Die Kostengruppen nach DIN 276 sind ein wichtiges Werkzeug für die Kostenplanung im Bauwesen. Mit ihr können die Kosten für einen Neubau, Umbau bzw. für die Modernisierung eines Objekts effektiv und nachverfolgbar ermittelt werden. Die Kostenberechnung nach DIN 276 sorgt zudem für Kostentransparenz bzw. für Kostensicherheit und ist ein fixer Bestandteil der Bauplanung in Deutschland. Sie hat aber noch andere Zwecke und dient zum Beispiel als Teil von Anträgen für steuerliche Förderungen, zur Veranschlagung von Investitionsaufwendungen oder als Finanzierungstool. Wir haben für Sie alle Informationen zusammengestellt – inklusive einer kostenlosen Excel-Vorlage für die Kostenberechnung nach DIN 276.
Inhalt
- Excel-Vorlage: Tabelle zur Kostenberechnung DIN 276
- Was sind Kostengruppen DIN 276?
- So sind die Kostengruppen nach DIN 276 aufgebaut
- Kostengruppen DIN 276 im Überblick
- Kostenberechnung nach DIN 276
- DIN 276 Neu – Der neueste Stand der Norm
Excel-Vorlage: Tabelle zur Kostenberechnung DIN 276
Laden Sie sich hier eine kostenlose Vorlage zur Kostenberechnung nach DIN 276 im Excel-Format herunter. Die Vorlage umfasst alle Kostengruppen und kann in Excel einfach an Ihre individuellen Bedürfnisse angepasst werden. So behalten Sie jederzeit den Überblick! Füllen Sie einfach das untenstehende Formular aus, um die Vorlage herunterzuladen.
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Schritt 3: Verwenden Sie einen PDF-Editor (z. B. Acrobat Pro oder PDF-XChange Editor), damit Ihre PDF-Datei ausfüllbare Felder verwendet.
Die folgenden Feldtypen werden in PDF-Formularen unterstützt:
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Was sind Kostengruppen DIN 276?
Die DIN 276 ist eine zentrale Norm für die Kostenplanung im Bauwesen. Sie dient dazu, die Kosten von Bauprojekten – ob Neubau, Umbau oder Modernisierung – systematisch, nachvollziehbar und vergleichbar zu erfassen.
Ein zentrales Element der DIN 276 sind die Kostengruppen: Sie gliedern sämtliche Projektkosten in klar definierte Kategorien. So lassen sich Ausgaben vom Grundstückskauf über Bauleistungen bis hin zur technischen Gebäudeausstattung und Finanzierung präzise zuordnen und steuern.
Die Norm ist fester Bestandteil der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und spielt eine wichtige Rolle bei der Kostenkontrolle, Kostenvorgabe und Kostenverfolgung in allen Projektphasen.
Lesetipp: HOAI Leistungsphasen beim Architekt: Alle wichtigen Fakten
Internationale Relevanz
Ähnliche Kostengruppen werden auch in anderen Ländern verwendet. In Österreich werden sie zum Beispiel in der ÖNORM B 1801-1 definiert. Auch wenn es bei den Details Unterschiede gibt, ist die prinzipielle Anwendung in beiden Ländern weitgehend identisch.
Wie ist die Struktur der Kostengruppen nach DIN 276?
Die DIN 276 gliedert Baukosten systematisch in drei Ebenen – von allgemeinen Hauptgruppen bis hin zu detaillierten Einzelkosten. Diese Struktur hilft dabei, Projektkosten genau zu erfassen, zu kontrollieren und transparent zu dokumentieren.
1. Hunderter-Stellen – Hauptgruppen
Die oberste Ebene sind die sogenannten Hunderter-Stellen (z. B. 100, 200, 300 …). Sie unterteilen die Gesamtkosten in acht Hauptgruppen, etwa für Grundstücke, Baukonstruktionen, technische Anlagen oder Finanzierungskosten.
2. Zehner-Stellen – Unterkategorien
Innerhalb jeder Hauptgruppe sorgen Zehner-Stellen für eine feinere Gliederung. Beispiel:
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Gruppe 100 – Grundstücke wird unterteilt in
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110 – Grundstückswert
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120 – Grundstücksnebenkosten
-
130 – Rechte Dritter
-
3. Einer-Stellen – Einzelkosten
Die detaillierteste Ebene sind die Einer-Stellen, mit denen einzelne Kostenpositionen abgebildet werden.
Beispiel aus Gruppe 120 – Grundstücksnebenkosten:
-
121 – Vermessungsgebühren
-
122 – Gerichtsgebühren
-
123 – Notargebühren
Diese dreistufige Systematik sorgt dafür, dass jede Baukostenposition nachvollziehbar zugeordnet werden kann – von der Grobplanung bis zur exakten Abrechnung.
Detaillierte Erklärungen zu den einzelnen Kostenstellen lassen sich etwa im Baunormenlexikon abrufen. Sie können zudem die gesamte Norm 261 erwerben.
Im Folgenden haben wir für Sie einen Überblick über die verschiedenen Kostengruppen, inklusive einiger Beispiele, zusammengestellt:
Kostengruppe 100: Grundstücke
Unter diese Kostengruppe fallen etwa 110 Grundstückswert, 120 Grundstücksnebenkosten und 130 Rechte Dritter. Letztere Kategorie beinhaltet Kosten für die Ablösung von Rechten Dritter am erworbenen Grundstück.
Hier sind also alle Kosten aufzugliedern, welche direkt dem Erwerb, bzw. mit der Nutzbarmachung des Grundstückes eines Bauprojekts in Verbindung stehen.
Kostengruppe 200: Vorbereitete Maßnahmen
Unter vorbereitete Maßnahmen fallen alle Aktivitäten, welche vor dem eigentlichen Baubeginn erledigt werden. Als Beispiele seien etwa die Kostengruppen 220 – Öffentliche Erschließung oder 240 – Ausgleichsmaßnahmen und -abgaben erwähnt.
Kostengruppe 300: Bauwerk – Baukonstruktion
Diese Kostengruppe umfasst alle Baumaßnahmen am Grundgerüst eines Gebäudes, wie zum Beispiel 300 – Baugrube/Erdbau, 330 – Außenwände/Vertikale Konstruktionen, außen, 340 – Innenwände/Vertikale Konstruktionen Innen oder 360 – Dächer.
Kostengruppe 400: Bauwerk – Technische Maßnahmen
Hier werden technische Anlagen, wie zum Beispiel 410 – Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, 440 – Elektrische Anlagen, oder 480 – Gebäude- und Anlagenautomation erfasst.
Kostengruppe 500: Außenanlagen und Freiflächen
Unter 500 – Außenanlagen und Freiflächen werden Kostengruppen, wie 520 – Gründung, Unterbau, 560 Einbauten in Außenanlagen und Freiflächen oder 580 – Wasserflächen zusammengefasst.
Kostengruppe 600: Ausstattung und Kunstwerke
Hier finden sich die Kostengruppen 610 – Allgemeine Ausstattung, 620 – Besondere Ausstattung oder 640 – Künstlerische Ausstattung eines Bauprojekts wieder.
Kostengruppe 700: Baunebenkosten
Unter Baunebenkosten fallen zum Beispiel Kostengruppen wie 720 – Vorbereitung der Objektplanung, 740 – Fachplanung oder 760 – Allgemeine Baunebenkosten.
Kostengruppe 800: Finanzierung
Diese Kostengruppe umfasst sämtliche Kostenstellen, welche mit der Finanzierung der Bauarbeiten in Verbindung stehen, wie zum Beispiel 820 – Fremdkapitalzinsen, 830 – Eigenkapitalzinsen oder 840 – Bürgschaften.
Kostenberechnung nach DIN 276
Die Kostenberechnung nach DIN 276 ermöglicht eine transparente und systematische Planung der Baukosten – von der ersten Idee bis zur finalen Abrechnung. Bereits vor Beginn der eigentlichen Planung wird im Rahmen der Bedarfsabschätzung grob ermittelt, ob ein Projekt wirtschaftlich realisierbar ist.
Anschließend folgen Kostenrahmen, Kostenanschlag und die abschließende Kostenfeststellung. So lässt sich der finanzielle Verlauf eines Bauprojekts über alle Planungs- und Bauphasen hinweg exakt dokumentieren.
Da in frühen Phasen naturgemäß noch Unsicherheiten bestehen, arbeitet die Norm mit zulässigen Toleranzbereichen. Dennoch gilt: Die Kosten müssen zu jedem Zeitpunkt nach bestem Wissen ermittelt werden – das Prinzip der Kostenwahrheit ist zentraler Bestandteil der Norm.
Je weiter die Planung bzw. die Bauarbeiten fortgeschritten sind, desto exakter muss die Kostenermittlung werden. In der Norm selbst wird zwischen fünf verschiedenen Stufen unterschieden:
1. Kostenrahmen – Vorvertragliche Kostenabschätzung
Der Kostenrahmen dient der frühen Einschätzung der Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit eines Projekts. Auf Basis erster Angaben zu Bedarf, Standort und Nutzung werden die Gesamtkosten grob den Hunderter-Kostengruppen zugewiesen.
👉 Toleranzbereich: ± 40 %
2. Kostenabschätzung
n der Kostenabschätzung wird die Planung konkretisiert. Die Kosten werden in Zehner-Kostengruppen unterteilt – basierend auf Grundstück, Erschließung und Vorplanungsergebnissen.
👉 Toleranzbereich: ± 30 %
3. Kostenberechnung während der Entwurfsplanung
Die Kostenberechnung erfolgt auf Basis detaillierter Planunterlagen und bereits entstandener Kosten. Eine Aufschlüsselung bis zur Hunderter-Stelle ist jetzt verpflichtend.
👉 Toleranzbereich: ± 20 %
4. Kostenanschlag (Ausschreibung)
Der Kostenanschlag bildet die Grundlage für die Vergabe von Bauleistungen. Verwendet werden u. a. Ausschreibungsunterlagen, Angebote und technische Berechnungen. Die Planung muss abgeschlossen sein.
👉 Toleranzbereich: ± 10 %
5. Kostenfeststellung (Abrechnung)
Nach Projektabschluss erfolgt die Kostenfeststellung auf Basis geprüfter Abrechnungsbelege und Dokumentationen. Sie dient dem Nachweis der tatsächlich entstandenen Kosten – ohne Spielraum für Abweichungen.
Lesetipp: Schlussrechnung nach VOP/B – das müssen Sie beachten!
DIN 276 Neu – Der neueste Stand der Norm
Die DIN 276 wurde bereits 1934 verfasst. Im Laufe der Zeit wurde die Norm aber mehrmals erweitert bzw. angepasst. Das letzte Mal wurde DIN 276 2018 geändert. Die aktuelle Fassung (zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels) ist somit „DIN 276 – Kosten im Bauwesen (2018-12)“. Mit der letzten Aktualisierung wurden unter anderem die Normen 276-1 „Kosten im Bauwesen – Kosten von Hochbauten“ und DIN 276-4 „Kosten im Bauwesen – Ingenieurbau“ in die übergeordnete Norm integriert.
Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen:
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Zusammenführung von Baukonstruktion und Technik: Die Kostengruppen 300 und 400 wurden zu einer einheitlichen Struktur zusammengefasst – für eine bessere Integration von Hochbau und technischen Anlagen.
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Erweiterung der Gruppe 500: Sie umfasst nun nicht nur Außenanlagen, sondern auch Freiflächen, die unabhängig vom Hauptbauwerk gestaltet werden können.
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Neue Kostengruppe 800: Erstmals werden auch Finanzierungskosten wie Zinsen und Bürgschaften erfasst.
Darüber hinaus ist die Strukturierung innerhalb der DIN 276 in der neusten Version weiter verfeinert. Die Neugliederung in drei klar definierte Ebenen ermöglicht eine noch genauere Kategorisierung und Beschreibung der verschiedenen Kostengruppen. So stellen die Hunderter-, Zehner- und Einer-Stellen eine logische und systematische Aufschlüsselung der Baukosten dar.
Die Aktualisierung der DIN 276 war eine Antwort auf die wachsenden Anforderungen einer sich schnell verändernden Branche. Mit der neuesten Version profitieren Sie daher von mehreren Vorteilen:
- Klarere Definitionen und die tiefergehende Strukturierung erleichtern die tägliche Arbeit erheblich.
- Genaue Kostenkalkulationen sind einfacher und intuitiver möglich.
- Die neuen Kostengruppen bieten einen besseren Leitfaden für die effektive und effiziente Umsetzung von Bauprojekten.
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Dieser Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit bzw. Rechtsberatung. Den gesetzlichen Wortlaut und die Einsicht weiterer Paragrafen finden Sie auf dejure.org. Kontaktieren Sie im Zweifelsfall Ihren Anwalt für die Klärung gesetzlicher Sachverhalte.