Entweder haben Sie es bereits selbst erlebt oder Sie kennen es vom Hören-Sagen. Eine Bauleistung wird exakt gemäß den Ausschreibungsunterlagen erbracht und trotzdem liegen Mängel vor. Wenn Ausführungsfehler des eigenen Gewerkes ausgeschlossen sind, stellt sich für die Auftraggeber:in die Frage, ob es bei der Auftragnehmer:in zu einem Versäumnis der Prüf- und Hinweispflicht kam. Laden Sie sich hier ein Muster für eine Bedenkenanzeige herunter. Digitalisieren Sie diese Vorlage in PlanRadar und profitieren Sie von noch schnelleren und einfacheren Prozessen.
Ob Risse im Mauerwerk oder sonstige Mängel, die mit der Baufrau / dem Bauherrn selbstverständlich nicht vereinbart waren: Treten Qualitätsmängel auf, begeben sich beide Seiten auf Fehlersuche. Die Ursachen können sowohl in der Planung, in einer fehlerhaften Vorleistung oder in Problemen mit den verwendeten Baumaterialien liegen.
Gehen wir nach der einheitlichen Rechtsprechung, bleibt grundsätzlich die Werkunternehmer:in in der Verantwortung. Es sei denn, dass sie ihren sonstigen auf die Vertragserfüllung ausgerichteten Sorgfaltspflichten nachgekommen ist und insbesondere die ihr obliegenden Prüf- und Hinweispflichten erfüllt hat. Genau hier kommt die Bedenkenanzeige ins Spiel.
Inhalt
- Kostenlose Bedenkenanzeige-VOB-Muster zum Download
- Aus welchen Gründen schreibt man eine Bedenkenanzeige?
- Für welchen Zeitraum gilt eigentlich die Prüffrist der Auftragnehmer:in?
- Kann es auch vorkommen, dass die Prüf- und Hinweispflicht entfällt?
- Was ist eine Bedenkenanzeige nach § 4 Abs. 3 VOB/B?
- Wie schreibt man eine Bedenkenanzeige bzw. Bedenkenanmeldung nach § 4 Abs. 3 VOB/B?
- Bedenken anmelden: Was sagt das BGB dazu?
- Bedenkenanzeige zurückweisen – Das ist zu beachten
- Bedenkenanzeige VOB Muster mit PlanRadar erstellen
- Berichtsvorlagen von PlanRadar zur Fehlerminimierung
Kostenlose Bedenkenanzeige-VOB-Muster zum Download
Mit unserer Bedenkenanzeige VOB Vorlage können Sie die notwendigen Formulare ohne großen Aufwand erstellen, anpassen und verwenden. Der Download ist für Sie kostenlos.
Dieses Muster enthält alles, was für eine gültige Bedenkenanzeige notwendig ist und entspricht den rechtlichen Grundlagen laut Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). Sie können unsere kostenlose Bedenkenanzeigen Vorlage zudem mit wenigen Klicks an Ihre Bedürfnisse anpassen. Unsere Vorlage macht den Prozess sowohl einfacher als auch übersichtlicher für alle Beteiligten. Das spart Zeit und verringert Fehlerquellen.
Füllen Sie einfach das untenstehende Formular aus und fordern Sie unser kostenloses Bedenkenanzeige Muster an.
Bedenkenanzeige-Vorlagen mit PlanRadar nutzen
Die besten Ergebnisse mit der Vorlage erzielen Sie, wenn Sie sie mit der Nutzung von PlanRadar kombinieren. Denn mit PlanRadar erfolgt die Datenerfassung über die Vorlage digital. Dadurch stehen Informationen sofort zur weiteren Verarbeitung zur Verfügung, sodass Sie z.B. auf Knopfdruck fertige Berichte erstellen.
So digitalisieren Sie die Vorlage mit PlanRadar:
Schritt 1: Laden Sie unsere kostenlose Bedenkenanzeige-Vorlage herunter.
Schritt 2: Exportieren Sie die Vorlage in eine PDF-Datei.
Schritt 3: Verwenden Sie einen PDF-Editor (z. B. Acrobat Pro oder PDF-XChange Editor), damit Ihre PDF-Datei ausfüllbare Felder verwendet.
Die folgenden Feldtypen werden in PDF-Formularen unterstützt:
- Textfelder
- Dropdown-Menüs
- Radio-Button
- Kontrollkästchen
PlanRadar unterstützt keine Scripting-, Berechnungs- oder Bildfelder.
Schritt 4: Laden Sie Ihre PDF-Datei, die jetzt Formularfelder enthält, in PlanRadar hoch.
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Aus welchen Gründen schreibt man eine Bedenkenanzeige?
Seine Bedenken anmelden muss die Auftragnehmer:in laut § 4 VOB/B in Bezug auf erbrachte Leistungen der Vorgewerke, die Qualität der Baumaterialien, sowie die vorgesehene Ausführungsweise.
Bedenken anmelden bei Mängeln in Bezug auf:
1. Leistungen der Vorgewerke
Wenn ein Gewerk fehlerhaft ist, muss dies korrigiert werden, bevor mit dem nächsten Schritt fortgefahren wird. Das gilt besonders dann, wenn die Arbeiten ineinander greifen. Die Auftragnehmer:in ist dazu verpflichtet, Bedenken bezüglich mangelhafter Vorleistungen der Auftraggeber:in in schriftlicher Form zu melden. Zudem muss die Auftragnehmer:in Folgegewerke auf spezielle Anforderungen oder nicht normgerechte technische Spezifikationen aufmerksam machen.
2. Die Qualität der Baumaterialien
Normalerweise verfügt die Auftragnehmer:in über ein größeres Wissen zu Baustoffen als die Baufrau / der Bauherr. Als Fachperson muss die Auftragnehmer:in deshalb von der Auftraggeber:in bereitgestellte Materialien auf Fehler prüfen. Dementsprechend trägt die Auftragnehmer:in die Verantwortung für Schäden, die entstehen, weil sie die Auftraggeber:in nicht auf minderwertige Materialqualität aufmerksam gemacht hat.
3. Die vorgesehene Ausführungsweise
Die Auftragnehmer:in benötigt Kenntnis über die Bauplanung, insbesondere die, welche ihr Gewerk betrifft. Nach Einblick in die Pläne muss sie abschätzen, ob das Projekt gemäß diesen Plänen mängelfrei realisierbar ist. Sie hat dabei unter anderem die Entwürfe der Architekt:in und die technischen Normen kritisch zu prüfen. Treten Planänderungen auf, was bei Bauprojekten nicht selten ist, ist es ihre Pflicht, auch diese Veränderungen zu bewerten und eventuelle Bedenken zu kommunizieren.
Für welchen Zeitraum gilt die Prüffrist der Auftragnehmer:in?
Die Prüfpflicht der Werkunternehmer:in besteht grundsätzlich nur für die Dauer des Vertrages. Sie beginnt frühestens mit dem Vertragsschluss und endet mit der Abnahme der erbrachten Bauleistungen.
Erachtet die Auftragnehmer:in eine Prüfung für notwendig, sollte sie darauf achten, dass der Prüfungsgegenstand in jedem Fall mit der eigenen Leistungserbringung zusammenhängt. Die Prüfungsintensität fällt je nach Gegenstand der Prüfung sowie Fach- und Sachkompetenz unterschiedlich aus.
Kann die Prüf- und Hinweispflicht entfallen?
Ja, dass die Prüfpflicht entfällt, kann im Einzelfall vorkommen. Das geschieht in der Praxis zwar selten, aber ein Beispiel wäre, wenn die Auftraggeber:in selbst die notwendige Fachkompetenz besitzt und ggf. sogar über besseres Fachwissen verfügt.
Achtung: Die Prüf- und Hinweispflicht gilt auch für solche Leistungen, die ursprünglich zum Leistungsumfang gehörten, aber z.B. aus Kostengründen von der Auftraggeber:in aus dem Leistungsumfang nachträglich herausgenommen wurden.
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Was ist eine Bedenkenanzeige nach § 4 Abs. 3 VOB/B?
Die Bedenkenanzeige nach VOB (auch Bedenkenanmeldung) ist eine Mitteilung der Auftragnehmer:in an die Auftraggeber:in, wenn die geplante Ausführung von Leistungen aufgrund von Bedenken nicht gewährleistet werden kann. Beispiele sind die mangelnde Güte von Baustoffen und Bauteilen, oder wenn Unfallgefahr besteht. Aus Beweisgründen sollte die Bedenkenanzeige am besten schriftlich und vor Beginn der Arbeiten erfolgen.
Wie schreibt man eine Bedenkenanzeige bzw. Bedenkenanmeldung nach § 4 Abs. 3 VOB/B?
Damit das Bedenken Anmelden seine gewünschte Wirkung erzielt, muss die Bedenkenanmeldung präzise formuliert sein. Mängel sollten genau spezifiziert und die negativen Konsequenzen detailliert beschrieben werden. Die Auftraggeber:in sollte dabei klar erörtern, weshalb die gegebenen Umstände ihre Arbeit behindern, falls keine Abhilfe geschaffen wird.
Eine Bedenkenanzeige sollte des Weiteren folgende Inhalte aufweisen:
- Datum des Schreibens
- Anschrift der Empfänger:in (Auftraggeber:in)
- Eindeutiger Vermerk zum Bauprojekt (z.B. Vertrags- oder Referenznummer)
- Die fristgerechte Meldung
- Ursachen der Bedenken
- Mögliche negative Konsequenzen
- Gewährleistungspflicht
- Angaben und Unterschrift der Absender:in
Ein Beispiel für ein Muster für eine Bedenkenanzeige nach VOB sehen Sie hier:
Bedenken anmelden: Was sagt das BGB dazu?
Das BGB setzt klare Rahmenbedingungen für Bauverträge und die damit verbundene Pflicht zur Bedenkenanmeldung. Nach den §§ 631 ff. BGB ist die Auftragnehmer:in nicht nur verpflichtet, ein Werk frei von Mängeln zu erstellen, sondern auch sicherzustellen, dass das versprochene Werk den vereinbarten Anforderungen entspricht. Daraus leitet sich ihre Pflicht ab, Bedenken hinsichtlich der geplanten Ausführung eines Werks anzumelden.
Versäumt es die Auftragnehmer:in, ihre Bedenken rechtzeitig anzumelden, ist sie im Falle von Mängeln verantwortlich: Wie auch gemäß VOB trägt sie auch laut §§ 634 ff. BGB die Haftung. Darüber hinaus kann die Baufrau bzw. der Bauherr nach § 280 BGB Schadensersatz fordern, falls ihr durch die Nichtanmeldung von Bedenken Schaden entsteht.
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Bedenkenanzeige zurückweisen – Das ist zu beachten
Es kann natürlich auch vorkommen, dass Sie selbst eine Bedenkenanzeige erhalten, etwa weil Sie einen Teil der Bauarbeiten an ein Subunternehmen weiter vergeben haben. In diesem Fall sollten Sie einige Dinge beachten, bevor Sie eine Bedenkenanzeige zurückweisen – vorausgesetzt natürlich, dass sie unbegründet erfolgt ist.
- In jedem Fall sollten Sie eine schriftliche Eingangsbestätigung versenden. Sie nehmen so die Anzeige offiziell zur Kenntnis und können nun entsprechend darauf reagieren.
- Nun gilt es, die Bedenkenanzeige zu überprüfen. Hier ist eine offene Kommunikation mit dem Auftragnehmer hilfreich.
- Egal, wie Ihre Prüfung ausgeht, Sie sollten immer schriftlich antworten. Eine lückenlose, gut dokumentierte Aufarbeitung hilft bei der Feststellung der Bedenkenanzeige und schützt vor möglichen juristischen Nachwehen.
- Sind die geäußerten Bedenken begründet, so müssen Sie entsprechend schnell reagieren und die Mängel nach Möglichkeit ausbessern. Sie haften sonst selbst für mögliche Bauschäden oder entstandene Mängel. Zudem könnten Sie für mögliche Bauverzögerungen haftbar werden.
Bedenkenanzeige VOB Muster mit PlanRadar erstellen
Die im Bild zu sehende Vorlage (Bedenkenanzeige VOB Muster) erstellen Sie dank des Features „Berichtsvorlagen“ mühelos.
Ihr Vorteil: Sie erstellen projektspezifische Formulare mit selbst aktualisierenden Informationsfeldern (im Bild gelb markiert). Die Informationen werden dabei automatisch den zugewiesenen Ticket-Feldern entnommen, die Sie auf PlanRadar dokumentieren.
Hinweis: Wegen der mit der Bedenkenanmeldung (VOB) verbundenen Warnfunktion muss die Erklärung verständlich sein und soll auch die möglichen Konsequenzen bei Nichtverfolgung aufzeigen. Der Grund liegt darin, dass der Auftraggeber:in die Möglichkeit geboten werden muss, selbst entscheiden zu dürfen
Wann wird die Prüf- und Hinweispflicht ausgelöst?
Die Prüf- und Hinweispflicht der Auftragnehmer:in wird dann ausgelöst, wenn bei der Durchsicht von Plänen, Vorgaben oder Vorleistungen Bedenken hinsichtlich der fachgerechten Ausführung, der Rechtmäßigkeit oder der Sicherheit entstehen. Sie ergibt sich aus § 4 Abs. 3 VOB/B sowie aus allgemeinen Werkvertragsregelungen im BGB.
Wie muss die Auftragnehmer:in reagieren?
Die Auftragnehmer:in ist verpflichtet, ihre Bedenken unverzüglich und schriftlich gegenüber der Auftraggeber:in anzuzeigen. Dies kann sich beispielsweise auf fehlerhafte Planungen, unklare Leistungsbeschreibungen oder unzureichende Vorleistungen beziehen.
Mögliche Reaktionen der Auftraggeber:in
-
Anpassung oder Änderung der Leistung
Teilt die Auftraggeber:in die Bedenken oder erkennt sie deren Berechtigung an, kann dies zu einer Leistungsänderung oder einer zusätzlichen Leistung führen. In diesem Fall hat die Auftragnehmer:in Anspruch auf eine entsprechende Vergütung (z. B. in Form eines Nachtrags). -
Ablehnung der Bedenken – Weiterbauanordnung
Erkennt die Auftraggeber:in die Bedenken nicht an und verlangt dennoch die Ausführung wie ursprünglich vorgesehen, entfällt die Haftung der Auftragnehmer:in für Mängel, die aus den beanstandeten Vorgaben resultieren. Wichtig: Die Auftragnehmer:in darf in diesem Fall die Leistung nicht verweigern, es sei denn, es liegt ein gesetzlicher Hinderungsgrund vor – etwa ein Verstoß gegen Vorschriften oder eine konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit.
Berichtsvorlagen von PlanRadar zur Fehlerminimierung
Gerade weil die Tücken der Prüf- und Hinweispflicht auch mit der Qualität der Vorunternehmerleistungen oder beigestellten Planung zusammenhängen, kommt der Aufmerksamkeit der Auftragnehmer:in, im Lesen von Leistungsverzeichnissen und Ausschreibungen, Details, aber auch in der Gestaltung seines Berichtswesens, eine gesteigerte Bedeutung zu. Vertraglich vordefinierte Berichtsvorlagen digital im Projektraum anzulegen, gekoppelt mit selbstaktualisierenden Berichtsfeldern, vereinfacht die Kommunikation zwischen den Projektbeteiligten und kann letztlich beide Seiten vor großen wirtschaftlichen Schäden bewahren.
Dieser Artikel erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder eine Rechtsberatung. Den gesetzlichen Wortlaut und die Einsicht weiterer Paragrafen finden Sie im Gesetzestext. Kontaktieren Sie im Zweifelsfall Ihren Anwalt für die Klärung gesetzlicher Sachverhalte.