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Prüf- und Hinweispflicht: Bedenkenanzeige-Muster

11.11.2022 | 7 min Lesedauer

Entweder haben Sie es bereits selbst erlebt oder Sie kennen es vom Hören-Sagen. Eine Bauleistung wird exakt gemäß den Ausschreibungsunterlagen erbracht und trotzdem liegen Mängel vor. Wenn Ausführungsfehler des eigenen Gewerkes ausgeschlossen sind, stellt sich für den Auftraggeber die Frage, ob es beim Auftragnehmer zu einer Versäumnis der Prüf- und Hinweispflicht kam. Laden Sie sich hier ein Muster für eine Bedenkenanzeige herunter. Digitalisieren Sie diese Vorlage in PlanRadar und profitieren Sie von noch schnelleren und einfacheren Prozessen.

Vorlage für Bedenkenanzeige §4 Abs. 3 VOB

Ob Risse im Mauerwerk oder sonstige Mängel, die mit dem Bauherrn selbstverständlich nicht vereinbart waren: Treten Qualitätsmängel auf, begeben sich beide Seiten auf Fehlersuche. Die Ursachen können sowohl in der Planung, in einer fehlerhaften Vorleistung oder in Problemen mit den verwendeten Baumaterialien liegen.

Gehen wir nach der einheitlichen Rechtsprechung, bleibt grundsätzlich der Werkunternehmer in der Verantwortung. Es sei denn, dass er seinen sonstigen auf die Vertragserfüllung ausgerichteten Sorgfaltspflichten nachgekommen ist und insbesondere die ihm obliegenden Prüf- und Hinweispflichten erfüllt hat. Genau hier kommt die Bedenkenanzeige ins Spiel.

Kostenlose Bedenkenanzeige-VOB-Muster zum Download

Mit unserer Bedenkenanzeige VOB Vorlage können Sie die notwendigen Formulare ohne großen Aufwand erstellen, anpassen und verwenden. Der Download ist für Sie kostenlos.

Dieses Muster enthält alles, was für eine gültige Bedenkenanzeige notwendig ist und entspricht den rechtlichen Grundlagen laut Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). Sie können unsere kostenlose Bedenkenanzeigen Vorlage zudem mit wenigen Klicks an Ihre Bedürfnissen anpassen. Unsere Vorlage macht den Prozess sowohl einfacher, als auch übersichtlicher für alle Beteiligten. Das spart Zeit und verringert Fehlerquellen.

Füllen Sie einfach das untenstehende Formular aus und fordern Sie unser kostenloses Bedenkenanzeige Muster an.

Bedenkenanzeige-Vorlagen mit PlanRadar nutzen

Die besten Ergebnisse mit der Vorlage erzielen Sie, wenn Sie sie mit der Nutzung von PlanRadar kombinieren. Denn mit PlanRadar erfolgt die Datenerfassung über die Vorlage digital. Dadurch stehen Informationen sofort zur weiteren Verarbeitung zur Verfügung, so dass Sie z.B. auf Knopfdruck fertige Berichte erstellen.

So digitalisieren Sie die Vorlage mit PlanRadar:

Schritt 1: Laden Sie unsere kostenlose Bedenkenanzeige-Vorlage herunter.

Schritt 2: Exportieren Sie die Vorlage in eine PDF-Datei.

Schritt 3: Verwenden Sie einen PDF-Editor (z. B. Acrobat Pro oder PDF-XChange Editor), damit Ihre PDF-Datei ausfüllbare Felder verwendet.

Die folgenden Feldtypen werden in PDF-Formularen unterstützt:

  • Textfelder
  • Dropdown-Menüs
  • Radio-Button
  • Kontrollkästchen

Wir unterstützen keine Scripting-, Berechnungs- oder Bildfelder.

Schritt 4: Laden Sie Ihre PDF-Datei, die jetzt Formularfelder enthält, in PlanRadar hoch.

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Für welchen Zeitraum gilt eigentlich die Prüffrist des Auftragnehmers?

Wie oft fälschlicherweise angenommen wird, beginnt diese nicht schon im Ausschreibungs- und Vergabeverfahren. Die Prüfpflicht des Werkunternehmers besteht grundsätzlich nur für die Dauer des Vertrages. Sie beginnt frühestens mit dem Vertragsschluss und endet mit der Abnahme der erbrachten Bauleistungen.

Erachtet der Auftragnehmer eine Prüfung für notwendig, sollte er darauf achten, dass der Prüfungsgegenstand in jedem Fall mit der eigenen Leistungserbringung zusammenhängt. Die Prüfungsintensität fällt je nach Gegenstand der Prüfung sowie Fach- und Sachkompetenz unterschiedlich aus.

Kann es auch vorkommen, dass die Prüf- und Hinweispflicht entfällt?

Ja, dass die Prüfpflicht entfällt, kann im Einzelfall vorkommen. Das geschieht in der Praxis zwar selten, aber ein Beispiel wäre, wenn der Auftraggeber selbst die notwendige Fachkompetenz besitzt und ggf. sogar über besseres Fachwissen verfügt.

Achtung: Die Prüf- und Hinweispflicht gilt auch für solche Leistungen, die ursprünglich zum Leistungsumfang gehörten, aber z.B. aus Kostengründen vom Auftraggeber aus dem Leistungsumfang nachträglich herausgenommen wurden.

LESETIPP: Beweissicherungsverfahren Bau – Vorbeugen ist besser als sanieren

Was ist eine Bedenkenanzeige nach § 4 Abs. 3 VOB/B?

Die Bedenkenanzeige nach VOB (auch Bedenkenanmeldung) ist eine Mitteilung des Auftragnehmers an den Auftraggeber, wenn die geplante Ausführung von Leistungen aufgrund von Bedenken nicht gewährleistet werden kann. Beispiele sind die mangelnde Güte von Baustoffen und Bauteilen, oder wenn Unfallgefahr besteht. Aus Beweisgründen sollte die Bedenkenanzeige am besten schriftlich und vor Beginn der Arbeiten erfolgen.

Wie schreibt man eine Bedenkenanzeige bzw. Bedenkenanmeldung nach § 4 Abs. 3 VOB/B?

Eine Bedenkenanzeige sollte folgende Inhalte aufweisen:

  1. Der richtige Adressat
  2. Die fristgerechte Meldung
  3. Klare Aussagen & Anweisungen (Aber Vorsicht: Machen Sie als Auftragnehmer jedoch nicht den Fehler Lösungsmöglichkeiten oder Alternativen aufzuzeigen, da Sie ansonsten Gefahr laufen neue Verantwortlichkeiten zu übernehmen!)
  1. Angaben zum Absender

Ein Beispiel für ein Muster für eine Bedenkenanzeige nach VOB sehen Sie hier:

Bedenkenanzeige VOB Muster

Bedenkenanzeige zurückweisen – Das ist zu beachten

Es kann natürlich auch vorkommen, dass Sie selbst eine Bedenkenanzeige erhalten, etwa weil Sie einen Teil der Bauarbeiten an einem Subunternehmen weitervergeben haben. In diesem Fall sollten Sie einige Dinge beachten, bevor Sie eine Bedenkenanzeige zurückweisen – vorausgesetzt natürlich, dass sie unbegründet erfolgt ist.

  1. In jedem Fall sollten Sie eine schriftliche Eingangsbestätigung versenden. Sie nehmen so die Anzeige offiziell zur Kenntnis und können nun entsprechend darauf reagieren.
  2. Nun gilt es die Bedenkenanzeige zu überprüfen. Hier ist eine offene Kommunikation mit dem Auftragnehmer hilfreich.
  3. Egal, wie Ihre Prüfung ausgeht, Sie sollten immer schriftlich antworten. Eine lückenlose, gut dokumentierte Aufarbeitung hilft bei der Feststellung der Bedenkenanzeige und schützt vor möglichen juristischen Nachwehen.
  4. Sind die geäußerten Bedenken begründet, so müssen Sie entsprechend schnell reagieren und die Mängel nach Möglichkeit ausbessern. Sie haften sonst selbst für mögliche Bauschäden oder entstandene Mängel. Zudem könnten Sie für mögliche Bauverzögerungen haftbar werden.

Bedenkenanzeige VOB Muster mit PlanRadar erstellen

Die im Bild (siehe oben) zu sehende Vorlage (Bedenkenanzeige VOB Muster) erstellen Sie dank dem Feature „Berichtsvorlagen“ mühelos.

Ihr Vorteil: Sie erstellen projektspezifische Formulare mit selbst aktualisierenden Informationsfeldern (im Bild gelb markiert). Die Informationen werden dabei automatisch den zugewiesenen Ticketfeldern entnommen, die Sie auf PlanRadar dokumentieren.

PlanRadar - Bedenkenanmeldung VOB

Wegen der mit der Bedenkenanmeldung (VOB) verbundenen Warnfunktion muss die Erklärung verständlich sein und soll auch die möglichen Konsequenzen bei Nichtverfolgung aufzeigen. Der Grund liegt darin, dass dem Auftraggeber die Möglichkeit geboten werden muss, selbst entscheiden zu dürfen. Was das Auslösen der Prüf- und Hinweispflicht verursacht, hängt daher vom Handeln des Auftraggebers ab.

Entweder…

  • teilt er nach eigener Gegenstandsprüfung die Bedenken des Auftragnehmers und wird voraussichtlich Leistungsänderungen oder zusätzliche Leistungen veranlassen. Hieraus erwachsen dem Auftragnehmer selbstverständlich Vergütungsansprüche und dem Auftraggeber winkt ein Nachtrag.

Oder…

  • der Auftraggeber teilt die Bedenken des Auftragnehmers nicht, und hält unverändert an der Leistungserbringung fest. In diesem Fall ist der Auftragnehmer von der Haftung für solche Mängel, die auf den beanstandeten Planungen bzw. Vorleistungen beruhen, automatisch befreit. Der Auftragnehmer ist jedoch grundsätzlich nicht berechtigt nach der Bedenkenanzeige die vereinbarte Leistung zu verweigern. Eine Verweigerung wäre nur dann gesetzlich durchsetzbar, wenn ein Verstoß gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen verstößt oder eine Gefahr für Leib oder Leben nachgewiesen werden kann.

LESETIPP: Berichtsvorlagen erleichtern Ihre Arbeit

Berichtsvorlagen von PlanRadar zur Fehlerminimierung

Gerade weil die Tücken der Prüf- und Hinweispflicht auch mit der Qualität der Vorunternehmerleistungen oder beigestellten Planung zusammenhängen, kommt der Aufmerksamkeit des Auftragnehmers, im Lesen von Leistungsverzeichnissen und Ausschreibungen, Details, aber auch in der Gestaltung seines Berichtswesens, eine gesteigerte Bedeutung zu. Vertraglich vordefinierte Berichtsvorlagen digital im Projektraum anzulegen, gekoppelt mit selbstaktualisierenden Berichtsfeldern, vereinfacht die Kommunikation zwischen den Projektbeteiligten und kann letztlich beide Seiten vor großen wirtschaftlichen Schäden bewahren.

Dieser Artikel erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder eine Rechtsberatung. Den gesetzlichen Wortlaut und die Einsicht weiterer Paragrafen finden Sie im Gesetzestext. Kontaktieren Sie im Zweifelsfall Ihren Anwalt für die Klärung gesetzlicher Sachverhalte.

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