Eine Behinderungsanzeige wird vom Auftragnehmer an den Auftraggeber übermittelt, wenn es bei Bauvorhaben zu Behinderungen bei der Bauausführung kommt. Maßgeblich ist dafür § 6 der VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil B), laut welcher jegliche Behinderungen in Form einer Behinderungsanzeige schriftlich zur Kenntnis gebracht werden müssen. Laden Sie sich hier ein kostenloses Behinderungsanzeige-Muster herunter und digitalisieren Sie es in PlanRadar, um Zeit und Ressourcen sparen.

Muster für Behinderungsanzeige §6 Abs. 1 VOB

Kostenlose Mustervorlage für die Behinderungsanzeige nach § 6 VOB/B herunterladen

Hier können Sie sich eine kostenlose Mustervorlage für die Behinderungsanzeige nach § 6 VOB/B herunterladen. Füllen Sie einfach das Formular aus und passen Sie die Vorlage in MS Word Ihren individuellen Bedürfnissen an, indem Sie weitere Felder und Zeilen hinzufügen. Mit der kostenlosen Mustervorlage für die Behinderungsanzeige nach § 6 VOB/BD sparen Sie Zeit und Aufwand und sorgen für Klarheit und Transparenz. Bitte füllen Sie das unten stehende Formular aus, um eine Vorlage anzufordern.

Behinderungsanzeigen-Vorlage mit PlanRadar nutzen

Die besten Ergebnisse mit der Vorlage erzielen Sie, wenn Sie sie mit der Nutzung von PlanRadar kombinieren. Denn mit PlanRadar erfolgt die Datenerfassung über die Vorlage digital. Dadurch stehen Informationen sofort zur weiteren Verarbeitung zur Verfügung, so dass Sie auf Knopfdruck fertige Behinderungsanzeigen erstellen.

So digitalisieren Sie die Vorlage mit PlanRadar:

Schritt 1: Laden Sie unsere kostenlose Behinderungsanzeigen-Vorlage herunter.

Schritt 2: Exportieren Sie die Vorlage in eine PDF-Datei.

Schritt 3: Verwenden Sie einen PDF-Editor (z. B. Acrobat Pro oder PDF-XChange Editor), damit Ihre PDF-Datei ausfüllbare Felder verwendet.

Die folgenden Feldtypen werden in PDF-Formularen unterstützt:

  • Textfelder
  • Dropdown-Menüs
  • Radio-Button
  • Kontrollkästchen

Wir unterstützen keine Scripting-, Berechnungs- oder Bildfelder.

Schritt 4: Laden Sie Ihre PDF-Datei, die jetzt Formularfelder enthält, in PlanRadar hoch.

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Behinderung bei Bauvorhaben: Die Fakten

Behinderungen des Bauablaufs können verschiedene Gründe haben. In jedem Fall stellen Sie für die beteiligten Parteien ein Problem dar. Denn Verzögerungen führen unweigerlich dazu, dass vertraglich vereinbarte Termine schwerer oder nicht eingehalten werden können. Das lässt wiederum die Kosten steigen.

Was ist eine Behinderung bei Bauvorhaben?

Eine Behinderung bei Bauprojekten beschreibt alle Vorkommnisse oder Sachverhalte, die eine Abweichung vom vereinbarten Bauverlauf darstellen. Es handelt sich dabei um Gründe, die bei einem normalen Verlauf der Arbeiten nicht zu erwarten sind.

Liegt eine Behinderung vor, können daraus Ansprüche des Auftragnehmers entstehen. Wesentlich sind in diesem Zusammenhang Bauzeitverlängerungen oder Schadenersatz. Jedoch muss eine Behinderung nicht zwangsläufig eine Bauzeitverlängerung mit sich bringen.

Beispiele für Behinderungen auf dem Bau

Behinderungen können verschiedene Auslöser wie höhere Gewalt, Versäumnisse des Auftraggebers bzw. Auftragnehmers, oder ein Verschulden von Dritten haben. Hier ist eine Auswahl an möglichen Gründen für Behinderungen des Bauverlaufs:

  • Streiks
  • Fehlender oder mangelhafte Vorleistungen anderer Auftragnehmer
  • Geänderte oder zusätzliche Bauleistungen
  • Keine oder zu spät erteilte Baugenehmigung
  • Mangelhafte Kommunikation des Auftraggebers
  • Mangelhafte Koordination der Arbeiten durch den Bauleiter
  • Aussperrung des Auftragnehmers von der Baustelle oder dem Ausführungsort

Wann ist eine Behinderungsanzeige berechtigt?

Eine Behinderungsanzeige ist dann angebracht, bzw. berechtigt, wenn der Auftragnehmer auf Hindernisse stößt, die so nicht klar kommuniziert wurden. Solche Hindernisse können zur Folge haben, dass sich einzelne Arbeiten oder ganze Bauphasen verzögert, was zusätzliche Kosten und einen Mehraufwand für den Auftragnehmer zur Folge haben kann. Hier ist die Behinderungsanzeige die geeignete Lösung; der Auftragnehmer setzt den Auftraggeber offiziell über das Problem in Kenntnis.

Muster: Behinderungsanzeige

Ist Schlechtwetter ein Grund für eine Behinderungsanzeige?

Die Frage, ob schlechtes Wetter ein Grund für eine Behinderungsanzeige ist kann nicht pauschal beantwortet werden. Hier ist es abhängig vom genauen Sachverhalt, ob schlechtes Wetter eine Behinderungsanzeige rechtfertigt. 

Findet die Bautätigkeit beispielsweise im Winter statt, muss der Auftragnehmer davon ausgehen, dass eine schlechte Wetterlage eintreffen könnte. Er kann daher keine Behinderungsanzeige für Witterung stellen, die zu dieser Jahreszeit üblich ist.

Trifft unvorhergesehenes Schlechtwetter ein, welches den Auftragnehmer daran hindert, seine Leistung vertragsgerecht zu erbringen, muss der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzeigen. Kann das schlechte Wetter im Archiv des Deutschen Wetterdienstes nachgewiesen werden, hat die Baufirma Anspruch auf Berücksichtigung der hindernden Umstände, sofern sie den Auftraggeber unmittelbar informiert hat. Setzt der Auftragnehmer den Auftraggeber nicht über die Behinderung in Kenntnis besteht das Anrecht auf Berücksichtigung der hindernden Umstände nur dann, wenn sich der Auftraggeber über das schlechte Wetter im Klaren war, was in Praxis allerdings nur schwer nachweisbar ist. Die VOB/B enthält aber keinen Anspruch auf Mehrvergütung aufgrund von unvorhergesehenen Wetterlagen.

An wen schreibt man eine Behinderungsanzeige?

Der Auftraggeber, also die Baufirma, welche das Haus baut, verfasst die Behinderungsanzeige an den Auftraggeber. Im Normalfall informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unmittelbar, wenn die Behinderung auftritt. Die Behinderungsanzeige ist eine einseitige Erklärung des Auftragnehmers, in der die Problematik schriftlich festgehalten und dem Auftraggeber offiziell angezeigt wird. Eine Reaktion auf die Behinderungsanzeige seitens Auftraggeber ist nicht vorgeschrieben. Wenn der Auftragnehmer allerdings nicht mit der Behinderungsanzeige einverstanden ist, kann er diese zurückweisen und den Fall vor Gericht ziehen.

Wie beantwortet man eine Behinderungsanzeige?

Wie bereits erklärt, sind Auftraggeber rechtlich nicht dazu verpflichtet, auf eine Behinderungsanzeige zu reagieren und eine stillschweigende Akzeptanz ist möglich. Möchte der Auftragnehmer die Behinderungsanzeige zurückweisen, muss der Sachverhalt vor Gericht geklärt werden.

Allerdings empfiehlt es sich als Bauherr:in nicht immer, die Behinderungsanzeige kommentarlos hinzunehmen. Wenn es noch ungeklärte Punkte gibt, sollte der Auftraggeber den Auftragnehmer dazu auffordern, alle durch die Behinderung entstandenen Mehrkosten aufschlüsseln zu lassen. Zudem ist es ratsam, wenn der Auftraggeber mit dem Auftragnehmer telefonisch oder persönlich in Kontakt tritt, um einen neuen Abgabetermin zu vereinbaren und um die Problematik zu besprechen. So sind beide Parteien auf aktuellem Stand und Missverständnisse können ausgeschlossen werden.

Die Grundlagen für eine Behinderungsanzeige nach § 6 VOB/B

Nach § 6 VOB/B ist eine Behinderungsanzeige immer unmittelbar, also so rasch wie möglich, schriftlich zu verfassen. Eine mündliche Anzeige ist möglich. Jedoch sollten Auftragnehmer davon absehen, da diese nicht ausreichend dokumentiert und im Nachhinein belegt werden kann.

Durch das Verfassen einer Behinderungsanzeige informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber über einen Sachverhalt, der den Baufortschritt verzögert. Der Auftraggeber erhält dadurch die Möglichkeit, die Ursache für die Behinderung zu beheben, sofern diese ihm selbst zuzuschreiben ist. Ob aus einer Behinderungsanzeige nach § 6 VOB/B noch weitere Pflichten für den Auftraggeber folgen, hängt von den jeweils geltenden vertraglichen Grundlagen ab.

Eine Behinderungsanzeige kann vom Auftragnehmer zurückgewiesen werden, wenn diese seiner Auffassung nach unbegründet ist. Kommt es zu einer gerichtlichen Klärung, wird ermittelt, ob die Anzeige berechtigt war.

Digitale Dokumentation als Schlüssel bei der Beweissicherung zu Behinderungen

Damit Behinderungen und ihre Auswirkungen ausreichend belegt werden können, müssen die relevanten Sachverhalte vor Ort genau erfasst werden. Dank digitaler Dokumentation können Bauunternehmen und andere Auftragnehmer wichtige Daten zu Leistungen und Störungen lückenlos festhalten. Mit der Software PlanRadar halten Sie alle wichtigen Vorgänge bei Bauvorhaben bequem und direkt vor Ort mit Ihrem Smartphone oder Tablet fest.

Hinterlegen Sie Informationen in Text, Bild und Ton auf digitalen Bauplänen. Die Software sichert und organisiert alle Daten innerhalb von Sekunden. Einmal hinterlegt, können Informationen jederzeit wieder aufgerufen werden. Das bedeutet maximale Beweissicherheit.

LESETIPP: Alle Berichtsvorlagen von PlanRadar im Überblick