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Was Sie über Subunternehmer im Baugewerbe wissen sollten

20.01.2023 | 8 min Lesedauer | Written by Christoph Hagmann

Herausforderungen und Prognosen für die Baubranche im Jahr 2023

Was sind die größten Herausforderungen und was können wir tun, um sie zu bewältigen?

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Ein Bauprojekt benötigt jede Menge Fachpersonal. Nicht immer kann ein Bauunternehmen allein alle Anforderungen erfüllen. Stattdessen werden oft weitere Unternehmen angeheuert, sei es um Kapazitätslücken zu füllen oder weil spezielle Kenntnisse erforderlich sind. Somit sind Subunternehmer im Baugewerbe allgegenwärtig. Schließlich lassen sich so Kosten sparen und Überlastungen überbrücken.

Es gibt aber durchaus einige Dinge zu beachten, wenn man Subunternehmen erfolgreich einsetzen will.

Subunternehmer im Baugewerbe

Was ist ein Subunternehmer genau?

Die Subunternehmer Definition ist einfach: Ein Subunternehmer, oft auch Nachunternehmer genannt, ist ein Unternehmen, welches von einem anderen Unternehmen (dem Hauptunternehmen) beauftragt wird, einen Teil eines Projekts auszuführen. Das Subunternehmen ist dabei vom Auftraggeber unabhängig und agiert wirtschaftlich selbständig. Welche Aufgaben zu erfüllen sind und wie diese zu entgelten sind, wird mit einem Dienstvertrag bzw. mit einem Subunternehmervertrag geregelt.

Der eigentliche Auftraggeber hat mit dem Subunternehmer keine Rechtsbeziehung. Der Hauptunternehmer kann somit die Verantwortung nicht ohne weiteres auf von ihm beauftragte Subunternehmer abwälzen. Der Hauptunternehmer trägt auch das gesamte Risiko der Insolvenz des Nachunternehmers.

Ob ein Unternehmen überhaupt Subunternehmer beauftragen darf, wird im Vertrag zwischen Auftraggeber und Hauptunternehmer geregelt.

In den vergangenen Jahren hat Outsourcing an Bedeutung gewonnen und avancierte in Teilen zur unverzichtbaren Ressource in der Personalplanung. Einer Erhebung mit dem Titel “Produktion und Outsourcing” von Interroll zufolge erwägen 25 Prozent der deutschen Unternehmen, in den nächsten fünf Jahren vermehrt Produktionsprozesse auszulagern. Dabei erhofft sich jede zweite Firma eine gesteigerte Anpassungsfähigkeit, um flexibler auf die dynamische Veränderung der Welt reagieren zu können.

LESETIPP: Wie sie Personalengpässe ausgleichen, Probleme mit Subunternehmern lösen und das geeignete Subunternehmen finden

Subunternehmer Rechte und Pflichten (VOB & BGB)

Subunternehmer sind sehr beliebt, da man so bei einer guten Auftragslage zusätzliche Fachkräfte und Personal auf eine Baustelle bringen kann, für diese aber nach Vertragsende nicht weiter zuständig ist. Doch nicht alles, was auf den Baustellen in Deutschland gemacht wird, ist auch rechtlich in Ordnung.

Prinzipiell werden die Rechte und Pflichten im Werkvertrag geregelt, wobei hier bestimmte Vorschriften im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) zu beachten sind.

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Der Werkvertrag

Ein Subunternehmer ohne Vertrag ist nie rechtmäßig. Mit einem Werkvertrag wird geregelt, welche Aufgaben in welchem Zeitraum zu erledigen sind und welche Vergütung vereinbart wurde.

Details zum Werkvertrag lassen sich im BGB §§631 ff. nachlesen. An dieser Stelle wird lediglich eine Auswahl der wichtigsten Eckpunkte kurz beschrieben:

Vertragsgrundlagen

Wichtige Punkte im Werkvertrag für Subunternehmer sind zum einen die rechtlichen Bestandteile, wie sie etwa im BGB geregelt sind, aber auch technische Bestandteile. Darunter fallen zum Beispiel Leistungsbeschreibungen, Pläne und Muster, ein Bauzeitenplan oder etwa alle zu erfüllenden DIN-Vorschriften.

Vergütung

Nicht fehlen darf natürlich auch die Vergütung. Hierbei ist sowohl ein Pauschalpreis als auch eine stundenweise Abrechnung zulässig. Wichtig für beide Seiten ist, dass in den Preisen alles aufgelistet ist, was für eine ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten notwendig ist. Das schafft Planungssicherheit und vermeidet Konfliktpotential.

Dabei werden in der Regel vom Subunternehmer verwendete Materialien direkt abgerechnet. Auch hier ist es empfehlenswert, möglichst konkrete Werte zu nennen, um spätere Unstimmigkeiten bei der Abrechnung zu vermeiden.

Der Subunternehmer hat aber in jedem Fall das Recht, unverhältnismäßige und unvorhersehbare Materialpreiserhöhungen an den Hauptunternehmer weiterzuverrechnen. Kommt es also, wie es in der jüngsten Vergangenheit passiert ist, zu extremen Preissteigerungen bei notwendigen Materialien, so kann der Hauptunternehmer diese zusätzlichen Kosten nicht einfach auf den Subunternehmer abwälzen. Details dazu werden im §313 BGB geregelt und können nicht einfach durch Vertragsklauseln umgangen werden.

Gewährleistung

Bei den Gewährleistungen sind unter anderem die Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) zu beachten. Bei den Gewährleistungsfristen kann aber auch das BGB schlagend werden.

Wichtig für den Hauptunternehmer ist, dass entdeckte Mängel umgehend dokumentiert und dem Subunternehmer gemeldet werden. Diesem muss eine angemessene Zeitspanne gegeben werden, um die Mängel ausbessern zu können.

Gleichzeitig muss auch der Subunternehmer selbst verschuldete Mängel unverzüglich melden und nach Möglichkeit direkt beheben. Nicht haftbar ist der Subunternehmer in der Regel für Mängel von Vorunternehmen, welche die Ausführung der vereinbarten Arbeiten erschweren oder unmöglich machen. Auch hier ist eine umfangreiche Beweissicherung für beide Seiten unerlässlich, wobei hier unter anderem die Zustandsfeststellung nach §4 VOB oft Anwendung findet. Auch hier kann eine moderne Planungssoftware helfen.

LESETIPP: Fachkräftemangel am Bau: Wege aus der Krise

Vorsicht vor Scheinselbstständigkeit im Baugewerbe

Gerade in der Bauwirtschaft kommt es immer wieder vor, dass Mitarbeiter eines Bauunternehmens als Subunternehmer in die Scheinselbstständigkeit getrieben werden, um Kosten, etwa bei der Sozialversicherung, zu sparen. Aus diesem Grund werden Nachunternehmer im Bau besonders kritisch betrachtet und regelmäßig kontrolliert. Kann ein Fehlverhalten nachgewiesen werden, so drohen hohe Bußgelder.

Scheinselbständigkeit ist unter anderem im Sozialversicherungsrecht geregelt. Wird ein Subunternehmen als scheinselbstständig eingestuft, so gelten alle beschäftigten Personen als Arbeitnehmer des Hauptunternehmens. Das Hauptunternehmen muss die vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträge abführen, zudem ist mit empfindlichen Strafen zu rechnen.

Diese Merkmale sind ein Indiz für Scheinselbstständigkeit:

  • Das Subunternehmen hat keine eigenen Geschäftsräume und trägt eventuell sogar die Arbeitskleidung des Hauptunternehmens
  • Das Subunternehmen hat zu einem erheblichen Teil nur einen einzigen Auftraggeber
  • Das Subunternehmen ist weisungsgebunden und führt regelmäßig Arbeiten zusammen mit Mitarbeitern des Hauptunternehmers aus
  • Vor Beginn der Selbstständigkeit war der Subunternehmer oder die Subunternehmerin beim Hauptunternehmen angestellt.

Probleme mit Subunternehmern – Darauf sollte man besonders achten

Bei einem Bauprojekt kann immer etwas schief gehen. Das gilt besonders, wenn neue Subunternehmer beauftragt werden und somit fremdes Personal zum Projekt stößt. Ob mangelnde Verlässlichkeit, Kommunikationsprobleme oder auch Baufehler aufgrund von veralteten Plänen – je mehr Parteien an einem Projekt beteiligt sind, desto größer wird das Risiko von Verzögerungen, Mängeln und Unfällen.

LESETIPP: Arbeitssicherheit auf der Baustelle: Die Fakten

Mangelnde Verlässlichkeit

Es kommt immer wieder vor, dass das beauftragte Subunternehmen unzuverlässiges Personal schickt oder gar als Ganzes keine Verlässlichkeit bietet. Gerade im Bau sind Subunternehmen schließlich schnell gegründet und nicht immer gut überlegt. Manchmal ist der Subunternehmer auch schlicht überfordert.

Als Auftraggeber sollte man daher immer auch das Risiko kalkulieren, dass sich ein neues Subunternehmen als unzuverlässig herausstellen könnte.

Mangelnde Erfahrung

Manchmal scheitert es nicht am Wollen, sondern am Können. Das Subunternehmen hat mehr versprochen, als es tatsächlich leisten kann. Das Ergebnis ist für den Auftraggeber oft identisch: Bauarbeiten werden nicht fristgerecht erledigt oder die vertraglich festgelegten Anforderungen werden nicht erfüllt.

Kommunikationsprobleme

Gerade im Bau sind oft Personen mit unterschiedlichsten Lebensläufen beschäftigt. So kann es immer zu Kommunikationsproblemen kommen, da die bereitgestellten Mitarbeiter eines Unternehmens über mangelnde Sprachkenntnisse verfügen.

Unklarer Leistungsumfang

Manchmal sind es nicht Sprachprobleme, die für Verwirrung sorgen. Werden im Werkvertrag die Zuständigkeiten und der geforderte Leistungsumfang nicht korrekt definiert, so kann das später zu Missverständnissen führen.

Alleine aus diesem Grund ist ein gut ausformulierter Werkvertrag eine absolute Notwendigkeit. Nur wenn sich alle Vertragsparteien einig sind, was zur Erfüllung des Auftrags notwendig ist, ist ein zeitgerechter Abschluss der Arbeiten möglich.

Fehlende Vorleistungen verhindern vereinbarte Arbeiten

Nicht immer ist der Subunternehmer schuld, wenn etwas schiefläuft. Manchmal sind es auch fehlende Vorleistungen, welche die erfolgreiche Abarbeitung eines Auftrags verhindern. Es macht schließlich kaum Sinn mit den Maurerarbeiten zu beginnen, wenn das Fundament noch nicht gegossen wurde.

Eine mangelnde Planung und eine fehlende Übersicht über das Bauprojekt können somit weite Kreise ziehen und damit besonders teuer werden.

Verspätete Übergabe von Dokumenten

Ähnlich sieht es aus, wenn notwendige Dokumente nicht fristgerecht an das Subunternehmen übergeben werden. Fehlende Unterlagen können zu unverschuldeten Fristverletzungen führen, für die das Subunternehmen nicht haftbar ist.

Eine lückenlose Dokumentation schafft hier Abhilfe. Wichtig ist natürlich auch, dass wichtige Informationen zügig an die richtigen Personen weitergeleitet werden. Gerade bei Subunternehmen kann es häufig vorkommen, dass sich die zuständigen Personen ändern. Mit einem flexiblen Rechtemanagement innerhalb der Planungssoftware kann man aber auch diese Hürden meistern und alle Projektunterlagen auf dem neuesten Stand halten.

Baufehler aufgrund von veralteten Plänen

Man stelle sich vor, das Subunternehmen führt die Arbeiten exakt nach Plan aus und das innerhalb der vereinbarten Zeit – doch dann stellt sich heraus, dass mit veralteten Plänen gearbeitet wurde. Der Auftraggeber hat es versäumt, das Subunternehmen über die überarbeiteten Pläne zu informieren.

Das ist nicht nur ärgerlich, sondern auch eine Frage der Haftbarkeit. Schließlich hat das Subunternehmen die Arbeit exakt nach Auftrag durchgeführt und hat sich somit nichts zuschulden kommen lassen.. Auch gegen hier kann eine flexible Planungssoftware helfen, die selbständig dafür sorgt, dass alle Änderungen eines Dokuments umgehend an alle berechtigten Personen weitergeleitet werden.

LESETIPP: Produktivität im Baugewerbe: 9 Länder im Vergleich

Eine flexible Baumanagementsoftware für eine bessere Zusammenarbeit

Je komplexer die Baustelle, desto notwendiger wird eine flexible Bausoftware. Das gilt ganz besonders, wenn man mit mehreren Subunternehmen zusammenarbeitet.

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Mit der Planungssoftware von PlanRadar wird die Beauftragung und Überwachung von Subunternehmern deutlich einfacher und bequemer. Mit dem intelligenten Datenmanagementsystem können Sie sicherstellen, dass das Subunternehmen Zugriff auf alle notwendigen Informationen hat und dass diese auch immer aktuell gehalten werden.

So nutzen unsere Kunden PlanRadar:

Sedlak: Professionelle Baustellendokumentation auf Knopfdruck
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So kann PlanRadar Ihnen bei jedem Bauprojekt helfen:

  • Effiziente Planung und Steuerung von Arbeiten
    Dank der Software haben Anwender:innen alle Arbeiten immer im Blick. Digitale Bauzeitenpläne unterstützen die effiziente Planung und Durchführung von Arbeiten – so kommt PlanRadar bei einigen unserer Kund:innen beim Lean Construction Management zum Einsatz.
  • Besserer Informationsfluss
    Mit PlanRadar können Sie sicherstellen, dass jede am Projekt beteiligte Person Zugriff auf alle Informationen hat, die sie benötigt. Planänderungen können so zeitnah weitergegeben werden.
    Zudem können so Rückfragen zügig bearbeitet werden, womit Leerläufe vermieden werden können.
  • Lückenlose Dokumentation
    Mit der Planungssoftware von PlanRadar können Sie sowohl Baufortschritte als auch mögliche Mängel direkt dokumentieren und sichern. Eine lückenlose Dokumentation mit Zeitstempel sorgt für Rechtssicherheit und hilft auch dabei, die Kommunikation zwischen den verschiedenen Projektteilnehmern zu erleichtern.
  • Vereinfachte Bürokratie
    Dank der zahlreichen Formvorlagen von Planradar können alle notwendigen Unterlagen in einem Bruchteil der Zeit erstellt und an die zuständigen Personen verteilt werden. So entstehen fertige Formulare und Berichte wie zum Beispiel Fertigstellungsanzeigen, Behinderungsanzeigen, Mängellisten und Baubesprechungsprotokolle innerhalb von Sekunden. Das spart Zeit, Geld und Nerven, gerade wenn man es mit mehreren Nachunternehmen zu tun hat.

Starten Sie in 4 einfachen Schritten.

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