesse in nur wenigen Klicks digitalisieren können. Generieren Sie automatisch auf Knopfdruck Bautagebücher, Mängelanzeigen, Übergabeprotokolle, und mehr. Diese Berichte und Protokolle sind beweissicher und bieten Ihnen auch Jahre nach Projektabschluss volle Sicherheit.

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